10 Überstunden mit Gehalt abgegolten?

6 Antworten

Was meint ihr dazu?

Es ist rechtlich nicht zulässig! Die Vereinbarung entspricht zwar formal der aktuel zulässigen Form. Es sind einfach grundsätzlich 10 Stunden anzunehmen, die unbezahlt geleistet werden müssen, diese führen allerdings dazu, dass der Mindestlohn gerissen wird.

Das wird wohl der Grund für das Versteck sein!

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Familiengerd  13.05.2024, 13:26
Es ist rechtlich nicht zulässig!

Damit könntest Du Recht habe, weil bei Inanspruchnahme der 10 Stunden der gegenwärtige Mindestlohn von12, 41 € um 8 ct unterschritten würde (12,33 €).

Knapp, aber immerhin.

Das wird wohl der Grund für das Versteck sein!

Welches Versteck?

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GS2000  13.05.2024, 15:32
@Familiengerd
Welches Versteck?

Die 10 Stunden hätten auch gleich in die Monatsstunden oder Wochenstunden eingerechnet werden können.

Und ehrlich ist die Angelegenheit eher verstörend. Wir sprechen hier nicht über eine Vergütung, mit der man ein venünftiges Auskommen haben wird.

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Familiengerd  13.05.2024, 16:13
@GS2000
Die 10 Stunden hätten auch gleich in die Monatsstunden oder Wochenstunden eingerechnet werden können.

Es geht ja um zusätzliche Überstunden, nicht um dauerhafte reguläre Stunden.

Und da ist eine Regelung, wonach 10 bis 15 % der regulären Arbeitszeit als Überstunden mit dem vereinbarten Entgelt bereits abgegolten sein sollen, leider rechtlich nicht zu beanstanden - sofern (worauf Du ja schon hingewiesen hast) bei Leistung dieser Stunden der gesetzliche Mindestlohn nicht unterschritten wird, was hier aber wohl der Fall ist und weswegen die Klausel insgesamt also unwirksam wird.

Diese Vereinbarung bedeutet selbstverständlich aber nicht, dass der Arbeitgeber jetzt nach Belieben diese unbezahlten Überstunden abrufen dürfe, sondern nur bei betrieblicher Notwendigkeit.

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Was meint ihr dazu?

Das ist leider legal und steht so oder ähnlich in vielen Arbeitsverträgen.

Durch die festgelegte Anzahl der Überstunden die im Gehalt eingerechnet sind, ist die Klausel wirksam. Sie gilt auch bei geringem Einkommen, solange der Mindestlohn mit den includierten Überstunden nicht unterschritten wird.

https://www.advocard.de/streitlotse/arbeit-und-karriere/ueberstunden-mit-gehalt-abgegolten-ist-das-rechtens/


miffi21 
Fragesteller
 13.05.2024, 11:06

Ja, ich habe natürlich auch schon recherchiert und mir ist bewusst, dass es legal ist. Mich hat nur mal interessiert, was andere Leute dazu sagen... und ob sie es für gerecht halten.

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Hexle2  13.05.2024, 11:11
@miffi21

Für "gerecht" halte ich das bei niedrigen Einkommen bestimmt nicht. Schade dass der Gesetzgeber diese Klausel nicht an das Einkommen gekoppelt hat und es auch bei geringen Einkünften erlaubt

Bei uns im Betrieb sind Überstunden nur bei AN mit sehr hohen Einkommen (Abteilungsleiter, Betriebsleiter......) mit dem Gehalt abgegolten.

Alle anderen AN bekommen jede einzelne Überstunde, bzw. "Überminute" als Freizeitausgleich oder bezahlt, wenn das Zeitkonto schon "voll" ist.

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GS2000  13.05.2024, 12:24
Sie gilt auch bei geringem Einkommen, solange der Mindestlohn mit den includierten Überstunden nicht unterschritten wird.

Eben das genau geschieht, wenn man die Std/Monat 151,55+10 = unter 12,40€

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Hexle2  13.05.2024, 12:32
@GS2000

Schön, dass Du das ausgerechnet hast. Danke

Bei diesem AG würde ich sowieso nur anfangen, wenn ich keine andere Möglichkeit hätte und mich nebenher nach einem anderen AG umsehen.

Sollte man dann wirklich mal 10 unbezahlte Stunden haben und so unter den Mindeslohn rutschen, sofort beim Zoll melden

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GS2000  13.05.2024, 12:40
@Hexle2
Sollte man dann wirklich mal 10 unbezahlte Stunden haben und so unter den Mindeslohn rutschen, sofort beim Zoll melden

Lieber erst nach erfolgreicher Abrechnung.

Es ist tatsächlich sehr armseelig, mit einem derart geringen Lohn noch kostenlose Überstunden einzufordern. In ähnlich gelagerten Fällen hatte dies übrigens auch vor dem Arbeitsgericht keinen Bestand, da befunden wurde, dass derartige Regelungen nur bei höher angesiedelten Positionen erwartbar wären. Und tatsächlich dürfte die Vereinbarung bereits durch die Möglichkeit des Reissens des Mindestlohnes unzulässig sein, da hat wohl keiner mitgedacht und scharf nachgerechtnet und entsprechend die Stundenanzahlt reduziert.

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Hexle2  13.05.2024, 12:47
@GS2000
Lieber erst nach erfolgreicher Abrechnung.

Das erklärt sich ja von selbst, ohne Beweise würde ich auch nichts melden.

In ähnlich gelagerten Fällen hatte dies übrigens auch vor dem Arbeitsgericht keinen Bestand, da befunden wurde, dass derartige Regelungen nur bei höher angesiedelten Positionen erwartbar wären.

Das kommt dann wohl auf das jeweilige Arbeitsgericht an.

Und tatsächlich dürfte die Vereinbarung bereits durch die Möglichkeit des Reissens des Mindestlohnes unzulässig sein, da hat wohl keiner mitgedacht und scharf nachgerechtnet und entsprechend die Stundenanzahlt reduziert.

Das sagt man dann dem AG, dreht sich um und geht. Was anderes bleibt da sowieso nicht.

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Familiengerd  13.05.2024, 13:28
Sie gilt auch bei geringem Einkommen, solange der Mindestlohn mit den includierten Überstunden nicht unterschritten wird.

Das ist hier aber der Fall - knapp, aber immerhin.

Bei Inanspruchnahme der 10 Stunden würde der gegenwärtige Mindestlohn von12, 41 € um 8 ct unterschritten (12,33 €).

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Ich habe kurz nachgerechnet, dein Stundenlohn bei einer 35 Stundenwoche (151,55 Stunden im Monat) beträgt ohne Überstunden 13,20€. Mit Überstunden 12,38 und damit 3 Cent weniger als Mindestlohn.

Ich würde da nicht anfangen wollen, zumal erwartet zu sein scheint, dass Du Überstunden machst.

Ich habe ein Angebot von meinem potenziellen neuen AG erhalten. Im Arbeitsvertrag steht, dass 10 Überstunden pro Monat mit dem Gehalt abgegolten sind. Ich weiß nicht so recht, was ich davon halten soll...

War bei meinem ersten Job auch so. Nicht toll, aber waren dann halt 40 statt 37,5 Stunden pro Woche.

Zumal ich auch nur 2000 Euro brutto verdienen würde (35h/Woche Regelarbeitszeit). Was meint ihr dazu?

Das würde dann auf 12,40 Euro/Stunde, also Mindestlohn hinauslaufen.

Warum man dann nicht gleich 37,5 Stunden in den Vertrag schreibt ist mir schleierhaft.

Ob das wirtschaftlich für dich interessant ist musst du selbst entscheiden.


miffi21 
Fragesteller
 13.05.2024, 11:00

Ja das verstehe ich auch nicht. Zumal der AG gesagt hat, dass er kein Freund von einer 40h Woche ist und sich freut, dass ich von vornherein 35h gesagt habe, weil es ihm wichtiger ist, dass ich "fit" bin... das ist doch irgendwie widersprüchlich?

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