Würde ich Deiner Freundin nicht empfehlen. Ich wohne in England und es ist nicht einmal erlaubt irgendein stinknormales Parfüm innerhalb Englands zu verschicken. Liquids sind weder im Inland noch ins Ausland erlaubt. Spray ist ein absolutes NO GO !!! Sie wird gefragt was sie im Paket verschicken möchte, und wenn sie nicht lügen will, kann sie es wohl wieder mit nach Hause nehmen :( Sorry, aber das ist der neueste Stand hier.

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Gute Entscheidung !!! Und hier steht geschrieben warum - auch wo man das Passende finden kann. Guten Rutsch ;)

http://www.aspect-online.de/versicherungen/haftpflichtversicherung/warum-eine-private-haftpflicht/

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Wenn Sie über die Eltern krankenversichert sind, in diesem Fall privat - also auch selber Beiträge bezahlen ( Eltern ), aber noch nicht berufstätig sind und nun das 1. Mal einen Job ausüben wollen, werden Sie auch das 1. Mal mit der staatlichen Rentenversicherung in Kontakt geraten - weil man in diese automatisch eintritt bei Beginn einer Beschäftigung. Die Nummer bekommt man bei der jeweils zuständigen Rentenkasse, abhänging von der Branche. Da ist einmal die Bfa für Angestellte oder die Lva für Arbeiter. Da es eine Pflichtversicherung ist, wird der Arbeitgeber die Beiträge dahin überweisen. Und übrigens, wenn Sie zu arbeiten anfangen und Geld verdienen werden sicher auch Krankenversicherungsbeiträge in eine der gesetzlichen Kassen abgeführt. Dies hätte zur Folge daß die private KV bei den Eltern nicht mehr erforderlich bzw.nur noch als Zusatzversicherung möglich ist.

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Hallo, habe 2 von diesen Problemen. Von 12 Packeten welche ich über ebay in den letzten 14 Tagen bestellte sind 2 über DHL gesendet worden - natürlich alles darin kaputt, trotz Luftpolsterung. Alle anderen Packete sind unversehrt. Frage mich warum !!! Naja, so weit so gut...ich wendete mich an die Verkäufer und diese teilten mir mit ( nach Nachfrage bei Post ) ich hätte mich darum selber zu kümmern. Find ich absolut "silly" weil ich ja nicht der Auftraggeber bei der Post war und nicht mal den Einlieferungsbeleg habe. ( Wo ist Kunde hier noch König !!! ???? )Ich kann auch nicht beeinflussen als Käufer wie die Ware eingepackt wird. Bei privaten Verkäufern hast Du als Käufer keine rechtliche Chance das Geld zurückzubekommen...auch nicht wenn die Verpackung nicht einwandfrei gewesen wäre. Geht nur bei geschäftlichen Sellern. Ok, was lernen wir daraus, kaufe nichts Zerbrechliches über ebay von privat !!!!

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Klingt nach OVB !!!

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Sachversicherungen: Unterschiedliche Laufzeiten lassen hier keine allgemeingültige Aussage zu. Beitragserhöhungen ermöglichen eine Kündigung innerhalb eines Monats nach Zugang der Erhöhungsmitteilung. Das gilt auch für einen Schadensfall, der beide Seiten zur Kündigung berechtigt.

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Hier ist etwas das vielleicht interessant sein könnte ;)

http://www.arag.de/angebote-und-beratung/recht-und-haftung/ehe-rechtsschutz/

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Ja, leider, wenn die Beiträge nicht gezahlt werden können, besteht auch kein Versicherungsschutz. Abgesehen davon möchte die Versicherung die Beiträge nachgezahlt haben. Falls nicht absehbar ist daß in der nächsten Zeit Dein Geld der Außenstände reinkommt, worauf Du noch wartest und es weiterhin spektakulär bleibt wie Du in der Lage bist diese Beiträge immer zu bedienen, dann unbedingt mit einer GKV darüber reden und gucken was Ihr machen könnt :)

Hier ist noch ein Link :)

http://www.online-artikel.de/article/pkv-muss-bei-arbeitslosigkeit-nicht-zur-kostenfalle-werden-26385-1.html

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Das kommt auf den Betrachter an. Generell haben sie alle die gleichen Risiken abzusichern und unterliegen den selben Gesetzen. Über Preis und Leistung muß man sich halt informieren und sich was passendes heraussuchen :)

Hier sind z.B. die Top 75 :)

http://www.wer-zu-wem.de/ranking/versicherungen/

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http://www.google.de/search?sourceid=navclient&hl=de&ie=UTF-8&rlz=1T4GGLL_deGB334GB334&q=Schlechter+Ruf+von+Versicherungsvertretern

Hier sind jede Menge interessante Artikel dazu :)

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Ich geh zum Direktversicherer weil:

die meißtens günstiger sind und ich in der Lage sein würde mich mit dem ggf. anfallendem Papierkram allein herumzuschlagen.

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Im Gegensatz zu Lebensversicherungen, wo es oftmals besser ist zu verkaufen, als zu kündigen, lässt sich die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht veräußern. Dies liegt vor allem daran, dass die Angaben auf eine individuelle Person zugeschnitten sind und somit nicht übertragbar sind. Desweiteren handelt es sich bei dieser Versicherungsart, um eine Absicherung ohne Renditeauszahlung. ( Eine Art Risikolebensversicherung )Berufsunfähigkeitsversicherungen werden ähnlich wie Brandschutzversicherungen für den Ernstfall abgeschlossen.

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http://www.rechtstipps.net/pub/367/schmerzensgeld-anspruch-berechnung-schleudertrauma-autounfall-koerperverletzung.html

hier ist ein Link, aber ich glaube Ihr werdet nicht umhin kommen einen Anwalt einzuschalten. Ggf. wird auch die Kosten dafür die Versicherung übernehmen. Alles Gute an die Tochter und Gute Besserung :)

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Nur Versicherungsmakler welche über eine entsprechende Vollmacht des Versicherungsnehmers ( Kunden ) verfügen, sind berechtigt Versicherungen des Kunden zu ändern oder zu kündigen. Allerdings nicht um Reibach zu machen sondern um im Interesse des Kunden das Beste für ihn herauszufiltern und diese seinem momentanen Lebensspektrum anzupassen. ( Bestehende Lebensversicherungen werden von seriösen Maklern generell nicht gekündigt um neue abzuschließen )Deiner Schilderung nach hat der Makler/Vertreter gewechselt. Ich glaube nicht daß die ggf. vorliegende Vollmacht auf andere, in diesem Fall den Nachfolger, übertragbar ist. Es gilt nun herauszufinden was genau dort passiert ist und ggf. einen Anwalt einzuschalten um die eigenen Rechte zu wahren.

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Ein Unfall könnte zur finanziellen Katastrophe führen. Rund 60 Prozent aller Unfälle hierzulande ereignen sich in der Freizeit und im Haushalt. Es ist gut darüber nachzudenken dieses über eine private Unfallversicherung abzudecken. Ich selber hatte schon mal einen Unfall bei welchem ich mein linkes Handgelenk gebrochen habe. Da selbst nach einem Bruch nichts mehr so sein wird wie es vorher war, in meinem Fall mit diesem Gelenk, bekam ich ein Gutachten was aussagte daß ich 10% Körperschaden zurückbehalte. Das macht mich nicht zum Invaliden, aber von einer auszugehenden Versicherungssumme über 100.000, erhielt ich 10.000. Es ist also wichtig die Versicherungssumme zu bestimmen und die Progression, welche die Summe verdoppelt oder verdreifacht. Das wiederum macht dann unter anderen den Beitrag der Versicherung aus. Eine Todesfallabsicherung würde ich nur bedingt mit abschließen. Unfallversicherungen mit Beitragrückzahlungen sind meißtens teurer und haben weniger Leistungen im Vergleich zur klassischen Variante. Bei Risiken mit Freizeitsport (z.B. Fallschirmspringen oder Bergsteigen ) müßte sowieso die Versicherung zuvor gefragt werden ob sie das gegen einen höheren Beitrag mitversichern. Nur so am Rande, ich würde debeka Versicherung empfehlen, weil ich damit gute Erfahrungen gemacht habe.

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Sorry, aber ich denke daß keine Gebäudeversicherung in diesem Fall ohne ein Gutachten, aus welchem klar hervor geht daß der Schaden durch einen Sturm verursacht worden ist zahlt. Für den Schrank kann die Hausratversicherung aufkommen, soweit vorhanden.

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