Gibt es negative Grußformeln?
Was schreibe ich am Ende eines Briefes als Grußformel, wenn der Adressat mich eigentlich mal am Arm lecken kann und ich ihm die Pest an den Hals wünsche? ;D
Sollte natürlich trotzdem formal passend "klingen" und nicht vulgär sein!
11 Antworten
Du kannst Deine 'negative' Wertschätzung ausdrücken, indem Du die Höflichkeitsfloskel in Anführungsstriche setzt, z.B. "Hochachtungsvoll".
Besser finde ich es allerdings, solche Schreiben ohne Höflichkeitsfloskeln zu unterschreiben.
Gegnerische Anwälte unterschreiben mit "Hochachtungsvoll." Zwischen den Zeilen bedeutet das aber das Gegenteil. Wer besonders böse ist, kürzt mit "Hv." ab.
Im Umgang mit anderen Berufen käme z.B. in Frage
"Mit mäßig freundlichen Grüßen"
oder bei entsprechender Frechheit
"Hochachtungslos und ohne Gruß"
"Mit vorzüglicher Hausschlachtung"
"Mit jämmerlichem Grinsen"
"Freundlich" kannst Du immer sein, auch wenn Du den Adressaten nicht magst. Ich finde "Mit freundlichen Grüßen" in seiner abgestumpft-trägen Art sogar noch unfreundlicher als bloß mit dem Namen zu unterschreiben. Auf gar keinen Fall würde ich "Hochachtungsvoll" in Anführungszeichen setzen oder "mit mehr oder weniger freundlichen Grüßen" o.ä. schreiben - das wäre kindisch. "Formal passend" wäre eine fehlende Grußformel nicht bzw. es wirkt provozierend, wenn auch ehrlicher/ weniger unfreundlich als diese Standardfloskel, finde ich.
Kann aber nicht muss
Du bleibst trotzdem höflich auch wenn der andere das nicht verdient
Viele Grüße reicht schon allermal
Mit mehr oder weniger freundlichen Grüßen
Da solltest Du trotzdem höflich bleiben. Wenn es sich um einen geschäftlichen Brief handelt, dann auf jeden Fall: Mit freundlichen Grüßen. Ist es ein privater Brief, dann schreib einfach ohne Gruß Deinen Namen.