GbR gründen mit 450€ Job?
Hallo liebe Community :)
Ich habe mal eine Frage zu einer Situation für die ich im Internet leider keine passende Lösung finde. Ich hoffe bzw. bitte euch mir bei folgender Situation mal zu helfen: Ein Gesellschafter A und B wollen sich demnächst mit Dropshipping nebenberuflich selbstständig machen. Dafür haben beide vor eine GbR zu gründen:
Gesellschafter A hat nach der Schule angefangen zu studieren und das Studium nach zwei Jahren abgebrochen. Seit ca einem Monat arbeitet er hauptberuflich auf einer 450€ Basis (bezahlt daher keine Sozialversicherungen) und ist über die Eltern gesetzlich krankenversichert. Er ist 21 Jahre alt und bezieht aktuell noch Kindergeld.
Gesellschafter B: Arbeitet hauptberuflich als Festangestellter in der Softwareentwicklung. Er ist ein normaler Arbeitnehmer (20) mit unbefristetem Vertrag, einer abgeschlossenen Berufsausbildung und bekommt kein Kindergeld.
Ich frage mich, wie es in der Situation mit den Sozialversicherungen von den Gesellschaftern steht. Müssen Gesellschafter A und B in die private Krankenversicherung wechseln oder wie sieht die Situation von beiden da aus? Würde die Gründung dann überhaupt funktionieren?
Vielen Dank schonmal im Voraus!
1 Antwort
Überhaupt niemand muss jemals in die PKV wechseln. Man kann IMMER in der GKV bleiben, wenn man dort aktuell ist. Die Frage ist halt mit welchem Status.
Wenn ihr hauptberuflich selbständig seid (Zeitaufwand und Einkommen der Selbständigkeit überwiegen), dann kann er nicht mehr familienversichert sein und du kannst nicht mehr über deinen AG versichert sein. Dann zahlt ihr beide den vollen Beitragssatz auf euer Gesamteinkommen aus eigener Tasche.
Wenn wir davon ausgehen, dass dein Kumpel seinen 450€ Job behält und ihr mit dem Gewerbe auch was verdient, fällt er auf jeden Fall aus der FamV raus.
Ah okay. Das heißt dann er muss die Beiträge selbst bezahlen bzw. er die werden ihm von den 450€ Job abgezogen?
Vielen Dank für die Antwort :)
Wir wollen uns beide nur nebenberuflich selbstständig machen. Also heißt das Gesellschafter A und B bleiben wie gewohnt in der gesetzlichen Krankenversicherung. Also bleibst sage ich mal alles wie gewohnt bei beiden?