Kindergeld 18 Nebenjob?

5 Antworten

Eigentlich gibt es dann kein Kindergeld, nur in einer viermonatigen Übergangszeit.

Wenn sie sich schonmal an einer Hochschule einschreibt, kann sie bis zu 20h/Woche arbeiten, in der vorlesungsfreien Zeit auch mehr. Eine Einkommensbegrenzung gibt es da nicht.

Außerdem muss sie dann auch kaum SV-Beiträge bezahlen (nur ca. 110€ für die studentische Krankenversicherung und etwas für die Rentenversicherung) .

Wenn sie das als Praktikum macht kann es ggf. Kindergeld geben. Oder natürlich bei Freiwilligendiensten.

Nein, man bekommt über 18 nur noch Kindergeld, wenn man zur Schule geht, ein Studium oder eine Ausbildung macht oder sich anderweitig weiterbildet.

Blindi56  28.08.2022, 17:00

oder auf einen Ausbildungsplatz/Studium... wartet (4 Monate lang)

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Nein, steht dir nicht mehr zu Mädchen.

Nochwas, wenn du das Kindergeld (falls die Ausbildung und Co. beendet ist) nicht zeitgemäß abmeldest dann darfst du dass zurück zahlen.

Nein, wenn sie die Schulzeit und Weiterbildung unterbricht, also keine Bewerbung für die Fortbildung laufen hat und sie arbeitet, fällt das Kindergeld erst einmal weg. Sie könnte es aber mit Beginn einer Lehrzeit ectra. unter 25 Jahre wieder bekommen.

Solange sie als Ausbildungsplatz-suchend (oder auf einen Studienplatz wartet o.ä. ) bleibt der Kindergeldanspruch für 4 Monate bestehen. Dazu füllt man einen entsprechenden Antrag aus. Sollte sie dann allerdings einfach weiter arbeiten und keine Ausbildung mehr machen, wäre das Kindergeld zu unrecht bezogen und müsste zurückgezahlt werden.

https://www.studis-online.de/studienfinanzierung/kindergeld-uebergangszeit.php

hier genauer.