4 Monate übergangszeit nach dem Abi vom Arbeitsamt?
Hey, Ich bin 19 Jahre alt und habe mein Abi nun bestanden und werde am 1.7 aus der Schule entlassen nun wäre die Frage ob die 4 Monate übergangszeit die das Arbeitsamt anbietet um einen weiteren Lebensabschnitt wie Ausbildung oder Studium zu beginnen auch dann zählt, wenn ich am 1.10 einen 450€ Job beginne. Rein theoretisch gilt ja diese übergangszeit 4 Monate d.h bis zum 1.11 die Frage ist halt ob ein 450€ Job als sogenannter " weiterer Lebensabschnitt" gilt, da das Arbeitsamt sonst ja auch kein Kindergeld mehr zahlt. Hätte nach dem Abi gerne noch etwas Freizeit daher die Frage.
3 Antworten
Für die Zeit musst Du schon selbst schauen, wie Du finanziell klarkommst ... vielleicht die Eltern mal fragen? o_O
Davon ab: Ist es nicht so, dass das Semester an der Uni und die Ausbildung bereits am 01.10. starten? o_O
Würde mich da mal informieren, denn in dem musst Du mehr als 4 Monate überbrücken, weil Du erst nächstes Jahr anfangen könntest.
Hast du dich schon beim Sozialamt informiert, ob diese die viermonatige Lücke übernehmen? Ich kann mir so gar nicht vorstellen, dass es tatsächlich eine Regelung gibt, die mittellose Menschen in Deutschland in dieser Zeit verhungern lässt.
Ist man denn nicht erwerbsunfähig, wenn man auf die Schnelle keinen Job findet !? Was muss man in dem Fall machen, die Polizei rufen, wegen Hunger und Gefahr im Verzug?
wenn man auf die Schnelle keinen Job findet !?
Nicht erwerbsunfähig, sondern erwerbslos.
Erwerbsunfähigkeit bezieht sich in deiner Whrnehmung also nur auf körperliche und geistige Gebrechen, nicht aber auf die Unfähigkeit Geld verdienen zu können, weil man keinen Arbeitsplatz findet - ich dachte die Unfähigkeit bezieht sich auf einen Mangel, ein Defizit!? Ist das nicht vorhandensein eines Arbeitsplatzes denn nicht auch ein Magel/ein Defizit?
Die 4 Monate gelten für die Wartezeit bei Aufnahme eines Studiums oder einer Ausbildung. Nicht als finanzierte Erholung. Man legt die Anmeldung für die Uni vor
Das Sozialamt ist nur für erwerbsunfähige Menschen und für Rentner zuständig.
Möglicherweise meinst Du das Jobcenter.