Aerox geklaut und wiedergefunden?

4 Antworten

Kommt auf den Zustand an. Es kann sein, dass dich die Versicherung nur entschädigt für einen möglichen Wertverlust durch den Diebstahl, zum Beispiel Mehrkilometer oder sowas, du dann aber den Roller wieder nehmen musst. Wenn eine potentielle Instandsetzung aber den Wert des Gerätes übersteigt, wird das mit Sicherheit nicht in Betracht gezogen. Vermutlich ist die komplette Demontage des Rollers als Totalschaden anzusehen. Da es ja auch nicht sicher ist, dass du das Ding qualitativ so wieder kriegst, wie es dir gestohlen wurde. Ich würde schon aus Prinzip die Polizei rufen, damit derjenige was auf den Deckel kriegt, der dir das Teil gezockt hat.

T3Fahrer

Heisst für mich: wenn Deine Diebstahlmeldung beim Versicherer länger als 1 Monat her ist, kannst Du die Rücknahme des wiedergefundenen Rollers verweigern und Dir den Zeitwert ersetzen lassen. Erkundige Dich, ob das bei Deinem VR auch gilt:

https://www.huk.de/blog/2017/03/auto-gestohlen--was-tun.html

„Gut zu wissen

Das entwendete Fahrzeug bleibt nach der Diebstahlsanzeige noch einen Monat lang Eigentum des Versicherten. Das bedeutet, dass er sein Fahrzeug in diesem Zeitraum wieder zurücknehmen muss, wenn es denn aufgefunden wird. Deshalb sollte man sich während dieser Zeit noch kein Ersatzfahrzeug zulegen – es sei denn, man wollte ohnehin zwei haben. Die Wartefrist beginnt ab Anzeige des Diebstahls beim Versicherer durch den Versicherungsnehmer.“

Woher ich das weiß:Recherche

Du mußt Dir natürlich absolut sicher sein, daß es sich um Deinen geklauten Roller handelt. Dann Polizei anrufen und alles andere geht seinen Gang. Nur schon deshalb, damit der Dieb eines zwischen die Augen bekommt!

Ich persönlich würde den so vermöbeln, daß er in keinen Schlappen mehr passt!

Die Versicherung wird versuchen ihr Geld wiederzubekommen. In diesem Fall vom Dieb.


Penzgo 
Fragesteller
 17.10.2019, 15:45

Ich habe das Geld ja noch garnicht bekommen, es soll in den nächsten 2 Wochen da sein. Soll ich trotzdem eine Anzeige erstellen?

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wildpark7  17.10.2019, 15:46
@Penzgo

>Natürlich , du bist sogar dazu verpflichtet. Ne Anzeige haste dich schon gemacht . Nun wird aus Anzeige gegen Unbekannt- eben Anzeige gegen..

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Penzgo 
Fragesteller
 17.10.2019, 15:49
@wildpark7

Was ist denn wenn der Dieb Zahlungsunfähig ist? Bleibe ich dann auf den Kosten sitzen?

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deruser1973  17.10.2019, 16:23
@Penzgo

Dann wird sich dem deine Versicherung annehmen, und die holen sich das Geld schon, sei es mit einem Mahnbescheid...

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