Wenn die Tankstelle eine Pachttankstelle ist bzw. wenn die Tankstelle den Kraftstoff als Agentur vertreibt ("Der Verkauf erfolgt im Namen XY AG"), bekommt der/die PächterIn jeden Kraftstoffdiebstahl/Tankbetrug von der Mineralölgesellschaft erstattet, sobald er/sie den Betrug/Diebstahl anzeigt und er/sie oder seine/ihre Mitarbeiter nicht grob fahrlässig gehandelt haben.
Bei Mineralstoffhändlern sieht das anders aus, da sie eine Handelsspanne beim Verkauf und nicht nur eine Provision pro Liter haben. Da ist es eigenes Risiko des Händlers, wie auch bei z. B. Shopdiebstählen und da kommt es darauf an ob eine Versicherung besteht.
In beiden Fällen aber darf dir auf keinen Fall der nichtbezahlte Tankvorgang abgezogen werden, da du nach deiner Schilderung auf keinen Fall grob fahrlässig gehandelt hast!
Kassenminus durch z. B. Rückgabefehler an der Kasse kann dir, da du Mankogeld erhälst, vom Lohn abgezogen werden, muss aber - wie alle anderen Abzüge - auf der Lohnabrechnung aufgeführt sein.
Anwalt für Arbeitsrecht ist mit Sicherheit der kompetenteste Ansprechpartner, aber sofort ein Schreiben vom Anwalt an deine Chefin zu schicken halte ich nicht für die geeignete Lösung, wenn du noch eine Weile dort arbeiten möchtest.
Suche das Gespräch mit deiner Chefin, wenn es eine Agenturtankstelle ist hast du ja auch ein gutes Argument. Sollte sie darauf beharren, dass du den Tankbetrag des Betrügers bezahlen musst, dann verlange eine Lohnabrechnung auf der dieser Abzug ausgewiesen ist, um mit dieser dann leider doch zu einem Anwalt für Arbeitsrecht zu gehen...
Viel Erfolg!