Darf die Polizei meinen Roller vom Lenkrad bis zur letzten Dichtung zerlegen?

5 Antworten

Natürlich dürfen die das. Ich sags euch hier jeden und jeden Tag, aber ihr wollt es einfach nicht begreifen..

Der Roller war im Original zustand, an dem wurde nie was verändert. Er fuhr nur 25km/h. Das glaubten die nicht und haben jede schraube rausgedreht um zu suchen was verändert sein könnte

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Eben nicht! Wenn sie nichts finden, müssen sie den Originalzustand wieder herstellen!

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Prinzipiell darf die Polizei eine Untersuchung des Fahrzeuges anordnen. Wenn z.B. der Verdacht einer illegalen Leistungssteierung im Raum steht, dürfen sie das Fahrzeug auch soweit zerlegen, wie es für die Ermittlung des Vorwurfes notwendig ist.

Das Fahrzeug muss jedoch im selben Zustand zurückgegeben werden. Für alle Schäden, die dabei verursacht werden, haftet die Staatskasse.

In zerlegtem Zustand Einzelteile zurückgeben, geht gar nicht. Wenn du die Namen der Beamten hast, kannst du eine Dienstaufsichtsbeschwerde zusammen mit einer Schadenersatzforderung einreichen. Sofern du den Sachverhalt beweisen kannst, hast du gute Chancen, den Brüdern ans Bein zu pi...en und für die Unannehmlichkeiten entschädigt zu werden.

Das Fahrzeug muss jedoch im selben Zustand zurückgegeben werden.

Unsinn , zusammenbauen dürfen die Jungs selbst. Einzige Ausnahme: es ist kein Tatbestand festgestellt worden..

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@screenshotopfa2

Der Roller war im Original zustand, an dem wurde nie was verändert. Er fuhr nur 25km/h. Das glaubten die nicht und haben jede schraube rausgedreht um zu suchen was verändert sein könnte

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@screenshotopfa2

Der Fragesteller hatte explizit ausgesagt, dass nicht gefunden wurde.

Die hatten mir den komplett zerlegt und als sie keine Anzeichen auf tuning sahen sind die weg und ließen mich mit meinem Roller in Einzelteilen da sitzen.

Somit ist das Sachbeschädigung. Bei einer Anzeige können die Beamten mächtig Ärger bekommen. Weiter bestehen Ansprüche auf Schadenersatz!

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@Interesierter

Das ist keine strafrechtliche Sachbeschädigung sondern ein Fall von Zivilrecht.

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@Still

Das würde ich nicht unbedingt so sehen. Das Vorgehen ist in diesem Fall zweifellos rechtswidrig. Dies war bei Ausführung den Beteiligten fraglos bekannt. Daher dürfte der Vorsatz bewiesen sein, was auch eine strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen kann. Auch ein Beamter im Dienst kann Straftaten begehen. Er genießt nicht automatisch Immunität.

http://dejure.org/gesetze/StGB/303.html

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@Interesierter

Wieso rechtswidrig? Es wird schon einen Anlass oder ein Indiz gegeben haben, sonst würde es sich um reine Willkür handeln. Ferner wird der TÜV Kosten gegenüber der Polizei geltend machen und die werden bestimmt nicht billig sein. Insofern gehe ich stark von einen gezetzmäßigem Handeln der Polizei aus. Eine Sachbeschädigung nach dem STGB kann ich hier nicht erkennen, zumal der Roller ja nicht beschädigt oder zerstört, sondern lediglich vorübergehend demontiert ist.

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@Still

Wenn der Roller noch vollkommen original war, wie es der Fragesteller beschreibt, dürfte es schwer fallen, einen geeigneten Anfangsverdacht nachzuweisen. In diesem Fall wäre es ausgeschlossen, dass der Roller zu schnell oder zu laut war. Auch durch äusserlichen Anschein wäre keine Umbaumaßnahme erkennbar oder zu vermuten.

Eine amtliche Leistungsmessung mit Geschwindigkeitsermittlung und Phon-Messung gäbe Aufschluss ohne die Zerlegung des Fahrzeuges. Diese Maßnahme wurde offensichtlich unterlassen.

Ohne geeigneten Anfangsverdacht darf die Polizei und deren Erfüllungsgehilfen beim TÜV das Fahrzeug nicht zerlegen. In diesem Fall handelten sie zweifelsfrei rechtswidrig. Das rechtswidrige Zerlegen eines Fahrzeuges ist und bleibt Sachbeschädigung im strafrechtlichen Sinne, egal ob von Beamten oder Privatpersonen.

Du hast schon recht, wenn man der Fragestellung glauben darf, wurde das Fahrzeug willkürlich ohne jeden Anfangsverdacht zerlegt und das ist eben kein gesetzmäßiges Handeln mehr.

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Geh morgen auf die zuständige Wache und erkundige dich,was die zur Wiederherstellung sagen. Falls die sich da nicht zuständig sehen, nimm dir einen Rechtsanwalt und klage. Keine Sorge, die Kosten für den RA übernimmt der Bekalgte.

also ich halte Deine Frage für fiktiv, also einen Troll-Beitrag.

Wenn Du mit dem Roller erwischt wirst und man vermutet daß er getunt ist, dann macht der Gutachter erst mal eine Probefahrt, ohne zu zerlegen. Wenn das Teil dann schon schneller ist, als es sein darf, wird auch nichts mehr zerlegt, denn die Polizei interessiert sich nicht dafür WIE Du den Roller schneller gemacht hast, sondern DASS Du ihn schneller gemacht hast. Dazu reicht es , daß er schneller fährt, damit ist der Beweis schon gegeben, daß die Betriebserlaubnis erloschen ist. (I.d.R. reden wir ja nicht über 5 km/h sondern eine Steigerung von 25 auf 45 oder 45 auf 70 oder mehr., das ist dann offensichtlich, das die BE erloschen ist, dafür wird auch nix zerlegt) Ich habe für die Polizei erst einen Roller weitergehend zerlegt, weil der Täter eine Schaltvorrichtung verbaut hatte, mit der man zwischen gedrosselt und ungedrosselt umschalten kann. Aber selbst da hält sich das in Grenzen , da schraubt man eine / zwei Verkleidungen los und dann hat man das was man sucht. Maximal wird der Deckel vom CVT Trieb demontiert und nachgesehen ob der Distanzring raus ist oder der Drosselschieberanschlag im Vergaser raus ist, aber das alles auch nur, wenn eine Fahrprobe nicht möglich ist, wenn die Karre nicht anspringt oder sowas.

Wenn Dein Roller bei Probefahrt seine v-max nicht überschreitet schraubt da auch kein Gutachter dran rum und Lenkung nimmt da auch kein auseinander.

Aber zur Ursprungsfrage: NEIN, die Polizei schraubt nicht und JA, im Rahmen einer Ermittlung in einer Strafsache (mit frisiertem Mofa-Roller fahren ist Fahren ohne Fahrerlaubnis, das ist eine Straftat nach §21 StVG) kann die Polizei ein Sachverständigengutachten anfordern, bei dem dann auch ggf Teile demontiert werden müssen.

Wer von vorne herein zugibt, daß er den Roller frisiert hat, für dessen Roller wird auch kein Gutachten benötigt. Demnach trägt der, der das Gutachten verursacht natürlich auch die Kosten für das Gutachten. Wenn der Sachverständige Dir den Roller für 75 EUR zzgl MwSt pro Stunde auch wieder zusammen schrauben soll, dann macht der das auch.

Wenn er Die eine Tüte mit den demontierten Teilen in die Hand drückt, dann ist das reine Freundlichkeit, um Dir weitere Kosten zu ersparen und den Aufwand für das Gutachten und somit auch die Gutacterkosten so gering wie möglich zu halten.

Sehr guter Beitrag!!

Daumen hoch, aber gaaanz hoch !

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Das dürfen sie sicher nicht.

ok was soll ich jetzt tun? die polizei anzeigen ?

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