Aktien, nach dem Tod, wurden schon verkauft wie möglich ohne Erbschein?

5 Antworten

wenn sie die Aktidn nach dem Tod verkauft haben, weil sie eben die Vollmacht hatten (zu Lebzeit), müssen die zurückgegeben werden an den rechtmäßigen Erben laut Erbschein.

Nicht auszuschließen, dass sie sich sogar strafbar gemacht haben wegen Erbunterschlagung

Dragonia439 
Fragesteller
 20.01.2024, 10:04

Das werden die definitiv nicht machen, die könnten auch nicht sagen wie viel Geld der auf dem Konto hatte zum Todestag was ich nicht glauben kann

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AnnaStark  20.01.2024, 10:23
@Dragonia439

Brauchen die auch nicht sagen, da wird die Bank Auskunft geben (müssen) nach Vorlage des Erbscheins.

Das einzige, was eben nicht nachweisbar ist, wäre "Schwarzgeld" in der Kaffeedose

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Das Thema hatten wir doch schon?.

Ohne Anwalt kommt ihr hier nicht weiter. Als Erben könnt ihr auch ohne Erbschein handeln, sobald klar ist, dass es kein Testament gibt und ihr die Erbschaft nicht ausgeschlagen habt. (Erbschein beantragt)

Die Geschwister hatten noch mit der Vollmacht über den Tod hinaus gehandelt und diese Vollmacht wirkt solange bis sie von den Erben widerrufen wird.

Inwieweit sie sich hier vielleicht gegenüber den Erben schadenersatzpflichtig gemacht haben - klärt euer Anwalt.

Wobei es mich als Kind mehr treffen würde , dass mein Vater offenbar mehr Vertrauen zu seinen Geschwister wie zu mir hat.

Ich denke, wer Zugriff hat und es keinen Richter gibt, kann machen was er will.

Ursusmaritimus  20.01.2024, 09:06

Nur weil da Geld offen rumliegt darf ich es nicht nehmen......

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Ursusmaritimus  20.01.2024, 09:45
@AriZona04

Wie der noch unentdeckte Dieb in der Nacht......

Gerade im familiären/verwandschaftlichen Bereich entstehen so Geschichten die Generationen lange "Feindschaften" halten.

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AriZona04  20.01.2024, 09:55
@Ursusmaritimus

Nunja - es steht jedem(!) offen, eine Straftat anzuzeigen. Aber keiner muss. Und es muss auch nicht jeder brav sein. Die Grenze ist manchmal nicht so klar definiert.

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Ursusmaritimus  20.01.2024, 10:01
@AriZona04

Der Erbschleicher weiß schon ganz genau welche Grenze er überschreitet.....

...im weiteren Umfeld verschwanden aus einem Tresor Bargeld und Edelmetall (Schwarzgeld) direkt nach dem Tod. Es war nicht weniger als erwartet im Tresor sondern nichts. Jeder wusste welches Kind es war.....

Um das restliche Erbe wurde solange gestritten und gezankt bis der Wert (durch Verfall) nur noch rund ein Drittel war welches vor Gericht geteilt bzw. Zwangsversteigert wurde.

Die Grenze war klar und die emotionalen Verletzungen greifen über Generationen hinweg. Dann schon lieber einen Einbrecher.....

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AriZona04  20.01.2024, 10:02
@Ursusmaritimus

Wenn sich jedoch jeder nur aufregt und keiner den nächsten Schritt tut - ist der Täter fein raus.

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Die Bestattung und ihre Kosten werden aus der Erbmasse heraus genommen.

Weitere Entnahmen ausser den laufenden Kosten oder Rechnungen aus Lebzeiten sind nicht erlaubt!

Ich würde alle Konten sehr genau prüfen

Dragonia439 
Fragesteller
 20.01.2024, 09:22

Die geben uns ja keine Auskunft bis wir den Erbschein haben....also meine Schwester und ich

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Dragonia439 
Fragesteller
 20.01.2024, 10:06
@Ursusmaritimus

Sind ja dran, haben erst letzte Woche die Sterbeurkunde erhalten und am Donnerstag waren wir beim Notar und müssen halt den Nachlass Fragebogen ausfüllen für die Kosten Berechnung des Erbscheines aber haben keine Infos, nichts, da meine Tanten/Onkel die Unterlagen haben und angeblich nichts sagen können. Selbst in die Wohnung dürfen wir angeblich so lange nicht bis wir den Erbschein haben. Habe nächste Woche den nächsten Termin zur Unterzeichnung und dann sind es noch ca 3 Wochen bis der Erbschein kommen sollte hoffentlich.

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Ja, um Rechnungen rund um den Erblasser zu bezahlen, darf man verkaufen. Es muss ja Geld dafür da sein.

fragen direkt an die Bank stellen.

Dragonia439 
Fragesteller
 20.01.2024, 10:08

Die werden mir vorerst keine Infos geben, da kann ja jeder kommen

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