Abtreibung nach dem 3. Monat?

25 Antworten

Also wie ich bereits geschrieben habe, besteht die Möglichkeit einer Spätabtreibung in ganz besonderen, genau umrissenen Fällen. Da wird deine Freundin aber wahrscheinlich nicht drunter fallen.

Abgesehen davon überleben manche Kinder diese Spätabtreibungen. In meinen Augen etwas, was einfach nicht vertretbar ist.

Wichtig ist, dass deine Freundin sich professionelle Hilfe holt. Neben ProFamilia, die hier schon genannt wurden, gibt es auch noch 1000+. Die haben auch ne kostenlose Hotline und beraten anonym.

Wenn sie selbst nicht mit dem Baby klar kommen könnte im Moment (und das ist erstmal fraglich!), dann kann sie es nicht nur zur Adoption freigeben, sondern auch zur Pflege. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die dem Kind die Möglichkeit geben, zu leben. Also soll sie sich bitte sehr gut beraten lassen! Es gibt immer einen Weg - und das Baby hat auch verdient, zu leben.

Alles Gute!

Na ja. In Deutschland ist , oft genug hier genannt, ein Schwangerschaftsabbruch nun nicht mehr möglich, außer eben es gibt gesundheitliche Aspekte.

So bleibt nur die Beratung bei Pro FAmilia.

Siehe im Internet, einfach anrufen und die hören zu. Die sind absolut zur Schweigepflicht verpflichtet und helfen mit Kompetenz und kostenlos.

Dann wird es aber darauf hinausgehen, das dieses Kind zur Adoption freigegeben wird, oder auch, Möglichkeiten zur Unterstützung aufgezeigt werden, so das Kind bei der Mutter bleiben darf, was ja auch normal so sein soll..


Ein Abbruch ist meines Wissens nach, noch bis zur 24. SSW in den Niederlanden ganz offiziell und in einigen Kliniken... dafür "spezialisiert", möglich. In der Schweiz geht auch noch offiziell was, muss dann aber Cash bezahlt werden. Ich möchte dazu nichts weiter sagen, denn ein Abbruch zu dieser SSW, dass wäre denn schon... nicht nur emotional für die Mutter grenzwertig. Das.... im Bauch ist schon so sehr entwickelt, dass es schon lebensfähig sein kann. 

An dieser Stelle möchte ich deshalb dieses weder moralisch noch rechtlich nicht weiter bewerten.

Es mag Gründe geben warum sich Frauen auch dafür entscheiden. Ob diese nachvollziehbar sind oder nicht, möchte ich auch nicht bewerten. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass es möglich wäre.

Als Alternative zu einem "Kurpfuscher", der mit Sicherheit auch das Leben der Frau dabei gefährden wird.

PS: Jemand hatte hier eine Frage gestellt und bittet um Antwort. Moralische und persönliche Meinungen, Vorwürfe oder Besserwisserei sind dem Sinn einer Antwort weit entfernt, helfen nicht und außerdem: wer kennt schon die genauen Umstände oder was auch immer, warum es zu dieser Schwangerschaft gekommen ist. manchmal ist es eben nicht so, wie manche gern zu wissen scheinen.

elisi  13.03.2015, 14:23

In den Niederlanden wird der Abbruch in den Kliniken bis 22. SSW (nicht 24.) durchgeführt.

In der Schweiz gilt die Fristenregelung nur bis 12. SSW (2 Wochen kürzer als Deutschland). Nachher braucht es eine medizinische Indikation, wie in Deutschland.

15. SSW ist ja noch weit entfernt von 22. oder 24. SSW. Und in der 15. SSW ist kein Frühgeborenes lebensfähig...

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pingingouvrage  13.03.2015, 19:42
@elisi

...ja stimmt, sorry, in den Niederlanden nur bis 22.SSW möglich, (irgendwann reicht es ja auch...) Schweiz ist auch richtig, benötigt eine medizinische Indikation... Privatkliniken tun da halt ihr bestes für den gut zahlenden Patienten.... Es ist eine Frage des Geldes und damit definitiv nicht unmöglich.

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maxi131097 
Fragesteller
 13.03.2015, 14:54

danke für die hilfreiche antwort, ich wollte nur noch genauer wissen wie das bewertet wir mit gesundheitlichen aspekten, also wenn sie psychisch nicht in der lage ist ein baby zu bekommen und deswegen abtreiben will. was müssen dort für anzeichen vorhanden sein und wie schwierig ist es eine solche bestätigung zu bekommen? 

und danke, sie hatte verhütet, dabei ist jedoch anscheinend ein fehler oder unfall passiert, ihre tage hatte sie auch noch einmal und ein schwangerschaftstest zeigte im 2. Monat  negativ an, weshalb sie zuerst dachte sie ist nicht schwanger, erst als es zu spät war hat sie die Mitteilung bekommen. sie kann dieses kind auf keinen fall bekommen und ich mache mir sorgen um sie. Deshalb frage ich eben nach Möglichkeiten einer späteren Abtreibung.

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annemarie37  15.03.2015, 12:03
@maxi131097

Wie ich schon geschrieben habe, in Deutschland wird diese psycho-soziale Indikation restriktiv gehandhabt. Aber hier kann dir niemand sagen, ob sie eine Indikation in Deutschland bekommen kann oder nicht. Sie soll MORGEN MONTAG zu Pro Familia und mit denen reden. Die haben Erfahrung und können sie beraten, wo sie sich allenfalls in ihrer ganz speziellen Situation in Deutschland hinwenden kann. Sonst bleibt halt nur Holland.

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geht nicht mehr legal. wenn sie es wirklich im ausland machen sollte soll sie sich vorher mal ein ultraschallbild oder video ansehn von eiem so alten baby,dann wird sie wenn sie herz hat das nicht mehr wollen

Wenn sie nicht eine psychische Gefährdung geltend machen kann und das von einem Arzt bestätigt wird, ist es in Deutschland nicht mehr möglich. Aber in Holland und England wird es bis 22 Wochen gemacht. Allerdings sollte sie vorher zur Beratung in Deutschland und sich einen Beratungsschein geben lassen (z.B. bei Pro Familia).

Links in diese Länder findest du hier www.svss-uspda.ch/links.htm

maxi131097 
Fragesteller
 13.03.2015, 13:44

wie wird denn eine solche psychische gefährdung bestätigt?

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elisi  13.03.2015, 14:13
@maxi131097

Frag bei Pro Familia, ob sie dir die Adresse eines ärztlichen Gutachters nennen können. Die können dir dann vermutlich auch sagen, ob deine Freundin eine Chance hat, ein psychisches Risiko bestätigt zu bekommen.

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Da könnt ihr nur ins Ausland fahren. In Deutschland geht das nur bis zur 12.SSW. In Holland bis zur 22. SSW. Aber ganz ehrlich: Das ist dumm gelaufen und das hätte man auch vorher mitbekommen können. Durch verdrängen geht das auch nicht weg. Dann muss sie es bekommen und es zur Adoption frei geben. Dann findet es eine Familie die es wollen. 

elisi  13.03.2015, 13:51

In Deutschland bis 14. SSW.

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VoodooDoll  13.03.2015, 14:02
@elisi

Nach einer verpflichtenden Beratung ist ein Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten 12 Wochen bzw. drei Monate einer Schwangerschaft „straffrei“, bleibt aber verboten („rechtswidrig“). Die straffreie Abtreibung kann frühestens drei Tage nach der Beratung vorgenommen werden. Dazu ist ein Nachweis über die Beratung in einer staatlich anerkannten Beratungsstelle notwendig.

In §219 StGB sowie im Schwangerschaftskonfliktgesetz ist diese Beratung innerhalb der ersten 12 Wochen genauer geregelt. Sie soll der Frau durch Rat und Hilfe Perspektiven für ein Leben mit dem Kind eröffnen, damit sie eine verantwortliche und gewissenhafte Entscheidung treffen kann. Auf diese Weise soll die Beratung nach §219 StGB dem Schutz des ungeborenen Lebens dienen.

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VoodooDoll  13.03.2015, 14:05
@VoodooDoll

Mann geht dabei von der tatsächlichen Schwangerschaft aus und nicht nach der 40 Wochen Rechnung. Beide Angaben beziehen sich letztendlich aber auf den gleichen Zeitpunkt und widersprechen sich nicht.

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elisi  13.03.2015, 14:26
@VoodooDoll

"Mann geht dabei von der tatsächlichen Schwangerschaft aus " - da hast du Recht. Dann musst du aber nicht SSW schreiben. Denn SSW wird nun mal von der letzten Mens an berechnet.

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VoodooDoll  13.03.2015, 14:28
@elisi

Du ich war schon schwanger. Du brauchst es mir nicht erklären. Aber wenn dann erkläre du es richtig.

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elisi  13.03.2015, 14:42
@VoodooDoll

Ich war schon dreimal schwanger... tut aber hier nichts zur Sache.

Ich will ja nur sagen: das deutsche Gesetz spricht nicht von SSW sondern von 12 Wochen ab Empfängnis.

Unter SSW hingegen versteht man normalerweise die Berechnung wie sie die Gynäkologen anstellen, nämlich vom 1. Tag der letzten Mens an. Hier bei gutefrage.net wird das dauernd durcheinander gebracht.

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VoodooDoll  13.03.2015, 14:54
@elisi

Rechnung der Frauenärzte: Frauenärzte rechnen vom 1. Tag der letzten Periode (als verläßlichstem Datum) an. Daraus ergibt sich rechnerisch eine Schwangerschaftsdauer von 40 Schwangerschaftswochen ( = 280 Tage). Da die Befruchtung meistens 14 Tage nach dem 1. Tag der letzten Monatsblutung stattfindet, ergibt sich eine tatsächliche Schwangerschaftsdauer von 38 Schwangerschaftswochen ( = 266 Tage).

Nach der 40-Wochen-Rechnung beginnt eine Schwangerschaft am ersten Tag der letzten Periode – nach dieser Rechnung gilt die 14. SSW als Grenze für einen Schwangerschaftsabbruch. Häufig wird aber die 12. Schwangerschaftswoche als Grenze genannt: Dann ist die tatsächliche Anzahl von Schwangerschaftswochen gemeint, also die Zeit, die seit der Befruchtung vergangen ist.

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elisi  15.03.2015, 12:19
@VoodooDoll

Wir sind uns ja eigentlich einig. Bloss das hier ist eben nicht korrekt:

"Häufig wird aber die 12. Schwangerschaftswoche als Grenze genannt" -

die Grenze ist eben nicht die 12. Schwangerschaftswoche, sondern die 12. Woche ab Empfängnis. Das ist nicht dasselbe. Und das sollte man auseinanderhalten, auch in gutefrage.net

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