hat ein lehrer das recht eine tasche zu durchsuchen?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

es ist im Grunde ganz einfach:

Ein Lehrer darf eine Schülertasche nur durchsuchen, wenn der Schüler sein Einverständnis erteilt.
Da jedoch wegen einer solchen Bagatelle keine Polizeistreife anrücken würde (welche die Berechtigung zur Durchsuchung im begründeten Verdachtsfall hätte), bleibt dem Schüler - egal, ob volljährig oder nicht - nur übrig, sich an die "Spielregeln" der Schule zu halten:

Kein Lehrer ist verpflichtet, die Klassenfahrt mit euch durchzuführen. Lehrer opfern ihre private Freizeit und in der Regel ihr eigenes Geld, um euch diese Fahrt zu ermöglichen. Sie haben 24 Stunden am Stück Aufsichtspflicht und müssen dafür gerade stehen, wenn irgendetwas passiert.

Insofern sind sie - im Namen der Schule - berechtigt, die Regeln für die Teilnahme aufzustellen. Diese kennt jeder Schüler: Keine Drogen, kein Alkohol!

Der Lehrer sagt:

"Ich muss für euch gerade stehen und ich will euch vertrauen. Wenn ich aber nun das Gefühl habe, dass da einer von euch mein Vertrauen missbraucht, dann muss er es sich gefallen lassen, dass ich ihn kontrolliere. Wenn sich der zu kontrollierende Schüler auf sein Recht berufen will, nicht gegen seinen Willen kontrolliert werden zu dürfen, dann muss er - gemäß meinen Regeln - zu Hause bleiben, oder er wird nach Hause geschickt - auf seine Kosten, versteht sich!"

So "einfach" ist das!

Eine Klassenfahrt ist (freiwillig von den Lehrern erbrachter) Bestandteil der schulischen Ausbildung, die Schülern in zivilisierten Ländern wie Deutschland zuteil wird. Sie dient dazu, den sozialen Zusammenhalt zu stärken, aber auch, um auf das weitere Leben vorzubereiten:
Spaß haben: Ja! - Aber alles im Rahmen der (gesellschaftlichen) Regeln!

LG von Miroir

Miroir  13.07.2012, 19:24

Lieben Dank für die Bewertung. : )

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Laut Eingangsfrage ist der Schüler bereits 18 Jahre alt und somit volljährig, eine in der Aufsichstpflicht begründete Durchsuchung entfällt also. Selbst die Polizei dürfte, entgegen weit verbreiteter Meinung, nicht so ohne weiteres ohne richterliche Anordnung, die Tasche durchsuchen, von gewissen Ausnahmen mal abgesehen.

Allerdings wird es in der Regel so sein dass jeder, auch der volljährige, Teilnehmer an einer Klassenfahrt sich vorher schriftlich mit den Vorgaben (Alkoholverbot, diversen notwendigen Kontrollen etc.) einverstanden erklärt. Sonst fährt er eben nicht mit. Bei Verstößen während der Fahrt fliegt er eben raus.

Da er in dem Moment die Aufsicht hat und ein Verdacht besteht, dürfte er es vielleicht. Aber da die Person über 18 Jahre ist.. hm.. fragwürdig. Kann ich so genau leider nicht sagen ^^ Aber ich denke, er hat die Verantwortung bei der Klassenfahrt und muss darauf achten, dass keine Drogen konsumiert werden. Also hat er auch dafür Sorge zu tragen, dass es dazu nicht kommt.

Nein, er hat das Recht nicht.

Machen darf er es nur mit der Polizei, was mir etwas übertrieben erscheint, oder mit Zustimmung des Schülers.

Auch bei einem Hinweis darf er es nicht. Fällt unter die Privatsphäre.

Nein, sowas dürfen nur Polizisten

Aber natürlich darf er dass mit der Zustimmung der Person machen

AutoITScripter  25.06.2012, 21:57

Und selbst Polizisten dürfen das auch nur auf Verdacht! Selbst die dürften nicht einfach so auf der Straße rumlaufen und wahllos Taschen durchsuchen ;-)

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