Hier das richtige Bild

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Ihr seid super!!!

Danke Euch

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Tipp1

Rechner aufschrauben und entstauben.

Tipp2

Neue Festplatte so lange die alte FP den PC noch hochfahren läßt.

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Radioschacht ist genormt, also kein Problem. Besser ist zu prüfen, welchen zusätzlichen Einbausatz für das neue RAdio brauchst. VW kann Dir das Radio ganz bestimmt einbauen oder jede Car-Akustic-Firma.

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Einen Blick in den Arbeitsvertrag habe ich nicht, aber so wie sich das liest, ist Dein Vater über den Tisch gezogen worden. Nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit liegt die gesetzliche Kündigungsfrist bei sechs Monaten. Evtl.läßt sich eine Abfindung aushandeln.

Fachanwalt mit Arbeitsvertrag aufsuchen und sich vernünftig beraten lassen.

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Bevor hier "Experten" verschiedene Antworten mit unterschiedlichen Ergebnissen geben, rate ich Dir Dich mit der Frage an einen Steuerberater zu wenden. Evtl. ist auch Dein Finanzamt bereit Dir Auskunft zu geben (mein FA macht das immer!)

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen: Die Fünftel-Regelung spart Geld wenn der Aufhebungsvertrag entsprechend formuliert ist und Du im Jahr 2016 keine zusätzliches Einkommen hast. Letzteres wird nämlich der Abfindung bei der EK-Erklärung hinzugerechnet, so das eine Nachzahlung fällig wird.

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