Darf der Lehrer meine Tasche durchsuchen auf einer Studienreise?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, das darf nur die Polizei. Und dann auch nur bei hinreichendem Verdacht.

Hallo Kampfpanzer,

wenn der Lehrer Anhaltspunkte für Illegalitäten oder Gefahr im Verzug feststellt, ist er als Verantwortliche Person in der Pflicht zu handeln und diese zu unterbinden. Durchsuchen darf er Deine Sachen dann, wenn Du damit einverstanden bist.

Wenn Du damit nicht einverstanden bist, kann er die Polizei rufen, die gem. §102 StPO zur Durchsuchung von Personen und deren Habseligkeiten berechtigt ist, wenn ein hinreichender Verdacht auf eine strafbare Handlung bzw. von Beweismitteln vorliegt. Davon wird in aller Regel ausgegangen werden, wenn der Lehrer deswegen die Polizei ruft und denen seine Anhaltspunkte für Illegalitäten oder Gefahr im Verzug erläutert, so dass es dann wahrscheinlich zu einer polizeilichen Durchsuchung und im "Erfolgsfall" zu einer polizeilichen Strafanzeige kommen wird.

Ob es angesichts dessen evtl. klüger ist, nicht doch den Lehrer nachschaun zu lassen und sowas bestenfalls ohne eine polizeiliche Strafanzeige zu regeln, musst Du selber wissen ... . Und: Lehrer wissen es üblicherweise, wie das läuft und zu laufen hat.

Liebe Grüße 🙂

Hallo Kampfpanzer,

ein Lehrer oder eine Lehrerin mag Beamt*in sein - doch spreche ich Lehrer*innen ein polizeiliches Recht ab. Damit könntest Du einer Durchsuchung widersprechen und verlangen, dass die Polizei anwesend ist, ein Ermittlungsverfahren eröffnet würde, auch darüber ein Protokoll geführt wird.

Es ist auch z.B. einem Warenhausdetektiv nicht gestattet, eine Person oder deren Tasche einfach zu durchsuchen. Dazu muss die Polizei anwesend sein, die das dann macht und ein Ermittlungsverfahren somit eröffnet.

Du kannst die Durchsuchung ablehnen, und selbst die Polizei rufen. Informiere auf jeden Fall Deine Eltern umgehend, damit sie davon wissen und mit der*dem Lehrer*in selbst sprechen können.

Versucht sich die*der Lehrer*in etwa mit Gewalt oder einer Erpressung Zugang zu der Tasche zu verschaffen, begeht sie*er eine Straftat, die Du dann protokollierst, Deinen Eltern mitteilst (insbesondere, wenn die Protokollierung vereitelt werden sollte), bei der Polizei ggf. mit Deinen Eltern zusammen anzeigst und ggf. weiterführende zivilrechtliche Maßnahmen ergreifst.

Es sei Dir zu ermöglichen, die Sudienreise mit einem solchen Moment, wo man in Deine Persönlichkeit ohne Anwesenheit der Polizei eingreift, abzubrechen. Doch sollen Deine Eltern auch das zunächst juristisch abklären.

Mit vielen lieben Grüßen
EarthCitizen

Nein, wenn es um privates Eigentum und Besitz geht hat jeder seine Finger davon zu lassen ! Ansonsten hau den Leuten auf die Finger, das kann man mit allem möglichen machen. Sie müssen es halt merken wo ihre Grenzen sind.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung