Dürfen Minderjährige Tabakwaren mitführen?

5 Antworten

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Das Mitfuehren von Tabakwaren in der Oeffentlichkeit ist Minderjaehrigen nicht verboten. Der Konsum von Tabakwaren darf ihnen aber in der Oeffentlichkeit nicht gestattet werden. Hat der Polizist also Anhaltspunkte dafuer, dass der Minderjaehrige die mitgefuehrten Zigaretten in der Oeffentlichkeit rauchen will, kann er ihm diese vorbeugend wegnehmen.

Das ist schon richtig, das hätten sie so eigentlich nicht gedurft.

Aber - wenn eindeutig klar ist, dass Du das Zeug rauchen wirst, darf man es Dir wegnehmen.

Unter 18 darfst du keine Tabakwaren besitzen. Und ja, die Polizei/ Ordnungsamt dürfen due einziehen.

Bitterkraut  13.12.2019, 16:50

Steht wo?

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Ma10ddin  13.12.2019, 17:00
@Bitterkraut

Was davon? Wirf mal ein Blick ins JuSchG. Und für dessen Einhaltung sind Polizei, Ordnungsamt und ggf das Jugendamt zuständig.b

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Menuett  13.12.2019, 17:16
@Ma10ddin

Und da steht kein Wort davon, dass Jugendliche keinen Tabak in der Tasche haben dürfen.

Nur der Verkauf und der Konsum ist nicht gestattet.

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Ma10ddin  13.12.2019, 17:24
@Menuett

Jeglicher Erwerb von Tabakwaren ist Jugendlichen verboten. Ergo kann ein Jugendlicher nicht auf lealem Weg an Tabakwaren gelangen und besitzen die Tabakwaren illegal. Dazu kommt, dass Ihnen der Konsum verboten ist (in öff. Räumen). Um dies auch zu verhindern dürfen Jugendlichen natürlich Tabakwaren abgenommen werden, wenn sie diese in der Öffenrlichkeit mirführen.

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Menuett  13.12.2019, 17:35
@Ma10ddin

Sicher. Ich, die Mutter, drücke meinem Kind ein Päckchen in die Hand und sage ihm, dass er das mal seinem Vater bringen soll.

Völlig legal.

Und zu Hause darf auch geraucht werden.

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Ma10ddin  13.12.2019, 17:38
@Menuett

Zuhause, ja. Und nein, dem JuSchG nach, darfst du deinem Kind keine Zigaretten geben! Schon gar nicht darfst du dein Kind damit in die Öffentlichkeit schicken.

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Menuett  13.12.2019, 17:52
@Ma10ddin Jugendschutzgesetz (JuSchG) § 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.

(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat

1.

an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder

2.

durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht entnehmen können.

(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des Versandhandels abgegeben werden.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.

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Bitterkraut  13.12.2019, 18:55
@Ma10ddin

Nein, der Erwerb ist Jugendlichen nicht verboten. Die Abgabe an Jugendliche ist verboten. Jugendliche unterliegen in dem Zusammenhang keinerlei Verboten. Die Verbote richten sich an Erwachsene. Es heißt nämlich Jungenschutzgesetz und nicht Jugendkriminalisierungsgesetz.

Ein Verbot für Jugendliche müßte ja auch mit einer Strafe/Buße belegt sein. davon steht aber in keinem Gestz irgenwas.

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Bitterkraut  13.12.2019, 18:58
@Menuett

Konsum darf nicht gestattet werden. Dass er Jugendlichen verboten ist steht da nicht.

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Die Polizei in Baden-Württemberg ist überbesetzt. Da ist mal Einsparpotential.

das ist das Jugendschutzgesetz, ja , sie dürfen und MÜSSEN

Menuett  13.12.2019, 17:16

Nö. Steht da nicht drin.

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ChristianKlaus  13.12.2019, 17:22
@Menuett

um es korrekt auszudrücken und verständlicher: Tabakwaren dürfen nicht an Minderjährige herausgegeben werden

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