2 Mal ein Strafzettel bekommen fürs Falschparken?

ronnyarmin  08.10.2021, 00:46

Wogegen willst du Einspruch einlegen? Gegen 15€? Gegen 25€? Gegen einmal oder zweimal 20€?

elrefa3i 
Fragesteller
 08.10.2021, 00:47

Fang ich an mit 25 €

2 Antworten

Klar kannst Du Einspruch einlgen, auch gegen die eventuell bevorstehende Sperrung zur Nutzung von Car - Sharing Fahrzeugen wegen Vertragsbruch. Bringen wird dir das in allen Fällen ganz und gar nichts.

Ich vergass, Einspruch kannst Du gegen Verwaltungsakte einlegen, gegen zivilvertragliche Dinge kannst Du Widerspruch einlegen. Aber das Ergebnis wird das Gleiche sein.

Da du anscheinend gegen das Knöllchen für den 2. Tag vorgehen willst, lies mal hier:

https://www.frag-einen-anwalt.de/wiederholtes-falschparken--f99917.html

Auf Grund des im Grundgesetz normierten Verbotes der Doppelbestrafung (Art. 103 Abs.2 GG ) verhält es sich so, dass ein und dieselbe Ordnungswidrigkeit auch nur einmal geahndet werden kann....wurde jedes Mal ein neues Aktenzeichen vergeben, mit der Folge, dass das Dauerdelikt tatsächlich mehrfach geahndet werden soll?

Gegen die 20€ Bearbeitungsgebühr vom car sharing kannst du nichts machen. Diese Zahlung hast du mit dem Abschluß des Vertrags mit denen akzeptiert.

Woher ich das weiß:Recherche