Aktien, nach dem Tod, wurden schon verkauft wie möglich ohne Erbschein?
Gehen nicht normalerweise die Aktien direkt nach dem Tod auf die erben zurück?
Mein Onkel bzw deren Frau sowie eine weitere Tante, von mir, haben die Bevollmächtigungen scheinbar auch über den Tod hinaus!
Nun gab man mir die Info, wegen dem Nachlass Fragebogen wo die mir auch keinerlei Infos geben könnten oder wollten wir auch immer, das Die die Aktien bereits verkauft haben um Rechnungen zu bezahlen ist es möglich?
5 Antworten
wenn sie die Aktidn nach dem Tod verkauft haben, weil sie eben die Vollmacht hatten (zu Lebzeit), müssen die zurückgegeben werden an den rechtmäßigen Erben laut Erbschein.
Nicht auszuschließen, dass sie sich sogar strafbar gemacht haben wegen Erbunterschlagung
Brauchen die auch nicht sagen, da wird die Bank Auskunft geben (müssen) nach Vorlage des Erbscheins.
Das einzige, was eben nicht nachweisbar ist, wäre "Schwarzgeld" in der Kaffeedose
Das Thema hatten wir doch schon?.
Ohne Anwalt kommt ihr hier nicht weiter. Als Erben könnt ihr auch ohne Erbschein handeln, sobald klar ist, dass es kein Testament gibt und ihr die Erbschaft nicht ausgeschlagen habt. (Erbschein beantragt)
Die Geschwister hatten noch mit der Vollmacht über den Tod hinaus gehandelt und diese Vollmacht wirkt solange bis sie von den Erben widerrufen wird.
Inwieweit sie sich hier vielleicht gegenüber den Erben schadenersatzpflichtig gemacht haben - klärt euer Anwalt.
Wobei es mich als Kind mehr treffen würde , dass mein Vater offenbar mehr Vertrauen zu seinen Geschwister wie zu mir hat.
Ich denke, wer Zugriff hat und es keinen Richter gibt, kann machen was er will.
Das mag sein. Aber solange keiner dagegen angeht, hat der Nehmer eben Glück.
Wie der noch unentdeckte Dieb in der Nacht......
Gerade im familiären/verwandschaftlichen Bereich entstehen so Geschichten die Generationen lange "Feindschaften" halten.
Nunja - es steht jedem(!) offen, eine Straftat anzuzeigen. Aber keiner muss. Und es muss auch nicht jeder brav sein. Die Grenze ist manchmal nicht so klar definiert.
Der Erbschleicher weiß schon ganz genau welche Grenze er überschreitet.....
...im weiteren Umfeld verschwanden aus einem Tresor Bargeld und Edelmetall (Schwarzgeld) direkt nach dem Tod. Es war nicht weniger als erwartet im Tresor sondern nichts. Jeder wusste welches Kind es war.....
Um das restliche Erbe wurde solange gestritten und gezankt bis der Wert (durch Verfall) nur noch rund ein Drittel war welches vor Gericht geteilt bzw. Zwangsversteigert wurde.
Die Grenze war klar und die emotionalen Verletzungen greifen über Generationen hinweg. Dann schon lieber einen Einbrecher.....
Wenn sich jedoch jeder nur aufregt und keiner den nächsten Schritt tut - ist der Täter fein raus.
Die Bestattung und ihre Kosten werden aus der Erbmasse heraus genommen.
Weitere Entnahmen ausser den laufenden Kosten oder Rechnungen aus Lebzeiten sind nicht erlaubt!
Ich würde alle Konten sehr genau prüfen
Die geben uns ja keine Auskunft bis wir den Erbschein haben....also meine Schwester und ich
Sind ja dran, haben erst letzte Woche die Sterbeurkunde erhalten und am Donnerstag waren wir beim Notar und müssen halt den Nachlass Fragebogen ausfüllen für die Kosten Berechnung des Erbscheines aber haben keine Infos, nichts, da meine Tanten/Onkel die Unterlagen haben und angeblich nichts sagen können. Selbst in die Wohnung dürfen wir angeblich so lange nicht bis wir den Erbschein haben. Habe nächste Woche den nächsten Termin zur Unterzeichnung und dann sind es noch ca 3 Wochen bis der Erbschein kommen sollte hoffentlich.
Ja, um Rechnungen rund um den Erblasser zu bezahlen, darf man verkaufen. Es muss ja Geld dafür da sein.
fragen direkt an die Bank stellen.
Die werden mir vorerst keine Infos geben, da kann ja jeder kommen
Das werden die definitiv nicht machen, die könnten auch nicht sagen wie viel Geld der auf dem Konto hatte zum Todestag was ich nicht glauben kann