I. Haftpflichtschaden - Versicherung zahlt GANZ NORMAL und zwar IMMER ! Keine Ausnahmen, basta. Selbst wenn du einen dressierten Affen fahren lässt leistet die VErsicherung in erster Instanz gegenüber dem Geschädigten.
Ib Interne Regress - sollten schwerwiegende Gründe gegen eine Haftung der Versicherung bestehen (Alkohol am Steuer, illegales Tuning etc ....dressierter Affe) kann die Versicherung im zweiten Schritt Regress gegenüber deinem Vater fordern
II. Kaskoschaden - auch hier wird die Versicherung zunächst ganz normal leisten (sofern keine Gründe nach 1b vorliegen, in dem Fall Kürzung oder Streichung der Regulierung).
III. Fahrerkreis generell - sollte sich eine regelmäßige Nutzung ausserhalb des angegebenen Fahrerkreises nachweisen lassen wird der Vertrag zwangsumgestellt und es kann ggf. noch eine Vertragsstrafe folgen. Sofern keine rgelmäßige Nutzung durch Dritte vorliegt bleibt nur die Vertragsstrafe. Diese wird im allg. aber nur selten verhängt.
IV. Grundsätzliches - der Fahrerkreis stellt ein weiches Tarifmerkmal dar und kann somit nicht zum Verlust des Versicherungsschutzes führen, stellt aber dennoch eine (leichte) Vertragsverletzung dar. Dem entgegen stehen die "harten" Tarifmerkmale (Obliegenheitsverletzungen), welche den Schutz beeinflussen können (Alkohol etc.).
Tip - wenn die Fahrt durch Freunde geplant und vorher bekannt ist solltest du einfach kurz bei deiner Versicherung anrufen. Die meisten Gesellschaften notieren sich dann Name, Geburtsdatum, Strecke und Datum der Fahrt und das wars. Zusatzkosten entstehen hier in der Praxis nicht, da der Aufwand das auszurechnen und einzufordern höher wäre als der Betrag selber.