Akteneinsicht geht das?
Geht um einen fall vor 5 jahren in dem ich als opfer/zeuge war. Urteil ist schon alles verkündet worden. Kann ich jetzt theoretisch mit meinem aktenzeichen zur polizei gehen und mir die akte holwn um mir alles durchzulesen und so? Die ganzen befragungen von damals?
4 Antworten
Wie Bankfreund bereits geschrieben hat findest du die entsprechende Stelle in §406 StPO.
Allerdings in Abs.3; da Abs.1 nur für den Fall gilt, dass du einen Anwalt eingeschaltet hast (der würde dann deine Rechte statt dir wahrnehmen):
(3) Der Verletzte, der nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten wird, ist in entsprechender Anwendung der Absätze 1 und 2 befugt, die Akten einzusehen und amtlich verwahrte Beweisstücke unter Aufsicht zu besichtigen. Werden die Akten nicht elektronisch geführt, können ihm an Stelle der Einsichtnahme in die Akten Kopien aus den Akten übermittelt werden. § 480 Absatz 1 Satz 3 und 4 gilt entsprechend.
Nach Abs. 4 entscheidet, ob dir die Einsicht gewährt wird, der Staatsanwalt oder das Gericht. Bei der Polizei sind die Akten nämlich sicher nicht mehr.
Sollten die dir die Einsicht versagen, kannst du dagegen klagen, gerade da das Verfahren abgeschlossen ist, sehe ich persönlich keine Gründe die dazu berechtigen würden dir die Einsicht zu verweigern.
Sprich du benötigst keinen Anwalt.
Da kann Dir nur ein Anwalt helfen, der ja nach so länger Zeit Dein berechtigtes Interesse darlegen muss, dann die Akte in seinem Büro kopieren und Dir zur Einsicht diese Kopien überlässt.
Kostet etwa 50€.
Das geht nur mit einem Anwalt. Siehe dazu § 406e StPO
Bitte nicht nur den ersten Absatz lesen und falsch deuten, dort steht nur
"... kann ein Rechtsanwalt die Akten, ..., einsehen,..."
da steht nichts von muss.
Die Polizei archiviert keine Strafakten. Das macht dieStaatsanwaltschaft.