Äpfel von Nachbars Garten pflücken?

Das Ergebnis basiert auf 16 Abstimmungen

Nein 88%
Ja 13%

9 Antworten

Nein

pflücken nein, aufheben ja

Obst vom Nachbarbaum genießen?
Der Baum in Nachbars Garten ist normalerweise tabu. Und wenn er noch so saftiges Obst trägt: Äpfel, Birnen und Co. gehören dem Nachbarn als rechtmäßigem Eigentümer. Befindet sich der Nachbarbaum jedoch so nah an der Grundstücksgrenze, dass einzelne Äste hinüber ragen, dann stehen die Chancen auf eine kleine Ernte gar nicht schlecht. Sobald das Obst nämlich vom Baum fällt und auf Ihrem Grundstück landet, dürfen Sie es an sich nehmen und verspeisen. Ein Apfel zum Beispiel muss aber auch wirklich von allein zu Boden fallen, Nachhelfen ist nicht erlaubt. Und solange sie noch am Baum hängt, gehört die Frucht dem Nachbarn.
Rechtlich gesehen gilt das Pflücken von Obst oder Sammeln von Gemüse nämlich als Diebstahl – besonders, wenn diese agrarisch oder gärtnerisch angebaut sind, erklärt der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin. Auch wenn die Äste des Baumes im Nachbargarten auf das eigene Grundstück ragen, gehören die Früchte dem Nachbarn. Pflücken Sie das Obst von dem herüberragenden Ast, drohen in der Regel allerdings keine Strafen. Denn es handelt sich bei Obst und Gemüse um geringwertige Sachen, erklärt der DAV. Aufpassen muss man aber, wenn man ein privates Grundstück betritt. Das kann als Hausfriedensbruch gelten. Selbiges gilt für den Baumbesitzer: Betritt er ungefragt Ihr Grundstück, um die Früchte seines Baumes aufzusammeln, begeht er Hausfriedensbruch. Zudem kann er des Diebstahls beschuldigt werden.

S. §§ 910, 911 BGB.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht
Ja

Da gibt es sowas wie die „Nachbarschaftsregel“ Äste die über dein Grundstück ragen, darfst du pflücken

altgenug60  11.01.2021, 23:26

Nein, darf man nicht.

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Nein

Total bekloppt und lebensfremd, aber man darf tatsächlich nur die abgefallenen Äpfel aufsammeln und behalten.

Icelady13  12.01.2021, 00:29

Und ich würd einfach mal den Nachbarn fragen... aber sowas wie gute Nachbarschaft gibt es ja anscheinend nimmer.

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Nein

Im Thüringer Nachbarrecht §2, Abs. 1 steht: Die §§ 3 bis 52 dieses Gesetzes gelten nur, soweit die Beteiligten nichts anderes vereinbaren.

Das heißt, alle Vorschriften gelten nur, wenn die Nachbarn nichts anderes vereinbaren. Man sollte also als erstes vernünftig miteinander reden. Als langjähriger Schiedsmann habe ich immer versucht, Einigung darüber zu bringen, dass der Baumbesitzer dem Nachbarn gestattet, überhängendes Obst (wenigstens teilweise) zu ernten.

Meistens sind es langjährige Konflikte anderer Natur, die dazu führen, dass man sich über solche Kleinigkeiten streitet.

Im Streitfall gilt: "Überhang" gehört dem Baumbesitzer, "Überfall" darf aufgelesen und verwertet werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung