Ich kann dir leider nur berichten, wie die Situation mit Sendungen aussieht, die über die China Post nach Deutschland aufgegeben werden. Diese landen (je nach Größe) bei der Deutschen Post AG bzw. DHL und kriegen dann eine neue, deutsche Trackingnummer. Diese deutsche Trackingnummer erfährt man aber nur, wenn man unter Nennung der chinesischen Trackingnummer die Hotline von DPAG oder DHL anruft.

Ich würde daher erst mal warten, bis die ChinaPost die Sendung an die SwissPost übergeben hat (erscheint im Tracking) und dann nocheinmal eine Woche warten. Dann würde ich die Nummer ins Tracking der SwissPost eingeben. Wenn es dort dann immernoch keine Resultate gibt, ruf die Hotline der SwissPost an, ob die vllt die TrackingNummer von deiner Sendung geändert haben.

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Solange dir das Trackingsystem selbst nicht eine Prognose gibt, kannst du nicht sicher wissen, wann es ankommt. Denn:

  • Das Trackingsystem von DHL braucht meist ein paar Stunden, bis EReignisse dort eingetragen werden. Dein Paket kann daher schon auf der Autobahn in einem LKW sein, selbst, wenn dies im TRacking noch nicht erfasst ist.
  • Laut Trackingsystem ist dein Paket MÖGLICHERWEISE noch garnicht eingeliefert, auch wenn der Absender schon Daten an DHL übermittelt hat - Wann der Absender das Paket einliefert, kann dir DHL nicht sagen.
  • Aber: Die Tatsache, dass das Trackingsystem etwas von einer elektronischen Datenüberittlung erwähnt, deutet auf einen Großversender hin, bei dem die Sendungen durch DHL im Logistikzentrum abgeholt werden - erfasst werden sie in diesem Fall aber nicht bei der Abholung, sondern erst im Sortierzentrum. Deine Sendung kann also durchaus unterwegs ins Sortierzentrum sein, auch wenn der DHL selbst das garnciht weiß.
  • Die Laufzeiten bei DHL können schwanken. Ich habe schon von Einzelfällen gehört, wo normale Pakete noch am selben Tag angekommen sind oder gar Sonntags zugestellt worden, obwohl der Absender keine derartigen Zusatzleistungen gebucht hatte. Andererseits kann es auch 4 Tage dauern.
  • Selbst der geschätzte Zustelltermin, den das Tracking ausspuckt, kann falsch liegen. Hab ich schon erlebt.

Behalte also das Tracking im Auge, wenn es dich interessiert. Wenn das Päckchen an einem Morgen bei dir inder Stadt in das Zustellfahrzeug geladen wird (das siehst du dann im Tracking), dann wird es mit Sicherheit noch am selben Tag zugestellt.

Wenn du in einem Klingelhaus lebst, dann ist es erst Recht nützlich, das Tracking im Auge zu behalten. Denn wenn der Paketbote in dein Haus nciht reinkommt und das Päckchen bei einem Nachbarn drei Straßen weiter abgibt, kann er dir (weil er nicht ins Haus kommt) keine Karte in den Briefkasten werfen. In diesem FAll kann das Tracking-System der einzige Weg sein, den Nachbarn zu finden, der das Paket hat.

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Das Tracking von DHL ist immer etwas hinterher. Wenn dir heute etwas zugestellt wird, dann wird dieser Umstand meist erst gegen ca. 23 Uhr im TRacking vermerkt. Bis dahin steht im System dann immernoch der alte Status. Das geht auch kaum anders, denn die Handheldgeräte von den DHL-Boten haben keine Funkverbindung, über die eine Zustellung sofort gemeldet werden könnte.

Was das zweite Päckchen angeht, da gibt es halt jetzt 3 Möglichkeiten:

  • Nur das erste (das du schon hast) hat eine Trackingnummer, das andere halt nicht, warum auch immer.
  • Beide Pakete haben Tracking, aber der Absender hat dir nur eine Nummer gegeben.
  • Der Absender hat eine SENUNG verschickt, die aus 2 PACKSTÜCKEN besteht und deshalb haben beide Packstücke nur eine Trackingnummer. Aber: Diese Möglichkeit besteht nur bei sehr wenigen Paketdiensten und es wäre auch sehr komisch, wenn in diesem Fall deine Sendung auseinandergerissen werden würde.
  • Der Absender hat dich beschissen und das zweite Päckchen ist (noch) nicht raus.
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Diese Frage ist ziemlich schwer zu beantworten.

Zunächst gilt die Trackingnummer erstmal nur für den Anbieter, über den der Absender die Sendung verschickt hat. Das kann z. B. UPS, USPS, DHL oder die Hong KOng Post sein. Dort musst du zuerst tracken, um zu sehen, ob deine Sendung schon im Lande ist, oder nicht. Du musst beachten, dass es bei manchen Anbietern verschiedene Trackingsysteme für verschiedene Sendungsklassen gibt. So gibt es z. B. bei der Deutschen Post AG bzw. DHL mindestens 4 verschiedene Systeme: eingeschriebene Briefe, Pakete, Express und Fracht.

Wenn deine Sendung schon im Lande ist, dann kann es schwierig werden. Entweder der Anbieter, über den es verschickt wurde, stellt selber zu. Dann ist es trivial und du solltest über die ausländische Trackingseite bis zu deiner Haustür tracken können. Oft werden Auslandssendungen aber auch an der Grenze an einen anderen Anbieter übergeben. Das ist dann so richtig kompliziert - manchmal gibt es dann auf deutscher Seite garkeine Trackingmöglichkeit. Manchmal kann man mit der selben Trackingnummer weitertracken, muss aber rausfinden, bei welchem Anbieter die Sendung gelandet ist. Manchmal kriegt die Sendung auch an der Grenze eine neue Nummer - diese wird dir aber weder mitgeteilt, noch kannst du sie im ausländischen trackingsystem erfragen. Einen Versuch ist es Wert, auf Deutscher Seite die Hotline des betroffenen Post- oder Paketdienstes anzurufen, manchmal können die einem zu einer ausländischen Trackingnummer die zugehö®ige Deutsche Trackingnummer sagen. Dafür musst du aber wissen, welcher Anbieter deine Sendung in D zustellt. Meines Wissens sehen die Kooperationsabkommen für Auslandspakete nach Deutschland zur Zeit so aus:

  • La Poste (Frankreich) -> DPD
  • USPS (USA) -> FedEx(?)
  • HOng Kong Post -> DHL
  • DHL, Hermes, UPS, TNT -> bleibt beim selben Anbieter
  • andere Anbieter: keine Ahnung

Allerdings kann sich das schnell mal ändern oder auch nach irgendwelchen Kriterien verschieden sein.

Kurz: Du musst den Absender fragen, über welchen Post- oder Paketdienst die Sendung verschickt wurde. Dann dazu den deutschen Kooperationspartner finden. Und bei dem dann schaun, ob der mit der Nummer was anfangen kann.

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Hmm. Moralisch sehe ich deinen Sohn im Recht. Sein Koerper gehoert ihm und es ist sein gutes Recht, sich nicht vor der Klasse umzuziehen. Als Argumentation gegenueber Lehrkraft/Schulleitung kannst du anbringen, dass

  • nicht alle Menschen gleich sind und es deshalb nicht immer nachvollziehen koennen, wenn andere ein anderes Koerpergefuehl haben als sie selbst. Hier gibt es Unterschiede bezuegl. religioesem/ethnischen/kulturellem Hintergrund, Geschlecht (jungs tun sich mit sowas schwerer als Maedels), Alter, Zustand des Geschlechtsteils (beschnitten/nicht beschnitten), der Situation im Klassenverband (wird dein sohn gemobbt oder dergleichen und etwaigen Erfahrungen mit Sexualdelikten (ich hoffe, dass dein sohn nicht vergewaltigkt wurde, aber wennn doch, dann haettest du ein Argument in der hand)
  • von aelteren Leuten heute oft uebersehen wird, dass sich die Zeiten aendern und in diese Problematik auch Aspekte reinspielen, die es frueher noch nicht gab - z. B. dass jemand in die Umkleide nen Fotohandy reinschmuggeln koennte (jemand, der vor 1991 geboren ist, wuerde daran nicht denken, weil es zu seiner SChulzeit noch keine bzw. kaum Fotohandys gab).

Man wird deinen Sohn sicherlich vorwerfen, er haette nicht genug Selbstbewustsein und dass er verklemmt waere, wenn er ein kleines bisschen Pruede ist und dass er sich doch mit sofortiger wirkung ein SElbstbewusstsein zulegen muesse. FAkt ist: Er wird tatsaechlich eine gewisse Portion Selbstbewusstsein brauchen - und zwar, um seine Position zu vertreten.

Fuer die Zukunft muesst ihr irgendwie eine Loesung oder einen Notbehelf austuefteln. Optionen sind:

  • Ihr verhandelt irgendwie miit Lehrer/Schulleitung, und schaut, ob da was rauskommt... Ich hatte mal einen sportlehrer, der aehnlich inkompetent war und mich trotzdem einmal (als ich im Unterricht gemobbt wurde) in Schutz genommen hat. Vllt habt ihr also doch Glueck.
  • Dein Sohn sucht eigenmaechtig eine Einzelumkleide oder die Toilette auf. Allerdings kann das zu noch mehr Aerger fuehren.
  • Dein Sohn zieht sich unter einem Handtuch um.
  • Dein Sohn benutzt die Lehrerumkleide (geht evtl., wenn die Lehrerin diese nicht benutzt)
  • Dein Sohn zieht die Badehose vorher untendrunter (und hinterher ... muss er sie entweder anlassen oder sich was anderes einfallen lassen)
  • Dein Sohn zieht unter der Badddebekleidung noch (dunkle) Unterwaesche an, die er auch nach dem Schwimmen anbehaelt
  • Dein sohn tut einfach die Hose, mit der er schwimmt (das kan dann ne badeshorts oder ne normale strassenshorts sein), zu Hause ohne was drueber anziehen und zum Schwimmen genauso wie dannach anbehalten. Zuhause kann er dann was trockenes annziehen.

Klar, ein paar von den Ideen hier werden euch nicht gefallen, aber es gibt tatsaechlich Schueler, die sowas machen (mitunter gibt es dann sogar eine Schlange an der Toilette, wenn sich alle umziehen wollen oder es sind halt alle STuehle im Klassenzimmer feucht)

Uebrigens, wenn es in der Klasse besondere Probleme gibt (z.B. Mobbing, dein Sohn wird gehaenselt/sexuell angemacht oder dgl.), dann kann dies eine Rechtfertigung fuer irgendein Privileg darstellen, sofern dieses Privileg geeignet ist, dem Problem abhilflich zu sein.

Auch solltet ihr mal schaun, ob die Sammelumkleide gross genug ist. Wenn sich alle auf die Fuesse treten, dann kann dies schon Grund genug sein, ein paar Schueler in Einzelkabinen auszulagern.

Rechtliches zum Zitieren, das Einschlaegig waere, faellt mir leider nicht ein.

Zum Kommentar unteN: Ddder Vergleich mit dem Einzelatelier hinkt. Man kann die Privatsphaere des Koerpers nicht mit dem Urrrrrheberpersoenlichkeitsrecht gleichsetzen. Ausserdem muss der Schueler in Kunst ja nicht zwingend seine eigenen echten gefuehle malen; Im Schwimmunterricht dagegen muss sein eigener Koerper und nicht ein anderer) umgezogen werden. Dabeeei wuerde ich hier aehnlliche Massstaebe an die Raeumlichkeiten anlegen, wie an deine Toilette (die hat ja auch Einzelkabinen).

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Ach ja, man kann sich natuerlich auch unter einem Handtuch umziehen, hatte ich vergessen zu erwaehnen.

Zu den andern KommentareN:

  • Es gibt tatsaechlich Schwimmbaeder mit gemischten Sammelumkleiden. Ist zwar komisch, aber ich habe es schon gesehen.
  • Doch, es gibt tatsaechlich Leute, die nach dem (Trocken-)sport mit Hose duschen. In meiner Schulzeit haben es abber die meisten Vorgezogen, zu stinken. Beim schwimmen wurde bei uns immer mit Badehose geduscht.
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Also ich finde diese Praxis ne Sauerei, aber sie ist wohl normal.

In meiner Schulzeit war es so, dass wir immer in die Sammelumkleiden gehen sollten und das auch getan haben. Das ganze war fuer mich fuerchterlich unangenehm. Eine Alternative gab es nicht wirklich - das Schwimmbad hatte garkeine Einzelkabinen. Unser Lehrer ist allerdings immer in die andere Sammelumkleide gegangen, wo auch die Einzelgaeste waren und nicht in die Lehrerumkleide, die bei uns dazugehoerte. Damit wurde die Lehrerumkleide frei und der schnellste hat sie sich immer gekrallt.

Einmal waren wir dann mal in einem anderen Schwimmbad und ich bin in die Einzelumkleide gegangen - als einziger. Was ist passiert? Ich musste meine Sachen hinterher in die Sammelumkleide tragen (die der Lehrer hinterher zugesperrt hat), weil man die Schliessfaechschluessel an der Kasse bekommen haette - und ich hatte natuerlich keinen.

Dummerweise hatte ich damals ueberhaupt kein Selbstbewusstsein (warum, dass ist eine andere Geschichte). Daher habe ich mich nochnichteinmal getraut, dazu zu stehen, dass ich damit nen Problem hatte (und ich hatte auch das Gefuehl, dass ich mit diesem Problem voellig alleine war). Selbst meine Eltern haben mich nur ausgelacht, wenn ich es ihnen versucht habe, zu erklaeren. Meine Eltern sind auch, als ich ganz klein war, mit mir Schwimmen gegangen - und zwar in genau demselben Schwimmbad.

Ich war jedenfalls froh, dass ich nach der 6. Klasse nie wieder Schwimmen hatte und inzwischen ist das Schwimmbad auch umgebaut worden, sodass es jetzt auch Einzelumkleiden gibt. Ich weiss inzwischen auch, dass es voellig legitim ist, wenn man sich nicht vor anderen ausziehen will - egal vor wem.

Inzwischen bin ich ERwachsen und kann dazu stehen, dass mir das ganze unangenehm ist. WEnn ich nochmal in einem Schwimmbad bin und keine Einzelumkleide nutzen kann (was aber jetzt seit 10 Jahren nicht mehr vorgekommen ist), dann werde ich mich jedenfalls ganz sicher nicht vor den anderen ausziehen. Ich wuerde die Badehose vorher unterziehen und nach dem Schwimmen a) mich auf dem Klo umziehen, b) meine Jeans ueber die nasse Badehose anziehen (oder zumindest die Boxershorts anlassen, wenn sie nicht weiss ist), c) mit der normalen Hose schwimmen und die auch hinterher anbehalten. c) mache ich manchmal sowieso, wenn ich spontan schwimmen gehe und keine Badehose dabei habe. (Ja, ich weiss, ich bin ein bisschen komisch, aber wer ist das nicht?)

Ansonsten, ich habe natuerlich auch Verstaendniss fuer alle anderen Leute, die dazu eine aehnliche Einstellung haben wie ich. Die Gruende koennen ja vielfaeltig sein - zu kurzer/zu langer Penis, man ist beschnitten oder nicht beschnitten, man ist es einfach nicht gewohnt, man kommt aus einem anderen kulturellen/ethnischen/religioesen Hintergrund, man hat negative Erfahrungen mit Nacktheit/Sexualitaet/was-auch-immer gemacht, man ist gerade in der Pubertaet, man hat Inkontinenz und die andern sollen es nicht sehen, man hat ein Problem mit der sexuellen oder geschlechtlichen Orientierung anderer Badegaeste (nichts gegen Schwule und Transsexuelle, aber ich moechte nicht, dass die mir beim Umziehen zuschaun!) oder man hat Angst vor Photohandies. Gerade die letzten beiden Punkte sind Aspekte, die von meiner Generation und Aelteren (ich hatte 2002 das letzte Mal Schulschwimmen) uebersehen werden, weil sie frueher noch keine so grosse Rolle gespielt haben (2002 gab es noch keine Fotohandys, mit denen man im Umkleideraum Bilder machen konnte!) Ausserdem: Du brauchst keinen GRund, um dich nicht vor anderen auszuziehen. Dein Koerper gehoert dir. Und: Menschen sind verschieden. Manche sind halt gerne nackt, andere eben nicht.

Wenn jemand, der aelter ist, als du, Schwierigkeiten hat, das zu Verstehen, ist es am besten, zuerst das Argument mit dem Photohandy anzubringen, denn das gab es zur Schulzeit deines Gegenuebers noch nicht. Ausserdem kannst du anfuehren, dass solche SAchen auch dem Zeitgeist unterliegen und deshalb Dinge, die 1873 noch in Ordnung waren, es heute womoeglich nicht mehr sind. Wenn er sagt, du muesstest zu irgendwelchen Eigenschaften deines Koerpers und deren Darstellung auf Youtube und Facebook stehen, dann entgegne, dass das schlichtweg falsch ist. Privatsphaere ist ein Grundrecht - auch wenn unsere Gesellschaft erst noch dabei ist, es zu erfinden.

Ach ja: Unter der Schwimmbaddusche kannst du einfach die Badehose anlassen. Solange du die Seife nicht von aussen auf die BAdehose schmierst, sondern mit der Hand untendrunter gehst und die Haut einseifst, wirst du genauso sauber, solange du an jedes Koerperteil drankommst.

Und Rechtlich ... naja, ist das ganze leider Gottes mit hoher Wahrscheinlichkeit zulaessig. Wir haben zwar Gesetze, die nach Geschlechtern getrennte Toiletten mit Einzelkabinen vorschreiben, aber bei Umkleiden sind die Regeln lockerer. Du kannst aber auch nach Daenemark auswandern, da soll es Geruechten zu Folge einen gesetzlichen Anspruch auf Einzelumkleiden beim Schulschwimmen geben.

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Hmm. Also bei einem ersten Blick auf die Website sehe ich folgendes:

  • Die "Sofort-Hotline" ist eine Mobilfunknummer und die REchtsform eine GbR. Das deutet auf ein sehr kleines Unternehmen hin. Klein bedeutet aber nicht zwangsläufig unseriös. ABER: Durch die REchtsform GbR existiert aber auch kein Eintrag in irgendeinem amtlichen Register, nach dem man suchen könnte, denn eine GbR wird per Gesellschaftervertrag gegründet und nicht, indem man sich an ein Amt wendet. Somit gibt es keinen Beleg dafür, dass es die Firma überhaupt gibt.
  • Es fehlt eine Vorladungsfähige Anschrift im Impressum - es gibt nur ein Postfach! Dies ist an sich etwas ungewöhnlich. Aber: Unseriöse Firmen haben i. d. R. a) keine Adresse b) eine nicht funktionierende Straßenadresse oder c) sind Briefkastenfirmen. Unseriöse Firmen mit Postfach sind mir dagegen noch nicht begegnet.
  • Der Anbieter wirbt mit SChufa-freien Krediten. Es gibt auch seriöse zwar Banken, die sowas tatsächlich anbieten. (Mit gutem Grund, denn das Schufa-Scoring ist alles andere als zuverlässig.) Aber die meisten, die damit werben, vergeben in Wirklichkeit garkeine Kredite. Ein Minuspunkt
  • Dann gibt es da eine Seite mit "Kundenreferenzen". Wie ich die gelesen habe, sind bei mir die Alarmglocken angegangen. Denn: 1. Seriöse Firmen im Finanzmarkt präsentieren in der REgel keine Kundenreferenzen auf ihrer Website, zumindest nicht derart prominent, dass man direkt von der Startseite aus drauf kommt. 2. Die Briefe, die dort abgedruckt sind, sind alle miteinander ziemlich ähnlich. Sie sind alle Handgeschrieben (warum haben nicht ein paar Leute nen Computer benutzt) und alle von Papier eingescannt (warum sind nicht ein paar Emails dabei?) 3. Ist es ungewöhnlich, bei sowas überhaupt die Schriftstücke einzuscannen und ins Netz zu stellen. Fazit: Hier hat es jemand nötig seriös zu erscheinen und ein potemkiensches Dorf von Kundenreferenzen aufzubauen.
  • DAnn erscheint das Gesamtbild der Website etwas zu progressiv. Dies passt nicht zu einem seriösen Finanzunternehmen, dass etwas konservativer sein sollte.
  • Und die Aktion "Geld statt Handy", die hier angeboten wird, ist auch eine komische Sache. Wenn ich kein neues Handy will, dann such ich mir doch nicht so ein komisches Konstrukt, wo die Hardwaresubventionen für eine Barauszahlung verwendet werden und ich dann einen teuren Vertrag ohne Handy am Hals habe, sondern ich suche mir einen billigeren Tarif, wo von vornherein, kein Handy dabei ist. Und einen Kredit auf dem Wege will ich auch nicht, denn den krieg ich woanders billiger. Insgesamt also ein sehr fragwürdiges Angebot
  • WEnn man bei Anfahrt schaut, dann bekommt man auf einmal doch eine Straßenaddresse zu Gesicht. WEnn man aber dann die Adresse googelt, findet man nur, dass es dort eine Postfiliale mit Postbank-Dienstleistungen und Geldautomat gibt. Jetzt sollten erst Recht alle Alarmglocken angehen. Der Typ hat ja sicherlich nicht sein Büro im Postamt? Oder residiert der gute Mann etwa in seinem Postfach?
  • Naja, ein bisschen Googlen hat mich hierher gebracht: Zitat von http://www.gomopa.net/Finanzforum/wer-kennt-was-meint-ihr-dazu/firma-t-gabel-lampertheim-p146766.html?highlight=kreditsuchende#post146766 : "wer hat schon erfahrung mit herrn gabel gemacht? er bietet darlehen bis 600.000 € an. ohne sicherheiten, auch für selbständige. es gibt keine e-mail, dafür aber eine hotline: 06206/969436. habe bei ihm eine anfrage gestellt, bekam daraufhin einen vertrag über eine unfallversicherung und einen überweisungsträger (blanko, soll ich nur unterschreiben) Begünstigter: efro-finanz gmbH in 86500 kutzenhausen, Verwendungszweck: agio zahlung solid equity ag. habe natürlich weder unterschrieben noch...... als registrierter User lesen Sie alles."
  • Aber, das war auch nur der einzige negative Eintrag, den ich finden konnte. Sonst bekomme ich nichts negatives oder positives, wenn ich nach "gabel-finanz lampertheim betrug" suche.
  • Die Website ist nicht gerade umfangreich. Seriöse Firmen haben Internetauftritte, die etwas weitläufiger sind. Selbst bei 1-Mann-Betreiben könnte man mehr Inhalt erwarten.

Fazit: Ich kann den Laden nicht abschließend beurteilen. Der eine negative Eintrag kann ein Fake sein, von jemandem, der der Firma schaden will. Und keine Handys und Schufa-freie Kredite zu verkaufen ist auch nicht illegal. Somit ... kann ich das ganze nicht abschließend beurteilen. Ich sage nicht, dass er 100% ein Betrüger ist. Aber ich werde auch nicht meine Hand dafür ins Feuer legen, dass der Laden seriös ist. Extreme Vorsicht ist geboten, falls du diesem Gabel wirklich eine Chance geben willst. Wenn der Laden dir dann irgendwelchen Nonsense (z.B. Versicherung oder dgl.) verkaufen will, anstatt dir einen Kredit zu geben, dann ist da was faul.

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Also dass sich deine Nachbarn über den Brief im Restmüll aufgeregt haben, war formal korrekt; Immerhin kann es für sowas saftige Strafen geben (zumindest in der Theorie) und wenn der Müllsünder dann nicht auszumachen ist, hat man ein Problem, denn irgendwer muss ja dafür blechen.

Aber Wäsche aufhängen am Sonntag ... daran ist nichts verkehrt, solange du es nciht zu laut machst.

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Wie, du traust dich, vor den anderen nackt zu duschen? Ich würde das um jeden Preis vermeiden, egal ob mit oder ohne Stender.

Wenn mich einer fragt, dann sag ich, ich dusch zu Hause.

Überhaupt, ich finde, dass Sammelduschen verboten gehören, weil sie einfach kein angemessenes Maß an Privatsphäre bieten.

Warum Privatsphäre unter der Dusche? 1. Weil man dort nackt ist. 2. Weil man dort einen Stender kriegen kann 3. Weil manche Leute (auch aus unserem eigenen Kulturkreis) damit ein größeres Problem haben, als andere (dieses Argument bitte ich diejenigen, die mit Sammelduschen kein Prolem haben, zu beachten!) 4. Weil Personen, die aus kulturellen, religiösen oder ethnischen Minderheiten kommen, mit Sammelduschen manchmal ein größeres Problem haben als ethnische Deutsche und somit ausgegrenzt werden. (Und dass mir jetzt bitte keiner mit Lightkultur und Anpassen kommt. Unsere nationale Identität ist von einer multikulturellen Vielfalt und gegenseitigem Respekt geprägt, nicht von solchem Unfug!) 5. Ich halte diese Bauart einfach nicht mehr für Zeitgemäß, sondern vielmehr für Menschenentwürdigend.

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Du solltest mal den Fall abprüfen, dass die "Pacht" vllt rechtlich nicht in Ordnung ist. In diesem Fall wäre nämlich durchaus etwas gegen die Nutzung als Privatbeet einzuwenden und die Leute, die das Beet bebauen, könnten ihrerseits keine Ansprüche geltend machen.

Nicht in Ordnung wäre die "Pacht" z. B. wenn das Haus als Eigentümergemeinschaft organisiert ist (du schreibst von Mietern, aber die kannes ja auch in der ETG geben) und eigentümerseitig nicht richtig abgesegnet ist. In dem Fall besteht nämlich eurerseits ein Anspruch auf gemeinsame Nutzung der Fläche und die Exklusivnutzung wäre unzulässig.

Allerdings ist es immer besser, sich mit den Nachbarn gutzustellen und gemeinsam zu einer gütlichen Lösung zu kommen. Z. B. könnte man ja einen Zaun bauen. Oder man könnte dem Hund beibringen, nicht in das Feld zu laufen. Letzteres klingt zwar schwer, aber ein Bekannter von mir hat es geschafft, dass sein Hund nicht aus dem Reihenhausgarten rausläuft - obwohl die Grenze zum Nachbarn hin in keiner Weise markiert ist.

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Das kann man aus der Ferne nicht abschließend beantworten. Ich denke, dass ein Klettergerüst auch mitten in der Feuerwehrzufahrt unproblematisch sein kann, wenn man es einfach wegtragen oder drumrumfahren kann.

Auch müsste - damit es überhaupt einen Konflikt zwischen Feuerwehrzufahrt und Klettergerüst geben kann - die Feuerwehrzufahrt dort verlaufen, wo das Klettergerüst steht. Und die Feuerwehrzufahrt verläuft eben nicht immer dort, wo man sie vermutet.

Kleine Anekdote am Rande: Ich habe mal von einem Fall gehört, wo ein Bewohner moniert hat, dass der HInterzugang zum Garten (der bis dahin einfach eine Lücke im Zaun war) nun ein Tor bekommen sollte. Er hatte Bedenken, dass das Tor die Feuerwehr behindern könnte. Letztere wurde konsultiert - und sagte, dass sie niemals durch den GArten fahren würde, denn da sei ja die Tiefgarage drunter und die hält das vielleicht garnicht aus, wenn man mit dem schweren Feuerwehrauto drüber fährt. Stattdessen würde man gerne von vorne aus an das Haus ran fahren. Aber ... dort standen seit 40 Jahren ein paar Bäume. Jawohl, hohe, dicke Bäume in der Feuerwehrzufahrt. Diese wurden daraufhin gefällt. Der Bewohner, der Angst hatte, durch das Gartentor eine Rauchvergiftung zu erleiden, war inzwischen natürlichen Todes gestorben.

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Bitte erklär erstmal, wie die den Wäscheständer UNTER die Terasse stellen. Ich kenne dass so, dass man einen Wäscheständer AUF die Terasse stellt, wenn man im ERdgeschoss wohnt. Wohnt man weiter oben, stellt man ihn auf den Balkon. Und dann wäre noch die Frage, zu wessen Wohnung die Terasse gehört. Wenn die Terasse nämlich euch gehört - und nicht etwa der Familie Wäscheständer (ich nenne sie jetzt mal so), dann haben die kein Recht, da was hinzustellen.

Was das in-den-Regen-stellen der Möbel angeht - Nun, das geht so ganz und garnicht, das geht in Richtung SAchbeschädigung. Allerdings kann der Vermieter im Prinzip das Aufstellen von Gartenmöbeln oder Wäscheständern im Gemeinschaftsgarten verbieten, wenn er will und somit den Streit schlichten. Das gilt aber nicht auf der Terasse, die zur ERdgeschosswohnung gehört.

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So ziemlich alles, wo man einen kleinen Betrag bezahlen muss, um dann einen großen zu bekommen, ist Betrug. Den großen Betrag hinterher bekommt man in 99,9% aller Fälle nicht.

In abgewandelter Form gilt das auch für Kredit- und Immobilienvermittlung: Wenn der Vermittler versucht, für die Vermittlung der Katze im Sack zu kassieren, dann ist etwas faul. Bei den etwas besseren unseriösen Immobilien- und Kreditvermittlern bekommst du hinterher eine Liste mit Angeboten, von denen 70% nciht existieren, 20% unseriös sind, 5% sind nicht mehr verfügbar und die letzten 5% sind maßlos überteuert. Die Seriösen dagegen kassieren erst, wenn der Vertrag zustande gekommen ist.

Vorschussbetrug nennt sich das ganze, wenn du hinterher ncihts kriegst und dafür vorher zahlen sollst. Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Vorschussbetrug

Die Täter sitzen bei sowas normalerweise irgendwo in Nigeria. Dass der Täter diesmal anscheinend nicht dort unten sitzt, sondern hier in Europa, ist mal was neues.

Kurz: lass die Finger von der Firma.

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Das ist kein Problem, du musst das halt einfach mit der Bank abklären.

Schwieriger ist die Frage, mit welchem Geld du es dir leistest, vorübergehend zwei Eigenheime gleichzeitig zu besitzen. Du kannst hierfür entweder einen Extrakredit mit kurzer Laufzeit aufnehmen. Alternativ kannst du dein altes Eigenheim vorübergehend in eine Mietwohnung umzuwandeln. In diesem FAll kannst du mit der Bank vereinbaren, dass das Geld aus dem Whg-Verkauf einfach auf einem extra Bankkonto zwischengeparkt wird, was eine Sperre hat, dass du es nicht einfach ausgeben kannst. Diese Regelung ist wichtig, denn die Bank muss ja eine Sicherheit haben, wenn das alte Haus verkauft und das neue noch nicht gebaut ist; Aber als Sicherheit kann man halt auch eben Geld nehmen, obwohl Geld als Sicherheit irgendwo ein Recht merkwürdiges Konstrukt ist, aber sei's drum.

Und: Geld geht bei dieser Aktion nicht verloren. Die beiden Immobilien sind ja prinzipiell dein Eigentum. Du darfst lediglich nicht frei darüber verfügen, weil die Bank ja als Sicherheit die Hypothek drauf sitzen hat. Aber auf welche Immobilie die Bank die Hypothek hat, ist ihr egal, solange die Immobilie genug wert ist. Der Pfandtausch wird aber Notargebühren kosten (immerhin muss ja eine Grundschuld eingetragen und eine andere gelöscht werden). Und vllt will die Bank eine Bearbeitungsgebühr für den Vorgang haben, aber die wird sich sicherlich in Grenzen halten.

Rede einfach mit deiner Bank, ich denke auch, dass die eine Lösung haben, wie du beide Immobilien gleichzeitig besitzen kannst.

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Fehlermeldung von gutefrage.net: "Leider können wir Deinen Beitrag so nicht annehmen. Er enthält Wörter, die vulgär, beleidigend oder aus rechtlichen Gründen nicht zulässig sind. Bitte formuliere Deinen Beitrag neu." Ok, mache ich. Dann muss ich halt "Stuhl" statt "*******" schreiben. (Für eine Begriffserklärung zum Wort Stuhl siehe hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Stuhlgang )

Ach du Stuhl.

Ihr habt einen notariell beglaubigten Vertrag OHNE Grundbuchänderung. Sowas sollte es garnicht geben. Jeder Notar müsste intervenieren und sich weigern, einen Immobilienkaufvertrag zu beglaubigen, der schlichtweg nicht funktioniert. Auch würde ein anständiger Notar bei einem derart faulen Vertrag NIE grünes Licht geben für die Bezahlung. [Man beachte, bei einem Immobilienkauf muss man auf die Erlaubnis vom Notar warten, bis man das Geld überweisen darf.]

Aber von Anfang an: Damit deine Mutter den Hobbyraum getrennt verkaufen kann, muss es im Grundbuch dafür eine getrennte Seite geben. Sprich: Im Grundbuch muss vermerkt sein, dass die Whg und der Hobbyraum zwei getrennte Immobilien sind. Ohne diese Eintragung ist ein getrennter Verkauf garnicht rechtsgültig möglich; Das Eigentum am Hobbyraum ist somit nach wie vor an das Eigentum an der Wohnung gekoppelt.

Ihr müsst also schaun, dass ihr das voneinander entkoppelt bekommt. Hierzu gibt es 3 Möglichkeiten:

a) es ist bereits entkoppelt. Wenn der Erstkäufer, der den Raum, als das Haus neu war, gekauft hat, die Option hatte, ihn nicht zu kaufen, dann kann es gut sein, dass Whg und Raum im Grundbuch bereits getrennt sind und getrennt verkauft werden können. In diesem Fall ist das ganze trivial und ihr müsst nur noch schaun, dass die richtigen Eigentümer im Grundbuch vermerkt werden.

b) Aufteilung auf Grundlage der Teilungserklärung: Manche Teilungserklärungen haben Klauseln, die einzelnen Miteigentümern es gestatten, einseitig (oder mit Zustimmung des Verwalters oder so) die Teilungserklärung unter bestimmten Vorraussetzungen zu ändern. Z. B. habe ich mal in einem Haus gewohnt, wo es erlaubt war, die beiden Wohnungen am Ende des GAnges zu einer zusammenzufassen und dabei auch noch ein Stück vom Gemeinschaftsflur abzutrennen und ohne dass jeder im Haus zustimmen musste. Genauso könnte es sein, dass das fragliche Haus eine Klausel zur Loslösung des Hobbyraums von der Whg hat.

c) Wenn a und b nicht gehen, dann wird es richtig teuer. Denn dann musst du die Teilungserklärung ändern - und dass geht, wenn in der Teilungserklärung nichts anderes steht (siehe b) nur, indem JEDER im Haus seine notariell beurkundete Zustimmung gibt. Das wird natürlich bei einem Hochhaus sehr teuer, weil jeder Eigentümer, der zum Notar rennen muss, extra kostet. Außerdem kann jeder Eigentümer die ganze Aktion sabotieren, wenn er will. Wenn du aber diesen WEg gehst, dann sollte sich die ETG am besten Gedanken darüber machen, was für SAchen man dabei sonst noch in der Teilungserklärung ändern könnte - bei nicht mehr ganz neuen Häusern können sich so einige Sachen ansammeln, die in der Teilungserklärung nciht mehr stimmen oder die es sinnvoll wäre, zu ändern (z. B. eine Klausel hinzufügen, mit der man die Eigentumsanteile unter bestimmten Voraussetzungen zusammenlegen oder teilen kann, ohne dass mein einen Papierweltkrieg austragen muss).

Ach ja, die Eintragung ist unbedingt notwendig. Der Käufer des Hobbyraums kann sogar auf Rückabwicklung bestehen (oder noch schlimmeres anrichten), wenn der Mangel nicht beseitigt wird. Und der jetzige Bewohner der Whg, kann auch noch Stress machen, wenn er die Wohnung gekauft hat und somit Eigentümer ist. (NB: "Besitzer" ist nur derjenige, der eine SAche in seiner Gewalt hat - Der Besitzer der Wohnung kann somit Eigentümer, Mieter oder illegaler Hausbesetzer sein.) Denn als Eigentümer der Whg und des Hobbyraums kann er womöglich den Hobbyraumbesitzer aus dem Raum rausklagen - vorausgesetzt er ist als Eigentümer ordnungsgemäß im Grundbuch eingetragen. Letzteres ist womöglich nicht der Fall, denn wenn der Hobbyraum schon derart falsch verkauft wurde, dann ist der Whg-Verkauf vllt auch nicht richtig eingetragen.

Sollte es mit a), b) und c) nicht hinhaun, bleibt nur eins: Der Kaufvertrag für den Hobbyraum wird rückabgewickelt und der Eigentümer der Wohnung vermietet ihn an den Eigentümer. Nein, es geht nicht anders.

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Es gibt tatsächlich Gesetze, die einem vorschreiben, wofür ein Raum genutzt werden darf und wofür nicht. Z.B. darfst du in deiner Garage kein Start-Up-Unternehmen gründen, weil Büros hierzulande Fenster haben müssen. Auch für Wohnraum gibt es Vorgaben.

Aber: Wenn der Raum Fenster und Heizung hat, dann kann es womöglich sein, dass er sogar nicht nur die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt, sondern vielleicht auch in der Teilungserklärung als Wohnraum ausgewiesen ist. Diese Möglichkeit kann insbesondere dann einschlägig sein, wenn der Raum nicht von der Whg abgetrennt, sondern Bestandteil einer Maisonette-Whg ist. [Eine Maisonette-Whg ist eine Whg, die sich in einem Mehrfamilienhaus befindet und über mehrere Etagen geht, wobei es innerhalb der Whg eine eigene Treppe gibt.]

Außerdem gilt gelegentliches Schlafen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht als Wohnen - ich habe auch schon einzelne Nächte in Räumen verbracht, die als Wohnraum ganz sicher nicht zulässig wären.

Da du ferner Eigentümer bist - und nicht Mieter, Vermieter, Makler, Arbeitgeber oder was-auch-immer - hast du hier ziemlich wenig zu befürchten. Denn selbst dann, wenn diese Nutzung tatsächlich unzulässig ist, bedeutet dass nicht zwangsläufig, dass es auch eine Rechtsgrundlage gibt, um dir daraus einen Strick zu drehen. Schließlich können deine Nachbarn keinen Schadensersatz fordern (wofür auch?). Auch kann man das Eigentum an einer Whg nicht gekündigt kriegen. Im allerschlimmsten Fall ist das ganze ne Ordnungswidrigkeit (also sowas wie Falschparken), was dir mit einer geringen Geldbuße geahndet werden kann. Aber dafür bräuchte es eine Rechtsgrundlage, deren Existenz ich in diesem Fall für höchst abwegig halte und einen Beweis, dass du tatsächlich die Tat begangen hast. Allerdings solltest du alle anderen Sachen natürlich richtig machen - das heißt: keinen Gemeinschaftsstrom im Hobbyraum verbrauchen (sondern deinen eigenen), nicht kurz vorm insbettgehen noch um 3 Uhr nachts laut bohren, nicht in Unterwäsche durchs Gemeinschaftstreppenhaus laufen, nicht unhöflich zu den Nachbarn sein. Sowas gehört sich nämlich nicht und kann für dich nachteilige Auswirkungen haben.

Kurz: Du bist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf der sicheren Seite.

(Wenn du allerdings nicht Eigentümer bist, dann sieht die Sache anders aus. Das selbe gilt, wenn du dort eine Betriebsstätte einer Firma einrichten willst, denn dann hast du weder einen Hobbyraum, noch einen Wohnraum, sondern ein Büro oder dergleichen.)

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Fakt ist: Die Vermietung von Gemeinschaftseigentum im Namen der ETG ist rechtlich prinzipiell möglich; Ich habe sogar mal von einer ETG gehört, wo es gar kein Sondereigentum gibt und die Eigentümer noch nicht einmal selber im Haus wohnen dürfen. Stattdessen werden sämtliche Wohnungen im Haus durch den Verwalter vermietet. Die Miete wird an die ETG gezahlt und der Verwalter sorgt dafür, dass die Miete (abzüglich Nebenkosten) an die Eigentümer ausgeschüttet wird. Auch abgefahrene Mischkonstruktionen sind prinzipiell möglich: Z. B. kann ein Haus 3 Eigentumsanteile (zu 12,5%, 25% und 62,5%) und 4 Wohnungen haben, wobei 2 Wohnungen Sondereigentum sind, die anderen beiden Gemeinschaftseigentum. Die Gemeinschaftswohnungen werden durch den Verwalter vermietet. Die Mieteinnahmen der Eigentumswohnungen werden im Verhältnis 25:0:75 an die 3 Eigentümer ausgeschüttet.

Wenn du also die Vermietung des Raumes verhindern willst, musst du nachweisen, dass die von dir beschriebene Nutzung gegen die Teilungserklärung, dispositives Recht oder andere Rechtsquellen verstößt. Am besten suchst du eine Rechtsberatung auf - die können dir erklären, wie groß deine Chancen sind.

Wenn es dir dagegen einfach nur um Geld geht, dann kannst du folgendes machen:

  • bestehe darauf, dass die Miete ordnungsgemäß auf alle aufgeteilt wird, schließlich seit ihr die Eigentümer des Raumes. Ordnungsgemäß heißt, dass die Eigentumsanteile im Grundbuch als Verteilungsschlüssel verwendet werden. Der Einfachkeit halber kann die Mieteinnahmensausschüttung mit der Nebenkostenabrechnung verrechnet werden. Auch muss die Höhe der Miete angemessen sein. 30€ ist sicherlich zu wenig.
  • evtl. kannst du vom Verkäufer Wertminderung, Schadensersatz neben der Leistung oder sogar Schadensersatz statt der Leistung verlangen, weil du die Mitbenutzung des Hobbyraums tatsächlich benötigst und die Leistung "Mitbenutzung Hobbyraum" jetzt zu einem deutlich höheren Preis woanders einkaufen musst oder dir ein Schaden durch die verlängerte Anfahrtszeit zu deiner Hobbyraummitbenutzung oder die Fahrtkosten entstehen. Wenn du zum verplatzen eine andere Whg brauchst, weil es ohne den Hobbyraum garnicht geht, kannst du evtl. sogar auf Austausch der Wohnung gegen eine andere bestehen (auf Kosten des Verkäufers). ABER: Ich garantiere nciht, dass dies funktionieren wird. Definitiv nicht hinhaun wird es, wenn dir die jetzige Nutzung der Wohnung und der Umstand, dass dies so bleiben würde, bekannt war.
  • Du kannst auch noch darauf beharren, dass die Nebenkosten richtig abgerechnet werden. Der Raum darf nicht am Gemeinschaftsstrom oder Gemeinschaftswasser hängen, sondern braucht eigene Zähler. Außerdem muss ein Anteil an den anderen umlagefähigen Nebenkosten auf den Nutzer des Raumes umgelegt werden.
  • Der Umfang, in dem der Nutzer des Raumes Gemeinschaftseinrichtungen des Hauses mitbenutzt, muss Berücksichtigung finden. Z. B. hat es dort vllt keine Klingel und keine Zentralheizung und hat auch keinen Schlüssel zur Gemeinschaftswaschküche, dafür darf der Raumnutzer aber vielleicht die Putzfrauentoilette mitbenutzen (weil er kein eigenes Klo hat), was außer ihm nur die externe Putzfrau darf.
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