Eigenbemühung keine Vermittlung Arbeitslosengeld?

1 Antwort

Das Kriterium besteht darin, ob du deine Arbeitslosigkeit selbst herbei geführt hast. Wenn du eine zumutbare Arbeit (egal wie du an diese heran gekommen bist), unbegründet ablehnst, hast du eben deine weitere Arbeitslosigkeit selbst verschuldet.

Es hindert dich ja niemand daran, dort zu arbeiten, dich aber weiterhin "arbeitssuchend" zu melden, und weiter Bewerbungen zu betreiben.