Was droht bei Hausfriedensbruch in Form von befahren eine Privatparkplatzes mit einem PKW?

Hallo zusammen,

Ich hab Mist gebaut sag ich vorweg, nur um zu sagen, dass flas eine größere Strafe droht ich mir dem bewusst bin und ihr es mir ruhig aufs extremste klar machen könnt, aber bitte keine bloßen Zurechtweisungen.

Und deshalb bitte auch nur ernsthafte Aussagen von Leuten die sich damit auskennen, oder begründete Vermutungen.

Und zwar bin ich mit einem Auto auf ein nicht abgesperrtes Privatgrundstück gefahren, weil ich weiß, dass im hintern Bereich von diesem ein großer freier gepflasterter Platz ist.

Ich bin mit dem Auto dort etwa 2/3min in kleinen Kreisen gedriftet und habe einen Burnout (ohne Rauchwolke oder ähnliches) gezogen. Nichts ist zu schaden gekommen - wirklich GAR NICHTS. Und laut war es auch nicht wirklich. Als ich weg wollte wurde ich von anscheinend Bewohnern konfrontiert und wir haben kurz geredet, welche mich nun beschuldigen wollen für irgendwas weiß ich nicht genau, was sie anzeigen wollen.

Hinzukommt, das Auto gehörte einem Freund, welcher aber nicht gefahren ist.

Meine Fragen sind hauptsächlich was kann mir oeder uns drohen.

Wäre nett wenn ihr folgende Aspekte unter Betracht zieht:

1. Wer bekommt einen dran von uns (ich würde die Schuld auf mich nehmen 100%, geht das?) Brief geht ja erstmal an den Halter schon klar aber halt wies dann weitergehen kann.

2. Wie sieht es mit unserem Führerscheinentzug aus, weil wir haben ja weder etwas beschädigt, noch ein Verkehrsdilikt ausgeübt. Oeder mit Punkten, ähnlichem Eintragungen keine Ahnung - ich bin Volljährig und aus der probezeit raus.

3.a Was droht uns bzw. Mir. Könnte vielleicht jemand evaluieren, wie hoch eine Geldstrafe sein könnte oder meinetwegen auch mehrere mögliche Arten für die ich angezeigt werden kann und wie viel man dafür so im durchnittlich zahlen muss.

Bspw. Lämbelästigung, Hausfriedensbrich, Sachbeschädigung, Verkehrsdilikt, etc.

3.b Freiheitsstrafe ist für so ein vergehen ja nicht anwendbar...

4. Wie wahrscheinlich wird es sein, einen Anwalt einschalten zu müssen oder werde ich sehr sicher im Unrecht sein.

(5.a) Dies ist am konretesten da die einzigen Beweise das Kennzeichen und laut dem Besitzer Videoaufnahmen sind, er will von mit auch verlangen Driftspurenentfernungen zu verlangen was er aber nicht beweisen kann weil ich auch nachgesehen habe, dass ich keine hinterlassen habe.

(5.b) das wird wahrscheinlich auch der Hauptgrund sein warum er uns anzeigen will, aber beweisen könnte er es nicht, nur Aussagen (seine Videos sollten sogar dagegen sprechen). Entschuldigt und gesagt wir machen es nie wieder, dies das, haben wir natürlich schon.

6. Wie wahrscheinlich ist es, dass ich dagegen ankommen kann vor allem mit dem Fakt, dass es NICHT abgesperrt war und direkt von einer hauptverkehsstraße aus zugänglich war, mit großer Einfahrt und einfacher Zugänglichkeit. Oder aus anderen Gründen die mir noch nicht einfielen.

Das wärs. Naja ist schon recht gravierend, einfach schon sehr ausführliche Tatschilderung hier. Respekt an alle, dass ihr die Beantwortung auf euch nehmt - am wichtigsten sind uns die Fragen 1-3 und 6!

Vielen Dank schonmal und Beste Grüße

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Der Straftatbestand des § 123 StGB wäre wohl nicht erfüllt. Ihr seid ja sofort weg als ihr zum Verlassen aufgefordert wurdet. Außerdem seid ihr ja nicht eingedrungen, da das Grundstück nicht mit Schutzwehren ausgestattet ist, soweit ich verstanden habe. Sollte nichts passieren.

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100 %. Busse und LKWs werden fast immer kontrolliert. Also lieber das Zeug zu Hause lassen oder aufessen.

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Es ist ein relatives Antragsdelikt also kommt es auf das öfftl. Interesse an, das die Staatsanwaltschaft in diesem Fall sieht. Es wird aber höchstwahrscheinlich über eine Privatklage laufen und am Ende zum Täter-Opfer-Ausgleich kommen, sodass du ihm das angebotene Schmerzensgeld zahlen kannst ohne das weitere strafrechtliche Konsequenzen auf dich zukommen.

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Ist dein Vater Ausländer oder kann nicht gut deutsch? Vielleicht sollst du als Dolmetscher agieren.

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Anwärter dürfen in der Ausbildung die Uniform nur für die praktischen Studienteile in der Öffentlichkeit tragen. Also für das "Praktikum" im Studium. VG

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Nein, es bleibt beim Hausverbot.

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Der Tatbestand des § 123 StGB "Hausfriedensbruch" ist wohl erfüllt. Du kannst den Postboten ja freundlich darauf hinweisen, dass er doch klingeln möge. Wenn er das nicht tut, dann ein Hausverbot aussprechen.

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Die Polizei hat die Anzeige wohl von Amts wegen aus erstellt und die Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Ich denke mal, wenn der Geschädigte kein Interesse an der Verfolgung der Straftat hat, wird das Verfahren seitens Staatsanwaltschaft bald eingestellt werden und der Brief ist reine Formalsache. Einfach nichts antworten und nichts dazu sagen.

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Einfach weggehen, was will der machen ? Erinnert sich sowieso später kein Schwein, ob du nachgesessen hast oder nicht.

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Sofort anzeigen und zeitnah einer Blutentnahme durch die Polizei zustimmen. Anders wirst du den nicht dran kriegen.

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Wahrscheinlich nur eine Geldstrafe (leider).

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2 Hausverbote und eine deftige Geldstrafe. In das Gefängnis wirst du nicht kommen.

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Nächstes Mal kommt er wohl in U-Haft, egal wie schwer oder leicht die Körperverletzung ist.

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Laut Christentum können Dämonen nicht von dir Besitz ergreifen, wenn du an Jesus Christus als Herr und Erlöser glaubst. Vielleicht bedeutet der Traum, dass du einfach noch kein Christ bist aber es seien sollst. VG

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IT Kaufmann Ausbildung verkürzen?

Hallo zusammen,

kurz zu mir: hab nach meinem Fachabi angefangen Wirtschaftsinformatik zu studieren, da das erste Semester aber komplett online war, fiel es mir von Anfang an schwer mit zu kommen und genügend Ernsthaftigkeit/Disziplin rein zu bringen. Abgesehen davon war es an der HS sehr Informatik lastig was mir nicht zugesagt hat.

Nun habe ich mich nach drei Semester exmatrikuliert und mache ein halbjähriges Praktikum. Das Unternehmen hat mir eine Ausbildung als Kaufmann für Digitalisierungsmanagement oder Kaufmann für IT-System-Management (welche genau ist noch in Erklärung, der Lehrplan unterscheidet sich nur im 3. Jahr etwas) angeboten, und auch die Möglichkeit um ein Jahr zu verkürzen. Also das erste oder dritte Jahr zu streichen.

Die Ausbildung möchte ich machen, nur bin ich mir unsicher ob ich verkürzen soll. Einerseits bin ich schon 21 und hab schon quasi zwei Jahre „verschwendet“ und würde es schon gerne machen weil es dann auch ein Jahr weniger von den unnötigen Sachen wie Berichtsheft schreiben geben wird. Andererseits habe ich natürlich auch Angst wie ich das mit Prüfungen hinbekommen soll da ich mir ja den Stoff dann eigenständig aneignen muss (wofür ich nicht so der Typ bin aus mangelnder Disziplin, wobei ich dann so oder so sehr kurzfristig lernen werde) die Prüfungen sollen nicht so schwer sein aber es soll viel Stoff sein der eben dran kommen kann. Die anderen Azubis aus dem Betreib haben mir davon abgeraten. Aber was hätte ich zu verlieren? Dann muss ich die Prüfung/en eventuell wiederholen oder ein Jahr wiederholen? Würdet ihr lieber das erste oder dritte Jahr auslassen?

würde mich über Erfahrungen und Tipps zu dem Thema sehr freuen. Vielleicht hat auch jemand eine Zusammenfassung der Themen für die AP1 „Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes“, ich kann zwar den Lehrplan sehen aber anhand dessen nicht wirklich was genau zu lernen ist.
vielen Dank im Voraus

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Mach’s

Hab die Ausbildung Kfm. f. IT-Systemmanagement dieses Jahr auch verkürzt abgeschlossen (2,5 Jahre). Das ist auch eigentlich das Maximum was man an Lehrjahren braucht meiner Meinung nach. Ich hatte genug Zeit zum Lernen für die Abschlussprüfungen sowie die Projektarbeit. Diese 0,5 Jahre sind einfach nur da um zu wiederholen aber das braucht man wirklich nicht selbst als IT-Anfänger.

Kommst du zufällig aus dem Raum Ostwestfalen-Lippe? Dann könnt ich dir paar Infos zur Abschlussprüfung geben.

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