hallo, bei einer betreuung wird nie jemand für den häuslichen bereich kommen, außer es wird jemand vom betreuer dafür beschäftigt. das ist nicht der umfang einer betreuung. aufgehoben kann eine betreuung nur werden, wenn kein ärztlicher grund für die betreuungsbedürftigkeit vorliegt. sollte die betreute noch "klar" im kopf sein, kann sie immer eine vorsorgevollmacht erteilen. dafür müsste man aber wissen, weshalb die betreuung angeordnet wurde. eine betreuung wird alle 7 jahre überprüft, das heißt, länger kann sie nicht angeordnet werden, ohne dass erneut ein ärztliches gutachten zu frage der betreuungsbedürftigkeit eingeholt werden muss. vom finanziellen her muss ich dir leider sagen, dass der betreuten nicht mehr geld gegeben werden kann, als sie tatsächlich hat. was das erbe angeht, da muss sich die betreuerin oder der betreuer kundig machen. zu beginn einer betreuung muss ein vermögensverzeichnis abgegeben werden, in dem alle vermögenswerte der betreuten aufgeführt werden müssen. es ist also nicht so, dass einfach etwas unterschlagen werden kann. dies wird auch vom gericht jährlich durch einholung einer genauen einnahmen-ausgabenrechnung oder eines berichtes überprüft. es steht der betreuten jederzeit frei, die aufhebung zu beantragen. sie kann auch zum hausarzt gehen und ein ärztliches attest erholen, wenn dieser feststellt, dass die betreuungsbedürftigkeit nicht mehr gegeben ist.

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ich denke, ehrlich währt am längsten. wenn du dir die wohnung leisten kannst, solltest du das dem zukünftigen vermieter genau erklären und lohnabrechnungen oder ähnliches mitbringen, damit du es auch zeigen kannst. einfach wird es bestimmt nicht, doch unmöglich ist nichts.

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generalvollmacht kann in der regel nur dann erteilt werden, wenn man noch "klar" im kopf ist. wobei eine generalvollmacht nur beim notar erteilt werden kann, der sich von der geschäftsfähigkeit des vollmachtgebers überzeugen muss. dass andere, ohne notar, ist eine normale betreuungsvollmacht. diese kann man eigentlich immer erteilen. wie gesagt, es muss eben zu einem zeitpunkt erfolgen, an dem man noch weiß, was man tut. also ohne medikamenteneinfluss etc. das gericht wird auf jedenfall die betreuungsstelle vorbeischicken, um das persönliche umfeld des/der betroffenen ergründen zu lassen. zeitgleich wird ein ärztliches gutachten erholt werden, in dem festgestellt werden muss, ob überhaupt eine betreuungsbedürftigkeit gegeben ist.

wer hat eigentlich die bedürfnisse der verwandten bis jetzt geregelt? denn wenn jemand volljähriges im betreuten wohnheim ist, ist davon auszugehen, dass es einen gesetzlichen vertreter gibt, denn ansonsten wäre man da nicht.

den namen des arztes könntest du über die rezeptausgabe bei der apotheke feststellen lassen. ein rezept muss schließlich unterschrieben werden.

bei den medikamenten ist es so, dass man den nutzen und die nebenwirkungen abwägt. wenn etwas einem mehr nutzt, obwohl es "krasse" nebenwirkungen hat, wird es natürlich verabreicht.

was du tun könntest, ist, dich auf jedenfall mit der zuständigen betreuungsbehörde beim landratsamt in verbindung zu setzen und dich selbst als betreuer vorzuschlagen.

es wird immer lieben ein familienangehöriger, oder "ehrenamtlicher" betreuer eingesetzt, da dieser erheblich "billiger" ist, als ein berufsbetreuer. zudem ist die bindung zu dem betreuten enger und auch besuche etc. können zeitintensiver geschehen.wenn jetzt in eine andere stadt gezogen wird und das verfahren schon bei gericht eingegangen ist, wird dieses an das neue, zuständige amtsgericht abgegeben, da der wohnortswechel vom heim an das gericht mitgeteilt wird.

sollte bereits ein beschluss ergangen sein, bleibt dir immer die möglichkeit vorbehalten, dagegen beschwerde einzulegen und dich selbst als beteuer vorzuschlagen.

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hallo,

in der regel wird eine anhörung durchgeführt, vom richter. erst danach wird entschieden, wer betreuer wird. sollte deine verwandte also dich vorschlagen und du in der lage sein, den behördenkram zu erledigen, kannst auch du betreuer werden. falls nicht, kann man gegen den beschluss immer das rechtsmittel der beschwerde (mit begründung) einlegen. du kannst den ganzen ablauf aber erleichtern, wenn du dich mit dem landratsamt/betreuungsstelle in verbindung setzt, den vorfall schilderst und sagst, dass du das amt des betreuers übernehmen möchtest.

in bayern ist es so, dass immer zuerst ein "ehrenamtlicher" betreuer (also normale personen) genommen wird, da dieser erheblich "billiger" arbeitet, als ein berufsbetreuer.

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es wird schwer werden und lange dauern. du kannst ihm das nur beweisen, indem du dich ab jetzt so verhältst, wie er es von dir erwartet und du nichts mehr ausplauderst.

sag ihm, wie du im moment fühlst und sprecht darüber.

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das kann man nicht so pauschal sagen. erst kommt die rosarote brille, dann das verliebt sein, dann das "immer lieber" haben.

bei mir dauert dieser berühmte satz sehr lange, vor allem stellt es sich erst mit der zeit heraus.

>>> mädchen

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ich denke, weil es ein unendlicher markt ist und keiner die zeit hat, gegen jeden einzelnen vorzugehen. sobald du einen von diesen züchtern vom "markt schaffst", wird die stelle vom nächsten besetzt.

das einzige, was langsam aber langfristig diesem ganzen den garaus machen könnte, wäre, dass absolut niemand mehr einen solchen hund kauft!

es hört sich vielleicht furchtbar an, aber die nachfrage belebt den markt. solange es menschen gibt, die genau diese hunde kaufen, solange wird es diese unzumutbaren zustände geben, leider.

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kann man, dann aber ein fachanwalt für mietrecht. ist jedoch in der regel teurer - außer du hast dafür eine rechtsschutzversicherung - als beim mieterschutzverein. der kostete allerding bei mir auch 160 €. aufnahmegebühr und jahresgebühr.

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gar keiner davon besser :

ich verwende einen ganz normalen nassrasierer. von einwegrasieren bekomme ich immer kleine pickelchen und deshalb mag ich die nicht. spezielle rasierer für die bikinizone haben meiner meinung nach keinen sinn und sind nur geldmacherei, weil es eben ein "ganz normaler" nassrasierer genauso tut. muss man aus hygienegründen auch sauber halten. wie alles, was damit zu tun hat.

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ihre alleinige aussage nicht. aufgrund derer, wird natürlich ermittelt werden, wenn sie es zur anzeige bringt. doch ohne beweise, hilft auch eine "nur-aussage" nicht.

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ob es diese möglichkeit gibt, weiß ich nicht. unsere jenny hat ebenfalls die mittlere reife auf der wirtschaftsschule absolviert und besucht nun für zwei jahre eine schule für kinderpflege. diese ist bei uns (bayern) dann die voraussetzung, dass sie die dreijährige erzieherausbildung an einer fachakademie machen kann.

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ich denke, solange diese käfige gekauft werden und die aufklärung nicht erfolgt, werden die wohl auch weiterhin angeboten und verkauft.

dieses könnte -meiner meinung nach- nur das kaufverhalten der konsumenten beinflußen.

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gekündigt werden kann dieser mietvertrag rein rechtlich nur von beiden, unter einhaltung der im vertrag stehenden kündigungsfrist.

mit zustimmung des vermieters und deines freundes kannst du alleine kündigen und der mietvertrag auf deinen freund alleine umgeschrieben werden. dies hat allerdings keine rechtliche handhabe, sondern ist nur kulanzhalber vom vermieter möglich.

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bei einem aufhebungsbeschluss gibt es keine möglichkeit des rechtsmittels. in der regel wird die betreuung auf antrag des betreuten selbst aufgehoben. dieses wird dann auch durch ein ärztliches gutachten belegt. ebenso wird noch eine stellungnahme der zuständigen betreuungsbehörde erholt.

dieser beschluss ist erst einmal entgültig, zumal auch eine anhörung deines bruders dazu erfolgen musste.

es steht aber immer die möglichkeit offen, erneut einen betreuungsantrag zu stellen. dieser hat allerdings nur sinn, wenn wirklich noch ein betreuungsbedürfnis deines bruders vorhanden ist und ärztlich belegt werden kann.

nur weil dein bruder noch gerne einige aufgabenbereiche hätte, dies aber nicht ärztlich nötig ist, kann man leider keine neue betreuung einleiten.

fragen dazu stellst du am besten bei der zuständigen betreuungsbehörde. diese können dich/euch dazu auch kompetent und umsonst beraten.

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