Abgestürzter Ast vom Nachbarn.?

4 Antworten

Dokumentiere alles sehr genau (Datum, Uhrzeit, Zeugen...) Bilder vor dem Sturm, nach dem Sturm hast du ja bereits gemacht, hoffentlich noch viel mehr, die sämtliche Details zeigen.

Rede mit deinem Nachbarn ruhig, sachlich und bitte ihn um die Beseitigung der Schäden. Es muss nicht zwangsläufig eine Versicherung in Anspruch genommen werden, vereint mit nachbarlicher Hilfe können die Äste entsorgt werden. Für die entstandenen Schäden fordere Reparatur, Ersatz ggf. finanziellen Ausgleich.

Wenn die Gärten einem Verein zugehörig sind, kann auch dessen Leitung angesprochen werden.

Sehr dicht an meinem privaten Grundstück stehen sehr hohe Bäume. Gesunde und teils morsche. Von den gesunden Bäumen sowohl von den kranken waren bei Stürmen immer wieder mehr oder weniger große Äste oder gleichmal ein halber Baum in meinem Garten gelandet und tun dies bei Stürmen voraussichtlich wieder. Habe eine gute Nachbarschaft, trotzdem spreche ich bei jeder Gelegenheit die Baumproblematik an. Bisher hat es gut funktioniert, dass Herabgestürztes von den Nachbarn beseitigt und der Zaun wieder aufgerichtet wurde. Zwar habe ich eine Wohngebäudeversicherung (Sturmschäden usw. abgedeckt) und eine Hausratsversicherung (Nebengebäude, wie Gartenhaus, Garage usw. abgedeckt) aber ich zweifle ob die zahlen, wenn durch Versäumnisse der Nachbarn Schäden entstehen. Sie hätten ihre Bäume nicht in den Himmel wachsen lassen sollen.

Aber dann kommt ja wieder Bestandschutz ...... Aber, bei Gefahr in Verzug kann sehr schnell Sicherung/ Entfernung der Bäume vom zuständigen Amt beauflagt werden.

wattdennnu2  10.08.2023, 07:51
Für die entstandenen Schäden fordere Reparatur, Ersatz ggf. finanziellen Ausgleich.

Auf welcher rechtlichen Grundlage? Ein Sturm ist ein unabwendbares Ereignis und die Äste, die dort liegen, gehören zu einem gesunden Baum!

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douschka  11.08.2023, 22:57
@wattdennnu2

Es ist Nachbars Baum, der offensichtlich so nahe steht, dass Schäden durch ein unabwendbares Ereignis entstanden.

Was ich dir schilderte mit meinen Nachbarn, verlief bei meinem Vorgänger weniger friedlich. Der hatte seine hohen Bäume auch sehr dicht zu einem anderen Nachbarn stehen. Dieser hat sich allerdings die Verschmutzung und herabfallenden Zweige und Äste nicht gefallen lassen. Per Gerichtsurteil wurde mein Verkäufer zur Sicherung bzw. Entfernung der Bäume verdonnert. Davon erfuhr ich allerdings erst, nachdem ich das Grundstück bezog. Unvoreingenommen und mir der Gefahr einiger noch stehenden Bäume bewusst, habe ich sie kurzer Hand fällen lasen. Das hat mich ein Vortortbesuch der zuständigen Behörde gekostet, die Gefahr in Verzug feststellte und mich beauflagte diese zu entfernen, unabhängig Brut- und Setzzeit. Somit hatte ich, was ich wollte- eine Fällgenehmig.

Lass dich nicht einschüchtern! Sturm ist unabwendbar, herabstürzende Baumteile aber schon. Beispiel Deutsche Bahn. Die lässt alles rechts wie links weiträumig beseitigen, damit der Zugverkehr nicht ins Stocken kommt. Sicherheit geht vor Privatrecht und Naturschutz.

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wattdennnu2  12.08.2023, 08:33
@douschka
Lass dich nicht einschüchtern!

Ich bin incht der Fragesteller!

Abgesehen davon würde in dem o.g. Fall jeder Richter vom "allgemeinen Lebensrisiko" sprechen!

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soweit ich das noch weiß, ist jeder für seinen garten und dessen Inhalt, also bäume verantwortlich.

man ist verpflichtet die bäume zu schneiden, dass herabfallende äste möglichst ausgeschlossen sind.

sturm ist was anderes, aber dennoch, ist es der baum deines Nachbarn, also ist er auch zur Verantwortung zu ziehen.

so war es mal bei einem Nachbarn von mir. der musst am ende für die Schäden aufkommen. aber hier wars so, das der bau schon kaputt war. der sturm hat dem ganzen dann nur vorgegriffen. früher oder später wären die äste auch alleine runtergefallen. kann vlt andere Voraussetzung in dem fall sein.

Teifi  09.08.2023, 21:05

"aber hier wars so, das der bau schon kaputt war" und das ist der entscheidende Unterschied, den man erst einmal nachweisen muss

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Teifi  09.08.2023, 21:08
@data2309

In unserem Fall schon. Da hat sich der Nachbar blöd gestellt, weil er eh sein Haus verkaufen wollte.

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Sturmschäden an Gebäuden zahlt die Gebäudeversicherung. Der Eigentümer wird diese doch wohl haben, oder nicht?

Sturmschäden an Hausrat zahlt die Hausratversicherung, das Problem ist hier aber gegebenenfalls "Sachen im Freien bei Sturm".

Wenn keine Versicherung zahlt bleibst du eben auf dem Schaden sitzen, wenn den Nachbarn kein Verschulden trifft (wovon bei "starkem Sturm" wohl auszugehen ist). Wobei die Beweislast bei ihm liegt. Aber um die Abwehr der Ansprüche kümmert sich seine Haftpflicht für ihn.

(Habe keine Wohngebäude vers) da es nicht mein Eigentum ist.

Dann trägt der Gebäudeversicherer deines Vermieters die Sturmschäden an den versicherten Grundstücksbestantdteilen.

Und du solltest dir schnellstens eine Hausratversicherung zulegen, die auch Hausrat auf dem Versicherungsgrundstück gegen Sturmschäden versichert.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ich bin Versicherungsmakler