Ausbildungsbetrieb wechseln nach der Probezeit, wie richtig vorgehen?

Hallo,
in einem Fall eines Freundes geht hervor, dass er seit Anfang August 2016 in einer Berufsausbildung steckt welches ihm sehr Spaß macht jedoch der Betrieb einige Fehler und Schikanen begeht. Er möchte seinen Ausbildungsbetrieb wechseln kann jedoch nicht auf ein Aufhebungsvertrag plädieren, daher möchte er ordentlich kündigen. Er hat jedoch Angst, dass die Firma ihn mit Schadenersatz anklagen will, da er nur die Ausbildungsstätte wechseln möchte und nicht die Berufsausbildung.

Fakten:
Er wird nicht in seinem Beruf gelehrt durch seinen Ausbilder, er arbeitet als billige Arbeitskraft.

Sein Arbeitsort ist in mehreren Objekten und arbeitet demnach ohne Ausbilder selbstständig.

Der Betrieb zwingt ihn zu mindestens 173 Arbeitsstunden im Monat bei 6 Tage die Woche obwohl er laut Ausbildungsvertrag nur 160 an 5 Tage die Woche arbeiten soll. Begründung ist, dass der Tarif gilt und nicht der Ausbildungsvertrag.

Sein Gehalt bekommt er meist Mitte des folge Monats anstatt am Monatsende.

Er hat kein Dienstausweis erhalten.

Sein Zusatzkurs zur Fachhochschulreife  kann er nicht weiter Besuchen da er ständig arbeiten muss. Hier ist eine Zusicherung zu beginn der Ausbildung verhandelt worden.

Des Weiteren kommt immer wieder Schikane ins Spiel welches jedoch nicht nachweisbar ist...

Er ist über 18 Jahre alt.

Reichen die Gründe im Kündigungsschreiben ohne, dass der Betrieb einklagen kann oder muss gar ein Grund angegeben werden?

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ich habe mir damals einfach einen neuen betrieb gesucht und der zukünftigen chefin von der problematik erzählt. sie hat dann mit einem rechtsanwalt rücksprache gehalten und ich sollte dann fristlos und aus wichtigem grund kündigen ... einfacher dreizeiler ohne angabe von gründen ... hat der noch-chef zwar erst nicht anerkannt und versucht mich durch androhung eines eintrags in der personalakte zum wiederkommen zu bewegen,aber ich habe währenddessen beim neuen betrieb gearbeitet. nach ein paar wochen hat er dann von sich aus die kündigung anerkannt und somit quasi einen aufhebungsvertrag geschlossen .. er konnte mich ja nicht zum arbeiten zwingen und azubis kann man glaub ich auch nur sehr schlecht kündigung ...somit blieb ihm nichts anderes übrig...zu einem prozess oder so kam es nicht ... das ganze war frühjahr 2014

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man kann auch mehrsprachige seiten machen ... sieht dann später z.B. so aus: .com/de

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Wenn ich mich nicht irre, dann sind die 14€ (Kurs-Nennwert) einfach zusätzliches freies Kapital für die AG. Der Nennwert spiegelt ja den Anteil am Stammkapital, also den tatsächlichen Anteil am Unternehmen, wieder. Das trifft aber nicht auf den Kurswert zu.

Alle Angaben ohne Gewähr. xD

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eine ug ist die schlechteste idee für ein nebengewerbe...schon alleine durch die buchführungspflicht

bei den umsätzen eher einzelunternehmen

den aussagen zu folge solltest du dich dringend an einen steuerberater wenden

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mach mehr Sport, dann ist es nicht mehr so anstrengend

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epost

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wird meist von einem filter zu nachrichtenanfragen verschoben

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