Darf eine 14 Jährige zu Hause 5 Tage alleine bleiben wenn Ferien sind?

8 Antworten

Deine Eltern haben das Recht dies zu entscheiden.

Nein, das ist kein Problem für das Jugendamt, wenn Du eine Ansprechperson hast.

Deine Eltern sind ausdrücklich per Gesetz verpflichtet, Deine Selbstständigkeit zu berücksichtigen, das ist also durchaus positiv zu bewerten, dass sie Dich alleine lassen können.


§ 1626 Bürgerliches Gesetzbuch
Elterliche Sorge, Grundsätze



(1) 1Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge).

2Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge).


(2) 1Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsbewusstem Handeln.

2Sie besprechen mit dem Kind, soweit es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist, Fragen der elterlichen Sorge und streben Einvernehmen an.


(3) 1Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen. 2Gleiches
gilt für den Umgang mit anderen Personen, zu denen das Kind Bindungen
besitzt, wenn ihre Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich
ist.

Das Jugendamt kommt nur, wenn es von jemanden informiert wurde. Woher sollen die sonst wissen, dass da jemand allein zuhause ist.

Ob Eltern ihr 14-jähriges Kind allein zuhause lassen ist von den Eltern zu entscheiden. Die kennen ihre Kinder besser. Die Eltern haben auch die Verantwortung dafür. 

Wenn deine Eltern es nicht machen, dann ist es ihre Entscheidung.

soweit ich weiß ist das nicht gesetzlich geregelt. ich denke mal bei einer/einem 14jährigen kann man in den meißten fällen davon ausgehen, dass das kind eine weile alleine klar kommt. solange der kühlschrank voll ist, mit sachen die einfach zuzubereiten sind, bzw geld für liefer-service da ist sehe ich kein problem.

außerdem bekommt das jugendamt doch garnichts davon mit, solange niemand etwas meldet. man muss eben wissen was man dem kind zutrauen kann und was nicht. außerdem sollte es aufgeklärt sein, damit es niemand fremnden die tür öffnet und es solte auch betont werden dass beispielsweise keine techniker, klemptner oder pakete erwartet werden, solchen leuten also ebenfalls nicht geöffnet wird.

und man muss natürlich immer erreichbar sein und am besten auch jemanden beauftragen der nach dem rechten sieht und zur not auch schnell zur stelle sein kann. die eltern kennen das kind aber am besten und wissen wie reif oder unreif es ist.

meine eltern haben mir immer einen zettel ans telefon gelegt, mit allen möglichen nummern, die ich im notfall anrufen könnte, und der adresse wo sich meine eltern befanden. weiß aber nicht mehr wie alt ich war als das zum ersten mal vorkam. aber ich hatte mich eigentlich immer gefreut über sturmfrei ^^

Das Jugendamt schaltet sich nur ein, wenn es von jemand benachrichtigt wird (direkt oder über die Polizei). 

Hallo TheDarkBroken 1,

wie das rechtlich geregelt ist kann ich dir nicht sagen.

Ich als Mutter würde das aber individuell entscheiden.

Ich habe 2 Mädels...

..die 'Große' hätte ich durchaus alleine lassen können.
Die hätte sich damit beschäftigt Französich und Latein zu lernen.
Die war immer sehr artig (ich fand das immer 'zu' artig), hat nie irgend einen Blödsinn gemacht. Und wenn ich was gesagt habe, hat sie das sofort erledigt.
War zwar schön einfach, aber ich fand das auch oft 'befremdlich' (war ja selbst mal jung)

...aber meine 'Kleine' - keinen einzigen Tag!
Bin sicher, das sie mir die Bude auf den Kopp gestellt hätte.
Das wäre bestimmt ins Auge gegangen.
Sie war schon immer voll der 'Haudegen' - für sie wichtig war immer...
.. schneller, härter, lauter... cool mußte sie sein...

Alles Gute für dich,
Tremsi