Hallo, zunächst habt ihr schon viele Überlegungen angestellt. Ob die Wohnung deines Vaters wirklich eine Chance ist, hängt auch davon ab, was vergleichbare Wohnungen in vergleichbaren Lagen kosten würden. Ist der Preis gerechtfertigt? Ich denke ja. Desweiteren würde ich an Eurer Stelle verschiedene Finanzierungsangebote einholen- vielleicht gibts ja noch was günstigeres, als die Übernahme des Darlehens von Papa. Um Euch abzusichern stellt sich die Frage, ob der Vater euch einen Teil des Kaufpreises als zinsloses Darlehen quasi stunden könnte. Denn je weniger Zinsen ihr zahlen müsst, desto mehr könnt ihr tilgen. Wichtig ist aber auch, dass Du dir klar machst, woher dein mulmiges Gefühl kommt. Vielleicht hast du ja noch andere Gründe, die dich bremsen, diese Wohnung jetzt zu kaufen.

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Hallo,

  1. du musst dem Vermieter die Mängel anzeigen und ihm eine sachgerechte Frist einräumen, innerhalb der er die Mängel in der Wohnung behebt. Tut er es nicht, kannst Du kündigen und ausziehen. Ad 2. Du kannst es umgekehrt versuchen, indem du z.B. bei wohnung-jetzt.de ein Wohnungsgesuch online stellst. Wichtig ist dabei, dass man sympathisch rüber kommt. Tierliebe Menschen gibt es viele - auch tierliebe Vermieter. Viel Erfolg!
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Hallo, die Frage kann man so gar nicht beantworten.

Es kommt auf die konkreten Angebote an, die Du vergleichst. Natürlich spielen Standort und Lage eine Rolle für die Vermietbarkeit. Aber als Investor zählt auch die Rendite im Verhältnis zum Aufwand, den man mit der Verwaltung hat. Dazu mal folgenden Artikel lesen: http://www.wohnung-jetzt.de/service/finanzierung/kapitalanlage-immobilie.php Dort wird die Immobilie als Anlageobjekt mit Tipps für die Auswahl des passenden Objektes beschrieben. Viel Erfolg!

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Hallo,

die Wärmeverluste werden durch einen vom Gesetzgeber vorgegebene Berechnungsmethode bei der Heizkostenabrechnung berücksichtigt. Die Kosten der Wärmeversorgung werden nur zu 60-70% nach Verbrauch, zu 30-40% jedoch nach Wohnfläche oder Miteigentumsanteil umgelegt. Dieser Schlüssel ist gesetzlich vorgegeben und berücksichtigt die Leitungsverluste und Infrastruktur der Wärmeversorgung. Das heißt, der Eigentümer, dessen Wohnungen leer stehen, zahlt mindestens 30% der anteiligen Wärmekosten, die auf seine Wohnungen entfallen, obwohl diese nicht beheizt sind. Dadurch findet der Ausgleich dafür statt, dass die Nachbarn u.U. mehr heizen müssen.

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Hallo, das sind Darlehen mit Endfälligkeit. Meine Erfahrung: die "klassischen Banken" bieten das gar nicht an. Dazu muss man Finanzierungsvermittler aufsuchen. Jedoch funktionieren diese Darlehen nach dem Prinzip, dass die Zinsen auf alle Fälle laufend berechnet werden. Risiko für Dich wenn die Zinsen endfällig berechnet werden, fallen für die -nicht gezahlten Zinsen auch noch Zinseszinsen an. Du hast zwar die Wohnung zu 40% ihres Wertes beliehen, am Ende der Laufzeit will die Bank dann 80-100% des Beleihungswertes von Dir. Und da sie ohnehin schon die Hand auf Deinem Objekt hat, (Grundschuld) ist die Immobilie dann ganz schnell weg! Ein guter Finanzierungsvermittler wird Dir jedoch - die Risiken einer solchen Finanzierung klar aufzeigen, - Dir Alternativen vorstellen und vor allem: - Dir die Gesamtkosten der Finanzierung aufschlüsseln. Viel Erfolg!

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Hallo, relevant für die Zustellung der Betriebskosten-Abrechnung durch die Hausverwaltung an den neuen Eigentümer ist der sogenannte Lasten-Nutzen-Wechsel, d.h. das Datum, ab dem der wirtschaftliche Nutzen mit den Rechten und Pflichten an der Immobilie an den neuen Eigentümer übergeht. Versendet die Hausverwaltung vor diesem Datum die Abrechnung- geht diese an den alten Eigentümer und er haftet für die Abrechnung. Nach dem Datum ist der neue Eigentümer in der Pflicht.

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Hallo,

sofern sich außer dem Bad auf dem Gemeinschaftsflur kein weiteres Bad, auch keine Toilette in der Wohnung befindet, darf von einer Wohnung nicht gesprochen werden, da es zu dem Hauptmerkmal einer Wohnung gehört, dass sie einen Waschplatz hat.

Auf alle Fälle gehört das Bad auf dem Gemeinschaftsflur n i c h t zur Wohnfläche. Die Wohnfläche ist die Fläche, die innerhalb der Wohnung liegt und folgedessen nur vom Wohnungsinhaber genutzt wird. Das Bad auf dem Flur zählt dann zur Nutzfläche, ähnlich wie z.B. der Keller.

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Hallo,erste Anlaufstelle ist für Dich das Wohnungsamt deiner Stadt. Desweiteren solltest Du auch mit dem Vater des Kindes reden und prüfen, inwieweit Du nicht mit ihm zusammenziehen könntest. Viele Frauen lassen die Männer recht schnell aus der Verantwortung. Kläre daher auf jeden Fall ab, was von ihm als Unterhalt zu bekommen ist. Sofern möglich, sprich auch mit seiner Familie. Meistens sind die Eltern verständnisvoller und wollen sich um den zukünftigen Enkel auch kümmern. Wirklich: kläre ab, was Deine und seine Familie für Dich und den Nachwuchs tun können.Alles Gute und viel Erfolg.

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Hallo, leider ist der Tausch ohne Einverständnis des Vermieters unwirksam. D.h. Für den Vermieter hat sich nichts geändert. Du haftest für die Wohnung, die Du der Tauschpartnerin überlassen hast, Sie haftet für Deine Wohnung. Das Risiko ist nun, wenn die Tauschpartnerin die Wohnung demoliert und dann von heute auf morgen auszieht, haftest Du für den entstandenen Schaden dem Vermieter gegenüber. Ihr solltet Euch schnellstmöglich mit dem Vermieter an einen Tisch setzen und neue Mietverträge aufsetzen. Sonst kann das ganze übel ausgehen. Aber: zwingen könnt ihr den Vermieter dazu nicht. Lässt er sich nicht darauf ein, ist der Tausch ohne wenn und aber rückgängig zu machen.

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Hallo,

 

Immobilienmärkte sind regional stark unterschiedlich. Der Mietpreis bestimmt sich natürlich auch nach Angebot und Nachfrage sowie nach Standort, Lage und Bausubstanz. Auch die Größe einer Wohnung ist maßgeblich. Je größer die Wohnung, desto günstiger in der Regel der Preis pro qm.

Viele größere Städte veröffentlichen den Mietspiegel. Dem kannst Du die durchschnittlichen Mietpreise sowie die Mietpreisspannen entnehmen, die sich durch die unterschiedlichen Ausstattungen ergeben. Dazu bei der Gemeinde des Ortes nachfragen, an dem Du Dich für die Mietpreise interessierst. Auch im Internet kann man bei den Immobilienportalen nach Mietwohnungen suchen und sich dort Statistiken zu Mietpreisen ansehen.

Viel Erfolg !

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Mein Rat: zeige das Tattoo, denn darauf kommt es gar nicht an. Der Markt für Pflegepersonal ist dermaßen knapp, dass fast jeder, der sich mit einer Eignung für den Job bewirbt, auch genommen wird. Erkundige dich lieber, ob man sich in dem Beruf weiterbilden kann, welche Aufstiegs- und Qualifizierungschancen es gibt und was Du verdienen kannst.

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Da ich jemand kenne, der diese Ausbildung gemacht hat: Grundsätzlich ja, wenn Du danach bereit bist, im Schichtdienst zu arbeiten für einen Lohn an der unteren Einkommensgrenze. Unbedingt empfehlenswert ist es, sich dann weiterzubilden und sich zu spezialisieren. Sicherheit ist ein Zukunftsmarkt - aber nur Spezialisten verdienen da wirklich gut. Die Fachkraft für S und S werden oft von Zeitarbeitsfirmen ausgeliehen. Führt jedenfalls schnell in eine gewisse Perspektivlosigkeit - daher unbedingt die Firmen und Spezialsierungsmöglichkeiten anschauen, die in der Branche geboten werden.

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Hallo, es klingt wirklich nach sehr verärgertem Vermieter. Hier muss was vorgefallen sein, und danach soll der Hund sofort aus der Wohnung. Jetzt kommt es darauf an, was vorgefallen ist- reine Sachbeschädigung- die kann man beheben. Dazu sollte der Hundehalter auch entsprechend versichert sein. Personenschäden? Hier wirds kritisch. Wenn der Hundehalter seine Sorgfaltspflicht verletzt hat, kann sogar eine Anzeige z.B. wegen Körperverletzung drohen. Andere Schäden: Hund hat anderes Haustier im Haus beschädigt - auch eine Frage der Sorgfaltspflicht des Hundehalters. Muss aber nicht zwingend zum Verlust der Wohnung führen. Dann muss aber der Hundehalter glaubhaft sicherstellen können, dass sich der Vorfall nicht wiederholt und er sich bei den Beteiligten entschuldigt.

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Hallo,

ich glaub Du solltest nicht soviel über dich selbst nachdenken sondern Dich auf die Suche machen, was Deine Stimmung aufhellen könnte. Wir haben jetzt Februar und viele Menschen kriegen eine Winterdepression. Dagegen hilft z.B. helles warmes Licht. Machst Du Sport? Gehst du tanzen, singen oder sowas? Das kann auch sehr helfen. Die Therapie dabei ist, man lenkt sich im Grunde von sich selber ab. Liest Du gern? Ich bin z.B. eine Leseratte und kann beim Lesen die Welt um mich herum vergessen - Also mach Dich auf die Suche!

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Hallo, woran liegt es denn? Schlaflose Nächte? Zuviel gegessen am Abend? Kreisen die Gedanken? Mein Rat: Ursache feststellen und dann beheben. Das hilft mir: Musikwecker, halbe Stunde vor der eigentlichen Aufstehzeit stellen. Auch wenn es energetisch nicht sinnvoll ist: Rolladen oben lassen und vor dem Einschlafen nochmal durchlüften. WEnn Du es gewöhnt bist, in voller Dunkelheit zu schlafen, weckt dich spätestens das eindringende Tageslicht auf. Und das kommt täglich etwas früher ;-)

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Hallo,

da du im Mietvertrag drin stehst, kann er dich eben nicht so einfach rauswerfen. Dazu müsste es für ihn unzumutbar sein, länger mit Dir zusammenzuleben. Es erscheint jedoch sinnvoll, dass Du mit ihm eine Abmachung triffst indem Du ihm anbietest, Dich, solange bis du eine neue Arbeit hast, Dich um die Wohnung kümmerst und ihn z.B. beim Saubermachen entlastest. Sobald du eine Job hast, kannst Du ihm ja auch anbieten, zukünftig die Hälfte der Miete zu zahlen.

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Sachlage ist nicht ganz eindeutig. Schimmel ist ein Mietmangel und Sache des Vermieters. Allerdings hat der Mieter die Pflicht, den Vermieter zeitnah über den Mangel zu informieren. Du hättest dem Vermieter mitteilen müssen, dass der Einbau des Wasserhahns durch Dich nicht erfolgen kann und der Mangel in der Küche durch Fachpersonal behoben werden sollte. Insofern konnte der Vermieter nicht wissen, dass das Problem weiter besteht, was man Dir hier als Pflichtverletzung des Mieters auslegen wird. Da die Wohnung jedoch mit dem Mangel bereits vermietet wurde, dürfte die Haftpflicht nicht belangbar sein.

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