Kindergeld 18 Nebenjob?
Einen schnelle Frage
Meine Tochter möchte nun nach der abgeschlossenen Schule erstmal etwas Pause vor dem nächsten Schritt machen und erstmal nur einen Nebenjob arbeiten.
Das heißt ja sie hat quasi gerade keine Ausbildung/Studium/Schule aber verdient unter 450/oder anders gesagt arbeitet bis 20 Stunden . Kriegen wir da noch Kindergeld Jungs?
5 Antworten
Eigentlich gibt es dann kein Kindergeld, nur in einer viermonatigen Übergangszeit.
Wenn sie sich schonmal an einer Hochschule einschreibt, kann sie bis zu 20h/Woche arbeiten, in der vorlesungsfreien Zeit auch mehr. Eine Einkommensbegrenzung gibt es da nicht.
Außerdem muss sie dann auch kaum SV-Beiträge bezahlen (nur ca. 110€ für die studentische Krankenversicherung und etwas für die Rentenversicherung) .
Wenn sie das als Praktikum macht kann es ggf. Kindergeld geben. Oder natürlich bei Freiwilligendiensten.
Nein, man bekommt über 18 nur noch Kindergeld, wenn man zur Schule geht, ein Studium oder eine Ausbildung macht oder sich anderweitig weiterbildet.
Nein, steht dir nicht mehr zu Mädchen.
Nochwas, wenn du das Kindergeld (falls die Ausbildung und Co. beendet ist) nicht zeitgemäß abmeldest dann darfst du dass zurück zahlen.
Nein, wenn sie die Schulzeit und Weiterbildung unterbricht, also keine Bewerbung für die Fortbildung laufen hat und sie arbeitet, fällt das Kindergeld erst einmal weg. Sie könnte es aber mit Beginn einer Lehrzeit ectra. unter 25 Jahre wieder bekommen.
Solange sie als Ausbildungsplatz-suchend (oder auf einen Studienplatz wartet o.ä. ) bleibt der Kindergeldanspruch für 4 Monate bestehen. Dazu füllt man einen entsprechenden Antrag aus. Sollte sie dann allerdings einfach weiter arbeiten und keine Ausbildung mehr machen, wäre das Kindergeld zu unrecht bezogen und müsste zurückgezahlt werden.
https://www.studis-online.de/studienfinanzierung/kindergeld-uebergangszeit.php
hier genauer.