Hallo,
grundsätzlich dürfen Zusteller Sendungen nicht einfach im Hausflur, vor der Wohnungstür oder im Garten ablegen. Dies ist nur zulässig, wenn Sie einen sogenannten Garagenvertrag abgeschlossen haben. Sie können nämlich mit einem Lieferdienst vereinbaren, dass Ihre Pakete und Päckchen an einer bestimmten Stelle deponiert werden dürfen. So kann der Paketbote die Sendung beispielsweise in der Garage, auf der Terrasse oder im Gartenhaus abstellen. Haben Sie eine solche Vereinbarung nicht getroffen, darf das Paket nicht einfach irgendwo abgelegt werden.
Tut der Paketbote dies trotzdem und das Päckchen geht abhanden, können Sie Schadensersatz geltend machen. Und der Bote kann sogar selbst zur Kasse gebeten werden
Ich hoffe, dass ich helfen konnte.
Liebe Grüße