Echte Frage: Sexueller Kontakt zu 10-11 Jähriger?


01.06.2020, 15:29

ICH BIN NUR EIN FREUND VOM VATER DES OPFERS! Er hat mir die Geschichte vor paar Tagen geschildert das wars.

4 Antworten

Interessante Angelegenheit. Wenn das den war sein sollte, wird sich die Staatsanwaltschaft und das Jugendamt dafür interessieren.

Ich würde versuchen in Erfahrung zu bringen, ob dem wirklich so ist und mir ggf die "Beweise" nicht nur zeigen lassen, sondern schicken lassen und dann umgehend damit zur Polizei zu gehen.

Ansonsten bestünde die Gefahr des Hörensagens und bei Aussage gegen Aussage, stehen die Chancen schlecht, das die Justiz oder das Jugendamt aktiv werden.

Es sei denn, du möchtest mit den Videos ordentlich Geld verdienen ^^ bringt sicher gute Asche xD He he Spaß xD

Lass uns doch bitte in Kontakt bleiben. Ich habe 2 Freunde bei der Polizei und mein Onkel ist Rechtsanwalt. Auch wenn sich die Geschichte nach einem coolem Hollywood Film anhört, den ich mega gerne anschauen würde, müssen wir ja davon ausgehen, das die Geschichte echt ist.

Versteh mich bitte nicht falsch. Ich glaube dir. Aber für einen normalen Menschen der nur wenig Erfahrung in dem Bereich hat, ist das Scenario schwer nachvollziehbar ^^

Vielleicht können wir dir weiterhelfen, wenn deine Bemühungen nicht voranschreiten? Ich mache dir mal eine FA =)

Ich hoffe das ich dir helfen konnte. Wenn du Fragen hast, dann frag mich.

Ganz liebe Grüße und alles Gute <3

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
TheJudgement  01.06.2020, 16:12

Sich die "Beweise schicken zu lassen": Falls damit die entsprechenden, vermeintlich pornografischen Dateien gemeint sind, liegt eine auch durch den Empfänger begangene Straftat nach § 184b StGB nahe. ;)

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user65286g7  01.06.2020, 16:54
@TheJudgement

Nicht wirklich. Hatte mal etwas darüber gelesen. Wenn du dir die Dateien schicken lässt und dann damit zur Polizei gehst, liegt diese Straftat nicht vor. Du musst halt nur das Medium worauf sich die Dateien befinden abgeben. z.B die Speicherkarte vom Handy oder den die Festplatt vom PC.

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TheJudgement  01.06.2020, 18:02
@user65286g7

Auf die Motivation der Besitzverschaffung kommt es bei § 184b StGB gerade nicht an. Vor "Privatermittlungen" warnen die Strafverfolgungsbehörden sogar regelmäßig, weil man sich dadurch selbst strafbar machen kann. § 184b StGB ist außerordentlich weit gefasst, u.a. als Unternehmensdelikt (Versuchsstrafbarkeit!) ausgestaltet.

Da im o.g. Fall bereits vermutlich Ermittlungen begonnen wurden, ist es auch möglich, dass bereits Ermittlungsmaßnahmen z.B. nach § 100a StPO angeordnet worden sind oder werden. Da gerät der Empfänger dann womöglich rein.

Auch die Frage, warum man sich nicht direkt und vor der eigenen Besitzverschaffung an die Strafverfolgungsbehörden gewendet hat, wird nur schwer glaubhaft zu erklären sein. Womöglich kommt der Verdacht auf, der Empfänger und Anzeigeerstatter wolle mit seiner Anzeige nur von der eigenen strafbaren Besitzverschaffung ablenken bzw. das mit dem bloßen "Beweise schicken lassen", sei eine bloße Schutzbehauptung.

Das, was du meinst, betrifft die unverlangte Zusendung.

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user65286g7  03.06.2020, 12:39
@TheJudgement

Cool, danke für die gute Aufklärung. Da habe ich mich ja ordentlich vertan. Ein Glück das du uns noch rechtzeitig aufgeklärt hast. Nicht auszumalen wo meine falschen Ratschläge hätten hinführen können. Danke für die Hilfe und fürs gute erklären <3

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Revolution1987 
Fragesteller
 01.06.2020, 22:37

Bin nur ein Freund vom Vater des Opfers. Er hat mir die Geschichte erzählt und mir das Video von seiner Tochter gezeigt, als Sie den einen Typen da am reiten war.

Die anderen Videos hat er nicht, da an diese nur die Nichte meines Freundes beziehungsweise die Cousine des Opfers dran kommt.

Mal sehen was passieren wird. Ich hoffe die Videos wurden nicht gelöscht.

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https://dejure.org/gesetze/StGB/176.html

Übrigens sind auch Anschauen, Besitz und Verbreitung der Videos strafbar, da wird die Staatsanwaltschaft einiges mit euch zu tun haben.

Revolution1987 
Fragesteller
 01.06.2020, 15:27

Mit Sicherheit haben paar Erwachsene diese Videoaufnahmen. Die waren ja „schlau“ genug um daran zu denken. Aber wie gesagt: die Cousine der Missbrauchten hat diese Videos wohl gesehen aber wollte diese nicht zugeschickt bekommen, da angeblich sehr sehr Pervers.

Da sind doch bestimmt auch einige dabei die unter 16 sind... was soll denen schon passieren. Ich hoffe aber viel!

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Wettrusse  01.06.2020, 15:27
@Revolution1987

Da macht das Gesetz keinen Unterschied, auch wenn man das ohne Zutun empfängt besitzt man es und macht sich strafbar. Klingt blöd, aber so ist das Gesetz.

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TheJudgement  01.06.2020, 16:05
@Wettrusse

Selbstverständlich gehört zum Besitz auch Besitzwille. Empfängt jemand unverlangt eine solche Datei, wäre er verpflichtet, die Datei unverzüglich so zu vernichten, dass man sie nicht wiederherstellen kann; alternativ kann er sie bei den Strafverfolgungsbehörden abliefern. Strafbar ist allerdings derjenige, der - nach Kenntnisnahme - die Schrift nach § 184b StGB behält.

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Wenn es sich um sexuellen Missbrauch handelt, was vermutlich ein Gericht entscheiden muss, dann werden die Männer entsprechend bestraft, und das ist auch gut so.

Wenn du das Video hast, dann ab damit uur Polizei und anzeigen ... nur so kannst du dem mädchen helfen

Revolution1987 
Fragesteller
 01.06.2020, 15:31

Habe keine Videos da ich nur jemand bin, dem die Geschichte erzählt worden ist vom Vater des Opfers.

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