Eigenbemühung keine Vermittlung Arbeitslosengeld?
Hi
bin derzeit arbeitlos und habe mich für eine Stelle beworben, aber das hat mir beim Probearbeiten nicht wirklich gefallen. Wenn man den Job nicht antretet, bekommt man denn trotzdessen eine Sperre wegen Ablehnung (Auch wenn es eine Eigenbemühung ist) ? Die Stelle wurde nicht vom Arbeitsamt vorgeschlagen (keine Vermittlung), sondern habe mich initiativ auf die Stelle beworben.
Vielen Dank im Vorraus
1 Antwort
Das Kriterium besteht darin, ob du deine Arbeitslosigkeit selbst herbei geführt hast. Wenn du eine zumutbare Arbeit (egal wie du an diese heran gekommen bist), unbegründet ablehnst, hast du eben deine weitere Arbeitslosigkeit selbst verschuldet.
Es hindert dich ja niemand daran, dort zu arbeiten, dich aber weiterhin "arbeitssuchend" zu melden, und weiter Bewerbungen zu betreiben.