Ich habe zwei Fragen zum Thema Polizei?

2 Antworten

Wenn dir Handfesseln angelegt wurden, hat das sicherlich auch einen Grund!

Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 3.5.2024

§ 1

Geltungsbereich

(1) Diese Verordnung regelt den Vollzug der Freiheitsentziehung im Polizeigewahrsam. Darüber hinaus wird der Umfang der polizeilichen Befugnisse für Bedienstete gemäß § 2 geregelt.

(2) Kinder und Jugendliche dürfen mit Ausnahme des Satzes 3 nicht in einem Polizeigewahrsam untergebracht werden. Können sie nicht sofort einer erziehungsberechtigten Person oder dem Jugendamt zugeführt werden, so sind sie außerhalb eines Polizeigewahrsams zu beaufsichtigen. Dies gilt nicht für Jugendliche, die aus strafprozessualen Gründen in Gewahrsam genommen werden oder die den Dienstbetrieb erheblich stören.

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=45044&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=486083#:~:text=mit%20Stand%20vom%2017.4.2024&text=(1)%20Diese%20Verordnung%20regelt%20den,in%20einem%20Polizeigewahrsam%20untergebracht%20werden.

und ich mich später vor der Gewahrsamszelle komplett ausziehen musste? 

In der Regel werden dem Probanden lediglich die Schuhe, sowie der Gürtel abgenommen, sofern vorhanden.

Wenn du dich komplett ausziehen musstest wurde deine Kleidung sichergestellt, um sie ggf. untersuchen zu können.

Und hätten die mir überhaupt Handschellen anziehen dürfen?

Aus welchem Grund wurde dir die "Acht" verpasst. Hast du Stress gemacht?

Weshalb und wie lange wurdest du in Gewahrsam genommen? Hattest du getrunken?

Da du minderjährig bist, wurden deine Eltern benachrichtigt. Haben die dich bei der Polizei abgeholt?

Ohne den genauen Sachverhalt zu kennen, lässt sich die Frage kaum optimal beantworten.

Wurde Strafantrag, etwa wegen Körperverletzung, Einbruchdiebstahl gestellt?

Da im Jugendstrafrecht die Erziehung und nicht die Bestrafung im Vordergrund steht, ist bei einer Verurteilung mit Auflagen, etwa Sozialstunden und einer Bewährungsstrafe zu rechnen.


peterobm  06.05.2024, 20:26

wie immer das Schweigen im Walde

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heurekaforyou  06.05.2024, 22:50
@peterobm

Da hast du Recht. Naja, ist die erste Frage.

Bei der Beschreibung kann ich mir nur folgendes Szenario vorstellen:

Am Wochenende gefeiert und vielleicht während einer Kontrolle faxen gemacht.

Wenn das Theater auf der Wache weiter geht, oder zu viel getrunken wurde wird er bis die Eltern kommen und zum Ausnüchtern in die Zelle gesteckt.

U-Haft wurde ja offensichtlich nicht angeordnet.

Erfahrungsgemäß machen sich die Leute allerdings um andere Sachen Gedanken, als um Handschellen.

Ob und welche strafrechtlichen Konsequenzen zu erwarten sind, scheint hier ein nebensächliches Interesse zu sein.

Mal abwarten.

Der Fragende wird ja über die Kommentare informiert. Er könnte einfach den Sachverhalt kurz und knapp beschreiben, sodass eine realistische Bewertung möglich ist.

Macht er das nicht, kann auch die Beantwortung der Frage nicht so wichtig sein.

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Leestiger  07.05.2024, 10:58
@peterobm

Riecht verdächtig nach Handschellenfetischist.

Seine 2. Frage beinhaltet auch "Handschellen"..

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JA, dass dürfen die Polizisten/innen.

Da du den Grund für die Maßnahmen nicht geschrieben hast, wird es sicher auch einen Grund für die Maßnahmen gehabt haben.