Arbeiten ohne Arbeitsvertrag?

5 Antworten

Deine Freundin hat einen Arbeitsvertrag, einen mündlichen. Der ist genau so gültig wie ein schriftlicher Arbeitsvertrag nur sind evtl. Absprachen ohne Zeugen schwer nachweisbar.

Der Anspruch auf einen Arbeitsvertrag ist im § 2 Nachweisgesetz geregelt. Hier steht u.a.:

"Der AG hat spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem AN auszuhändigen"

Den gesamten Text kann man googlen (§ 2 NachwG).

Warum sollte Deine Freundin nicht bezahlt werden? Es ist doch bestimmt nachweisbar, dass sie gearbeitet hat und die Zeiten sind doch bestimmt irgendwo zu belegen (stempeln, einloggen, aufschreiben, Zeugen......)

arbeitet sie seit dem 1. Januar auf ihrer Arbeit, wo sie schon mal war,

Wenn Deine Freundin den Arbeitsvertrag bekommt, muss dieser unbefristet sein.

Bin zwar nicht aus Deutschland, aber die Lage müsste ähnlich sein. Es gibt kein Arbeiten ohne Vertrag. Sobald gearbeitet wird, existiert auch ein Vertrag. Er wird durch die Tätigkeit begründet. Jetzt kannst du dich rechtlich beraten lassen und ihn schriftlich einfordern. Aber ein Arbeiten ohne Vertrag gibt es sicher nicht.

armes kindchen?

es gelten auch verbale arbeitsverträge !

am ultimo sieht sie dann die abrechnung - logischerweise nicht jetzt !

Eine Arbeitsvertrag bedarf NICHT der Schriftform. Gibt es keinen schriftlichen Vertrag, gelten die gesetzlichen Mindestanforderungen.

Und die Überstunden sollte sie SELBST festhalten, und sich notfalls von Kollegen bestätigen lassen, wenn die Vorgesetzte das nicht macht.