Anzeige wegen Hupen?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Schall- und Lichthupe geben ist eine Ordnungswidrigkeit und kostet glaub ich 10€ - lass es 15€ sein, gerade keine Lust, nachzuschauen.

Das "Fotomachen" vom anderen dürfte keine Straftat sein.

Lange Rede, kurzer Unsinn: Da kommt GAR nichts dabei raus...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 15 Jahren Polizeivollzugsbeamter

Anonynums2702 
Fragesteller
 15.12.2022, 22:12

Danke für die Antwort fühlt sich nur komisch an.

Man weiß halt nie was so Leute damit machen.

Kannst gerne noch meine neue Frage anschauen, habe momentan echt viel scheisse am Fuß.

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Dommie1306  16.12.2022, 12:46
@Anonynums2702

Aber irgendwelche Autos kann ja jeder jederzeit fotografieren. So what...

Und was wäre, wenn er Anzeige erstattet? Dann sagt er du hast gehupt, du sagst "Nein hab ich nicht" => Aussage gegen Aussage, Einstellung.

Nur weil er ein Foto hat, könnte er ein mögliches Hupen ja nicht nachweisen :D

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Anonynums2702 
Fragesteller
 16.12.2022, 16:38
@Dommie1306

Zumal ihm das nicht mal was bringt.
Er bekommt dadurch ja nichts.
Meine Kollegen im Auto könnten dann ja auch aussagen.
zumal ich nicht mal derjenige war der gehupt hat.

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KittyCat2909  16.12.2022, 00:31

Das "Fotomachen" vom anderen dürfte keine Straftat sein.

Es kommt darauf an, WO das gemacht wurde.

Durch den § 201a StGB wird die Privatsphäre auch strafrechtlich geschützt. Umgangssprachlich wird dieser als „Papparazzi-Paragraph“ bezeichnet. Hierdurch werden natürlich nicht nur Promis vor Papparazzis geschützt. Allgemein macht sich nach § 201a Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbar, wer:

„von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung (…) befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt“

Als Bildaufnahme sind sowohl Videos als auch Fotos zu verstehen. Wenn schon die unbefugte Herstellung einer Bildaufnahme strafbar ist, dann ist es erst recht nach § 201a Abs. 1 Nr. 4 StGB strafbar, diese Aufnahmen einem Dritten zugänglich zu machen.

Grundsätzlich ist der Drohnenflug über einem Wohngrundstück gemäß § 21h Abs. 3 Nr. 7 lit. c) Nr. bb) LuftVO zulässig, sofern eine Flughöhe von mindestens 100 Metern eingehalten wird und:

„alle Vorkehrungen getroffen werden, um einen Eingriff in den geschützten Privatbereich und in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Bürger zu vermeiden (…)“

Werden die Voraussetzungen dieser Vorschrift nicht eingehalten und wird zusätzlich eine Person in der eigenen Wohnung, auf dem Balkon oder im Garten erkennbar abgebildet, kann es sich auch bei Drohnenflügen um Bildaufnahmen im Sinne des § 201a StGB handeln. Insofern müsste auch hier mit strafrechtlichen Konsequenzen nach § 201a StGB zu rechnen sein.

Dementsprechend gravierende Folgen kann der Flug einer Kameradrohne vor einem Schlafzimmer haben und in einem anderen Fall bestätigte ein Gericht sogar die Rechtmäßigkeit eines Abschusses einer Drohne über dem eigenen Garten.

Je mehr Informationen mit dem Foto verknüpft werden oder auf diesem abgebildet sind, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass es sich bei dem Foto um ein personenbezogenes Datum handelt. Dabei müssen auch allgemein verfügbare „Hilfsmittel“ berücksichtigt werden, mit denen eine Identifizierung der Person vorgenommen werden kann. So etwa die Anwendung Google StreetView oder georeferenzierten Stadtpläne sowie Informationen aus Online-Telefonbücher oder zugänglichen städtischen Registern.

Neben der Aufnahme speichern einige Digitalkameras und vor allem Smartphones z.B. die GPS-Koordinaten des Kamerastandpunktes und den Aufnahmezeitpunkt. Mit diesen Daten und den oben genannten Mitteln wäre das Gebäude und damit auch deren Bewohner oder Eigentümer oft relativ leicht auffindbar. Wenn Fotos der Wohnung also zu personenbezogenen Daten werden, dann bedarf es für deren Verarbeitung (außerhalb des Rahmens der Haushaltsausnahme) einer Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO.

Fremde Wohnung lieber nicht fotografieren

In welchem Kontext es auch sei, sollte von der Anfertigung oder der Veröffentlichung Fotos fremder Wohnungen abgesehen werden. Auch wenn jeder Fall nach den einzelnen Umständen zu beurteilen ist, kann davon ausgegangen werden, dass in vielen Fällen das Interesse des Bewohners überwiegen wird. Als besonders geschützter Rückzugsort wird der Wohnung ein hoher Schutz zugeschrieben. Aus den unterschiedlichsten Rechtsgebieten ist festzuhalten, dass Fotos in der Wohnung strafbar sein können und auch mietrechtlich nicht geduldet werden müssen. Noch heikler wird es, wenn Drohnen über Wohngebiete fliegen und in gewissen Fällen Fotos personenbezogene Daten sein können.*https://www.dr-datenschutz.de/fotos-der-wohnung-unzulaessiger-eingriff-in-die-privatsphaere/

Gleiches gilt auch für Fotos oder Videos, welche die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellen. Als hilflos gelten dabei auch Personen, welche unter dem Einfluss von Alkohol bzw. Drogen stehen.

Gemäß § 201a StGB machen sich Personen, welche Fotos von anderen aufnehmen, strafbar, wenn diese unerlaubt hergestellt oder verbreitet werden. Dabei ist es irrelevant, ob es sich um ein unerlaubtes Filmen oder Fotografieren von Privatpersonen handelt.

Strafbar ist zudem auch eine Veröffentlichung von Aufnahmen im Internet – zum Beispiel auf Facebook oder über einen Livestream – wenn diese Handlung bewusst gegen den Willen der abgebildeten Person verstößt.

Die Höchststrafe liegt in diesem Fall bei zwei Jahren Freiheitsentzug, wohingegen es sich bei der Mindeststrafe um eine Geldstrafe handelt. Welches Strafmaß dabei im Einzelnen droht, hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab.

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Jedoch- sofern die Ablichtung/ Foto mit Kennzeichen und erkennbarer Personen weiter vebreitet würde- könnte es strafbar sein. Für eine mögliche Beweissicherung jedoch nicht.

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Dommie1306  16.12.2022, 12:45
@KittyCat2909
Das "Fotomachen" vom anderen dürfte keine Straftat sein.
Es kommt darauf an, WO das gemacht wurde.
daraufhin hat die andere Person dann ein Foto von meinem Auto gemacht

Deine Antwort ist zwar richtig, in dem Kontext aber ohne Mehrwert :D

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KittyCat2909  16.12.2022, 13:02
@Dommie1306

Das "Fotomachen" vom anderen dürfte keine Straftat sein.

Ich wollte dir lediglich aufzeiegen, das deine 'pauschal- Antwort' wie es soviele glauben eben nicht immer legal ist.

Für den Fragesteller sicherlich keinen Mehrwert- obwohl es sicher einige gibt, die sich der Gesetzeslage nicht bewusst sind und damit zweckdienliche Information erhalten haben- evt auch der Fragesteller.

Halte dich warm und bleib gesund Grosser! :-)

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Dommie1306  16.12.2022, 13:13
@KittyCat2909

Du hast ja in der Sache auch vollkommen Recht :D

Aber du hast die andere Frage vom Fragensteller ja gelesen - da wollte ich ihn nicht zu sehr verunsichern :D

Du dich auch und frohe Weihnachten :)

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KittyCat2909  16.12.2022, 13:24
@Dommie1306

Hihi ja- du hast natürlich Recht- (verunsichern). <3
Oh dir auch frohe Weihnachten! <3 :-) Hoffe du bekommst wenigstens ein paar liebe Geschenke, die dein Herz erfreuen. (warme Angora Unterwäsche zb ;-)- oder einfach mal liebe Aufmerksamkeiten, die du sicherlich verdienst) <3 :-)))

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Dommie1306  16.12.2022, 13:27
@KittyCat2909

Ich krieg schon lange nichts mehr geschenkt... nur liebe Kinder kriegen was geschenkt :D

Nein, tatsächlich habe ich den Luxus, dass ich wirklich alles habe, was ich will... also schenken wir uns "Gemeinsame Zeit". :)

Aber dir auch, eine schöne sexy angora Reizwäsche :D

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KittyCat2909  16.12.2022, 13:31
@Dommie1306

haha! danke! :D

und Ja- diese Art Geschenke sind die schönsten Geschenke, die man haben kann! <3

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Nein, da kann nichts passieren. Es wird sehr viel unnötig gehupt, aber verglichen mit Indien ist es bei uns absolut harmlos.

Es hat doch kein Polizist Lust eine Anzeige aufzunehmen, nur weil da jemand auf die Hupe geraten ist.


Anonynums2702 
Fragesteller
 15.12.2022, 13:23

Vor allem der hat ein Foto von meinem Kennzeichen wie will der beweisen, dass da gehupt wurde ?

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HfPol110  15.12.2022, 13:23

Muss nicht bei der Polizei sein. Geht direkt bei der Bußgeldstelle.

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Altersweise  15.12.2022, 13:24
@HfPol110

Gottchen, wer will denn da einen Beweis führen? Auf einem Foto hört man leider die Hupe nicht.

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HfPol110  15.12.2022, 13:29
@Altersweise

Ich habe nicht gesagt dass es zum Bußgeld kommt.
Ich habe nur angegeben wo man Ordnungswidrigkeit alternativ anzeigen kann.

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Es geht um ein Verwarngeld in Höhe von 5 Euro. Bereite dich also auf einen SEK-Einsatz vor ; - )


Anonynums2702 
Fragesteller
 15.12.2022, 13:40

kann der Typ das überhaupt beweisen mit nem Foto ?

Und ich war das ja nichtmal sondern mein Beifahrer also könnte ich das dann theoretisch weiterleiten oder ?

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Anonynums2702 
Fragesteller
 15.12.2022, 16:43
@Still

Also bin ich so oder so fein raus ? Weil wenn was kommt sag ich das es der Beifahrer war

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Zieht der vorschriftswidrige Gebrauch der Hupe gemäß StVO ein Bußgeld nach sich? Ja, allerdings beträgt dieses gerade einmal 5 Euro. Fühlen sich andere Personen durch das Hupen belästigt, können auch 10 Euro Bußgeld anfallen.


edgar1279  15.12.2022, 13:22

Der Halbbetrunkene an der Ampel wird dies nicht beweisen können

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Anonynums2702 
Fragesteller
 15.12.2022, 13:23

Wie sieht’s aus wenn ich falls was passiert sage dass ich nicht gehupt habe sondern der Beifahrer ?

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Denke nicht, dass die gesamte Staatsmacht so wenig zu tun hat, dass sie den unvorschritsmäßigen Gebrauch der Hupe verfolgt. 😂

Mach dir keinen Kopf, da kommt nichts nach. 🙂