Airsoft als Verteidigung?


18.04.2024, 21:47

Ich würde das auch nie machen ist nicht so ganz ernst gemeint die Frage nur Theoretisch. Ich weiß selber, dass das nicht funktioniert.

4 Antworten

Wenn du deine Gesundheit oder dein Leben in Gefahr siehst, darfst du zu angemessenen Mitteln greifen, um es zu verteidigen, also auch zu einer Airsoft. Das gilt allerdings nur, wenn eine unmittelbare Gefahr besteht

Allerdings ist es gut möglich, dass die ganze Sache rein praktisch nach hinten losgeht, weil unter Adrenalin die Kugeln einer Airsoft den Angreifer nicht wirklich aufhalten würden und evtl. dazu verleiten, eigene Waffen zu ziehen oder auf dich loszugehen. Ich denke, für so einen Einsatz ist z.B. ein Sprühstrahl-Pfefferspray besser geeignet

Soundcorenutzer 
Fragesteller
 18.04.2024, 21:45

Danke für fie Antwort! Ich würde eine Airsoft auch nie dafür verwenden. Wollte es nur wissen

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Dich gegen den Einbrecher wehren dürftest Du schon. Schliesslich ist im Zweifel Dein Leben, Deine Gesundheit oder Dein Besitz in Gefahr. Aber die Abwehr muss mit angemessenen Mitteln erfolgen. Siehe §34 Strafgesetzbuch.

Was ein "angemessenes Mittel" ist, darüber kann man natürlich trefflich diskutieren und bei Extrembeispielen ist es leicht:

  • Jemanden umbringen weil er Dir Dein Kaugummi klaut? – Nicht angemessen.
  • Jemanden abstechen weil er Deine "Ehre" verletzt hat? – Auch unangemessen.

Aber bei solchen Beispielen wie Deinem wird es schon schwieriger, da müsste man ganz genau die konkrete Situation und den ganz genauen Ablauf abwägen, die Örtlichkeiten kennen, alle sonstigen Alternativen ergründen die Du in dem Moment hattest und so weiter…

Das hier an so einer doch recht oberflächlich und pauschal beschriebenen Situation zu beantworten ist nicht möglich. Zumal das ohnehin hier alles nur "Meinungen" sind, denn im Ernstfall entscheidet das der Richter und keiner hier. Und wir können das nicht vorwegnehmen, wir wissen nicht, wie er die Situation anhand all dieser Details genau bewertet.

Und zum Thema "Airsoft":

Mit einer "glorifizierten Ebsenpistole"? – Macht keinen Sinn. Damit "schiesst Du ihn nicht ab".

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selber Waffenbesitzer und zum Thema geschult und geprüft.
Von Experte ES1956 bestätigt

In Notwehr darfst du alles tun, das erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff auf ein Individual-Rechtsgut abzuwehren. Aber bitte komm niemals auf die Idee, eine Airsoftwaffe dafür zu verwenden. Das funktioniert nicht.

Woher ich das weiß:Hobby – Schütze / Waffensachkunde / WBK-Inhaber
Von Experten Waldmensch70 und SuperKuhnibert4 bestätigt

klar darfst du. Aber wirf doch lieber mit Gummibärchen, das ist genauso unwirksam aber lustiger.