Das Dialogorientierte Serviceverfahren unterstützt die Hochschulen bei ihren Zulassungsverfahren durch einen Abgleich der Zulassungsangebote. In einer gemeinsamen Datenbank sind die Hochschulen mit der Stiftung für Hochschulzulassung vernetzt. In dieser Datenbank werden die Ranglisten aller teilnehmenden Hochschulen zusammengeführt und miteinander abgeglichen.
Bewerberinnen und Bewerber, die ein Studienangebot annehmen, werden automatisch aus allen anderen Ranglisten gestrichen. Frei werdende Studienplätze können unmittelbar an nachrückende Bewerber vergeben werden.
Das DoSV bietet für Hochschulen sowie Bewerberinnen und Bewerber zahlreiche Vorteile:
Studienplätze in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen werden zügig und zuverlässig besetzt. Der Abgleich von Zulassungsangeboten vermeidet langwierige Nachrückverfahren.
Die Koordination der örtlichen Zulassungsverfahren erfolgt unter Beachtung der Autonomie der Hochschulen und der landesrechtlichen Vorschriften.
Das Verfahren bietet für die Bewerberinnen und Bewerber Transparenz, und es ermöglicht ihnen, eine aktive Rolle einzunehmen und in Kenntnis ihrer Chancen Entscheidungen zu treffen.
Das Dialogorientierte Serviceverfahren besteht aus fünf Phasen. Im Anschluss daran werden zwei Clearingverfahren angeboten. Der im Folgenden beschriebene Ablauf findet für jedes Semester von neuem statt.
1. Vorbereitungsphase
In der Vorbereitungsphase erfolgt die An- und Einbindung der Hochschulen an das DoSV-Portal. Die Hochschulen benennen die Studiengänge, mit denen sie am Serviceverfahren teilnehmen und legen den Umfang der Unterstützungsleistungen durch die Stiftung für Hochschulzulassung fest. Die Hochschulen können die Stiftung für Hochschulzulassung beispielsweise mit dem Versand der Zulassungsbescheide beauftragen.
2. Bewerbungsphase
Studieninteressierte informieren sich über die Studienangebote bei den Hochschulen oder im Bewerbungsportal von hochschulstart.de. Die Bewerbung selbst erfolgt über die Hochschulen oder das Bewerbungsportal von hochschulstart.de. In beiden Fällen gelangen die Bewerbungsdaten auf die gemeinsame Datenbank. Jede Bewerberin und jeder Bewerber hat die Möglichkeit, maximal bis zu zwölf Studienwünsche zu nennen.
3. Koordinierungsphase 1
Die Hochschulen führen anhand der eingegangenen Bewerbungen wie bisher ihre Auswahlverfahren durch, erstellen ihre Ranglisten und übermitteln die Zulassungsangebote über das DoSV-Portal an die Bewerberinnen und Bewerber. Die Bewerberinnen und Bewerber fragen über das Bewerbungsportal von hochschulstart.de den Status ihrer Bewerbungen ab und sichten gegebenenfalls vorliegende Zulassungsangebote.
Bei Annahme eines Zulassungsangebots werden die Bewerberinnen und Bewerber durch einen Abgleich auf der gemeinsamen Datenbank aus allen weiteren Ranglisten derselben Hochschule oder anderer Hochschulen gestrichen, sodass andere Bewerber nachrücken können.
4. Entscheidungsphase
Bewerberinnen und Bewerber können in der nun folgenden Entscheidungsphase eines der vorliegenden Zulassungsangebote annehmen oder, falls für den Wunschstudienplatz noch kein Angebot vorliegt, die Reihenfolge der bis zu zwölf Studienwünsche festlegen, wenn dies zu einem früheren Zeitpunkt noch nicht erfolgt ist. Diese Priorisierung ist maßgeblich für die Unterbreitung des bestmöglichen Zulassungsangebots in der Koordinierungsphase 2.
5. Koordinierungsphase 2
In der Koordinierungsphase 2 wird für die Bewerberinnen und Bewerber ohne Studienplatz anhand ihrer Prioritätenfestlegung und den Ranglisten der Hochschule die jeweils optimale Zulassungsmöglichkeit in drei Zulassungsschritten ermittelt. Je Zulassungsschritt werden nur noch für die höchstpriorisierten Bewerbungen Zulassungsangebote unterbreitet. Dadurch werden die nachrangigen Plätze für andere Bewerberinnen und Bewerber frei. Nach jedem Zulassungsschritt erfolgt über die gemeinsame Datenbank ein Datenabgleich mit den Ranglisten der Hochschulen.
6. Clearingverfahren
In zwei abschließenden Clearingverfahren werden noch frei gebliebene Studienplätze per Losverfahren vergeben. Die Clearingverfahren stehen auch Bewerberinnen und Bewerbern sowie Hochschulen offen, die bislang nicht am Dialogorientierten Serviceverfahren teilgenommen haben.
Quelle: http://www.hochschulstart.de/index.php?id=3656