Hallo,
ich erhielt ein Brief vom Jobcenter,diese möchten eine Rückzahlung vom 451 Euro bis zum 31.12.19 haben.
Erstattungszeitraum 01.01.2019-31.01.2019
Regelbedarf: 169 Euro
Kosten der Unterkunft 282,87 Euro
Begründung:"Durch die Anrechnung Ihres tatsächlichen Einkommens in 01/19 kommt ein Rückforderungsbetrag zu stande. Da Sie eine Bedarfsgemeinschaft bilden,werden die Überzahlungen auf alle Mitglieder verteilt.Die Rückforderung beträgt für die gesamte Bedarfsgemeintschaft 452 Euro.Aufgrund des Individualprinzips entfallen hiervon auf Sie 451,87 Euro und auf Person y und die restlichen MItglieder nur 0,37 Cent.
Problem:Ich habe sowohl vom Mini-Job,als auch den Ausbildungsvertrag eine Kopie gemacht und rechtzeitig übergeben.Ich weiß nicht,wie man auf diese Überzahlung kommt.Auf den Bildern sieht ihr den Berechnungsbogen.Außerdem ist es ja nicht mein Fehler,wenn etwas bei denen schief läuft oder?
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