Schutzfunktion: Der Arbeitgeber darf mit seinen Angestellen/Arbeiter nicht machen was er möchte - das ist geregelt im Tarifvertrag (TV) oder Manteltarifvertrag (MTV)

Ordnungsfunktion: Alle Arbeitsverträge die von einem Verband sind sind auch in der Regel gleich (Arbeitgeberverband)

Richtlinienfunktion: Hier wird alles geregelt was die Gewerkschaft und den Arbeitgeberverband betreffen

Friedensfunktion: Eine solche Abmachung/Vereinbarung ist für mich nicht vertändlich da nach dem BetrVG und BGB jeder das Recht auf Streik hat sobald die Gewerkschaft dazu aufruft

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hey, dass wäre eine Schönheitsoperation und diese Kosten werden von der Krankenkasse nicht übernommen solange es aus gesundheitlichen Gründe nicht erforderlich ist ....

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Auf jeden Fall bei der Bank reklamieren ABER normal benötigt man mit der Kreditkarte zu bezahlen die 3stellige Prüfziffer und diese befindet sich auf der Rückseite

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