tupper, jemako, pierre lang & co.
man darf ja bis zu 450 € im monat als mini-jobber verdienen.
wie schaut es bei tätigkeiten wie: tupper- bzw. jemako-beraterin, oder pierre lang aus? gilt es dann auch als mini-job wenn ich nicht mehr als 450 € verdiene. oder muß ich ein gewerbe anmelden?
3 Antworten
Hallo immawida,
ein Minijob setzt eine Anmeldung als Arbeitnehmer beim Arbeitgeber (hier dann Tupper, etc.) vorraus. Zumindest bei Tupper weis ich, dass die Vertreter nicht bei Tupper angestellt sind, sondern als Subunternehmer beauftragt werden.
Dies setzt eine Gewerbeanmeldung vorraus, daher ist es kein Minijob sondern eine Selbstständigkeit.
Bei solchen Fragen hilft dir aber auch das für dich zuständige Finanzamt weiter.
Grüße Tobias
Gewerbe anmelden ist nicht schwer. Kostet dich einmalig 20-30 EUR. Dein Einkommen musst du dann aber bei der Einkommenssteuererklärung trotzdem versteuern.
als TW Berater bist du mit einem angemeldeten Gewerbe: Handelsvertreter für Haushaltswaren