Ab welchem Alter alleine zu Hause bleiben?

4 Antworten

Eine gesetzliche Regelung, ab welchem Alter und wie lange ein Kind bzw. ein Jugendlicher alleine zuhause gelassen werden darf, gibt es in Deutschland grundsätzlich nicht. Die Entscheidung – und damit auch die Verantwortung – was dem Kind erlaubt wird, liegt alleine bei den Eltern.

Verantwortungsbewusste, mutige und selbstständige Sechsjährige können durchaus schon vieles alleine bewältigen und entscheiden. Und manche Teenager darf man nicht für 10 Minuten aus den Augen lassen.

Das Bürgerliche Gesetz­buch besagt, dass „Eltern bei der Pflege und Erziehung die wachsende Fähig­keit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbstständigem verantwortungs­bewusstem Handeln“ berück­sichtigen sollen.

Eltern kennen den Entwick­lungs­stand ihres Kindes am besten. Sie sollten abwägen, in welchen Situationen ihr Kind über­fordert ist und auch, ab wann sie selbst das Haus verlassen können, ohne sich Sorgen zu machen.

Immerhin geht es im gesamten Erziehungsprozess ja darum, das Kind zu einem selbstständigen und unabhängigem Menschen zu machen. Da gehört mit zunehmendem Lebensalter auch immer mehr das Loslassen dazu. Kinder entwickeln sich rasant, und nicht immer fällt es ihren Eltern leicht „mitzuwachsen“.

Eltern sollten mit dem Kind genau absprechen, was in welchem (Not-)fall zu tun ist und außerdem immer telefo­nisch erreich­bar sein.

Alles Gute für dich!

Florentine018 
Fragesteller
 17.10.2019, 17:28

Also im Notfall könnten mir meine Nachbarn helfen (zu denen ich einen guten Draht hab) und selbst meine Mutter könnte kommen (dauert eben nh' Weile). Ansich bin ich den ganzen Tag alleine zu Hause. Meine Mutter fährt um 6 Uhr morgens los und ist um 6 Uhr Abends wieder da. Sie vertraut mir schon, und ich denke auch dass ich selber zu Hause bleiben könnte. Meine Mutter würde mich auch lassen, sie behauptet aber es wäre nicht erlaubt. Aber ansich heißt das doch, es ist erlaubt, oder? ^^

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isebise50  17.10.2019, 17:43
@Florentine018

Du scheinst kein Kind zu sein, dass das Haus auf links krempelt, wilde Partys feiert oder die Bude abfackelt - oder?

Du kommst auch bisher im Alltag gut zurecht, hast nachts keine Angst alleine und kannst dich selbst versorgen - oder?

Du stehst selbstständig auf, bist pünktlich in der Schule und erledigst Aufträge zuverlässig - oder?

Ihr habt einen Plan B für den Notfall und deine Mutter traut dir das zu.

Ich kenne kein Gesetz, dass es verbieten würde.

Als wir vor ein paar Jahren für eine knappe Woche in New York waren, wollte unser Kleiner (damals auch 13) nicht mit - so ist er problemlos zuhause geblieben.

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Ds liegt im Ermessen deiner Mutter und mit 13 würde ich dich auch nicht ein paar Tage vollkommen alleine in der Wohnung lassen.

Es kann immer was passieren und ob man mit 13 dann so gefasst reagiert wie ein Erwachsener, das lasse ich mal offen.

Deine Mutter könnte jemand beauftragen, der sich zuhause um dich kümmert und wenn du zwei, drei Jahre älter wärst, dann sieht ds schon anders aus.

In dem Alter nützt man das aus, wenn keiner zuhause ist und dann wird keiner in dem Alter abschätzen können, was alles passieren könnte und n o c h hat deine Mutter die Aufsichtspflicht und kann dich nicht tagelang alleine in der Wohnung lassen..

Wenn jemand jetzt einwendet, dass das nicht stimmt, dass man das nicht ausnutzt bei sturmfreier Bude, der hat keine Kinder oder hätte das in dem Alter auch ausgenutzt.

... ab 15 oder 16 Jahren.

Deine Mutter sollte sich das mit dem Hotel nochmal überlegen. Oder Du gehst zu Oma oder Oma kommt zu Euch.

Florentine018 
Fragesteller
 17.10.2019, 17:29

Yoa die wohnen 800km von mir entfernt. Die wirklich einziges Mlglichkeiten sind, dass sie das Hotel nimmt, oder eben nicht. Anyways Danke für dich Antwort hihi ^^

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Nein das ist verboten.

isebise50  17.10.2019, 17:21

Verboten? Welches Gesetz verbietet das denn?

Kinder haben nach der „UN-Konvention über die Rechte des Kindes“ das Recht auf elterliche Fürsorge. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) definiert in § 1631 als Pflicht von Eltern, „ […] das Kind zu pflegen, zu erziehen und zu beaufsichtigen […]“.

Die Aufsichts­pflicht und elter­liche Fürsorge schützen das Kind vor einem Schaden, den es sich selbst oder Dritte ihm zufügen könnten. Auch dient die Aufsichts­pflicht dem Schutz vor einem Schaden, den das Kind anderen Menschen zufügen könnte.

Gleichzeitig räumt der Gesetzgeber Kindern und Jugendlichen das Recht ein, sich selbstständig zu entwickeln. In § 1626 BGB heißt es zum Beispiel, Eltern sollten „bei der Pflege und Erziehung die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbstständigem verantwortungsbewusstem Handeln“ berücksichtigen.

Auch rechtlich gesehen bewegt sich Erziehung also zwischen Fürsorge und Kontrolle einerseits und dem Recht des Kindes auf eine eigenständige Entwicklung seiner Persönlichkeit andererseits. Deshalb ist das Alleinlassen von Kindern und Jugendlichen nicht eindeutig geregelt.

So hat der Bundes­ge­richtshof (BGH) in einem 2009 ergan­genen Urteil festgelegt: Je jünger und unvernünftiger ein Kind ist, desto mehr sollten und müssen Eltern es beauf­sich­tigen (AZ: VI ZR 51/08).

„Ein Kind bis drei Jahre dürfen Mütter und Väter nicht allein lassen“, sagt denn auch die Famili­en­rechts­ex­pertin Dr. Undine Krebs. „Ein Kind von vier Jahren kann rund zehn Minuten allein sein, wobei sich die Eltern nicht komplett vom Kind entfernen sollten.“

Grund­schul­kinder können schon etwas länger auf Mutter oder Vater verzichten. Ältere Kinder können, wenn die Eltern es ihnen zutrauen, sogar einmal über Nacht allein zu Hause sein. Bei Jugend­lichen ab 14 Jahren gibt es beim Thema Allein­lassen keine Beschränkung.

https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/ehe-familie/eltern-darf-man-kinder-und-jugendliche-allein-zu-hause-lassen?full=1

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