Eigenbemühungen Arbeitsamt?
Hallo, ich bekomme bin aktuell Arbeitslos. Es gibt ja Eigenbemühungen beim Arbeitsamt, dass ich mich für Jobs bewerben muss. Ich habe jetzt bald wieder ein Gespräch und habe mich nirgends beworben. (Ich mache ab September eine Ausbildung und möchte für die 3 Monate keinen Job mehr anfangen).
Jetzt meine Frage was passiert wenn man keine Eigenbemühungen angibt. Kann mir rechtlich etwas passieren? Hat jemand Erfahrung damit?
Vielen Dank!
4 Antworten
Wie alt bist du denn, hast du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ist diese Ausbildung ab September deine erste und steht der Beginn dieser schon fest, also hast du schon einen Vertrag, beziehst du Leistungen und hat man dich aufgefordert dich auf Arbeitsstellen trotz Azubi - Vertrag zu bewerben ?
Sollte das deine Erstausbildung sein, dann verzichten die SB - im Regelfall auf Bewerbungen, denn ein AG - wird dich wahrscheinlich wegen des baldigen Beginns deiner Ausbildung eh nicht einstellen.
Würde das dann doch der Fall sein und du bekommst Stellenangebote vom SB - mit einer Rechtsmittelbelehrung, dann solltest du dich darauf auch bewerben, aber wie gesagt, sollte es dann doch zum Vorstellungsgespräch kommen, dann erwähne deinen Azubi - Vertrag, dann hat sich das wahrscheinlich eh erledigt.
Wenn Du schon einen Ausbildungsvertrag in der Tasche hast solltest Du den vorzeigen. Dann lasse die Dich in Ruhe.
Wenn du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen willst, steht dir auch keine Leistung zu.
Hast du denn schon einen unterschriebenen Vertrag oder ist das dein Plan?
Wenn ein Ausbildungsvertrag besteht braucht er gar nicht mehr zu machen.
Rechtlich kann eine Sperrzeit eintreten.
Wenn Du keinen Job annehmen möchtest , dann bist du ja nicht verfügbar, also meldest Dich am besten ab.