Als deutscher Türkische Armee?

2 Antworten

Ich fürchte eher, Deutschland wird dir die deutsche Staatsangehörigkeit entziehen, wenn Du eine andere annimmst. Doppelt geht, wenn man außer dem dt. Pass noch den eines anderen EU-Landes haben will, aber von außerhalb der EU mögen die das nicht so gerne.

... nur mit deutscher Staatsbürgerschaft, allerdings hat nur mein Vater aus der Familie die deutsche und türkische Staatsbürgerschaft.

Bist du dir sicher, dass du die tuerkische Staatsangehoerigkeit nicht besitzt? Wenn dein Vater sie zum Zeitpunkt deiner Geburt besessen hat, besitzt du sie naemlich sehr wohl ebenfalls.

Wenn du nun beide Staatsangehoerigkeiten besitzt und freiwillig in die tuerkischen Streitkraefte eintrittst, verlierst du deine deutsche Staatsangehoerigkeit automatisch, wenn dir der Eintritt in die tuerkischen Streitkraefte nicht vom Bundesverteidigungsministerium ausdruecklich genehmigt wurde.

Besitzt du die tuerkische Staatsangehoerigkeit aber tatsaechlich nicht und erhaeltst diese auf Antrag, ohne im Besitz einer gueltigen Beibehaltungsgenehmigung zu sein, geht die deutsche Staatsangehoerigkeit ebenfalls floeten.


EC0310  09.04.2023, 00:45

Nach dem geburtsrecht hat er beide angehörigkeiten und auch das recht dazu beide beizubehalten. Das ist der erste punkt. Der zweite Punkt isz der verlust durch eintritt in fremde Streitkräfte. Hierzu besagt das Staatsangehörigkeitsgesetz:

„Nach einer Neufassung des § 28 Staatsangehörigkeitsgesetzes können Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit freiwillig in den Streitkräften ihres anderen Heimatstaates Dienst tun, ohne dadurch die deutsche Staatsangehörigkeit zu verlieren, wenn es sich bei diesem anderen Heimatstaat um einen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), der Europäische Freihandelsassoziation (EFTA) oder der Nordatlantikvertrags-Organisation (NATO) handelt oder um einen Staat auf der Länderliste nach § 41 der Aufenthaltsverordnung (Australien, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea, Neuseeland und USA). Dies gilt nur für Personen, die ihren freiwilligen Dienst nach dem 6. Juli 2011 antreten.“

demnach würde er keine Staatsangehörigkeit verlieren da die Türkei teil der NATO ist.

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DerCaveman  09.04.2023, 01:18
@EC0310
demnach würde er keine Staatsangehörigkeit verlieren da die Türkei teil der NATO ist.

Das ist voellig korrekt. Ich hatte es nicht bedacht.

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