Erneut Sonderzahlung erbringen, wenn man ein Leasing-Auto wieder abgibt?
Wenn ich mir ein neues Leasing-Auto anschaffen möchte, habe ich zu Beginn gewisse Sonderzahlungen zu erbringen, um meine monatlichen Raten zu senken. Angenommen ich habe eine Laufzeit von 36 Monaten und gebe es dann meinem Autohändler wieder ab UND möchte aber direkt im Anschluss ein neues Auto leasen (wieder für z.B. 36 Monate). Muss ich dann erneut Sonderzahlungen erbringen oder gebe ich sozusagen das vorher geleaste Auto "in Zahlung"?