Ich habe seit einiger Zeit den Vileda Ultramat und bis super zufrieden mit dem Teil, einfachste Bedienung und kein Bücken oder nasse Hände mehr, davor hatte ich einen von Leifheit, den fand ich aber nicht so toll, da hat das wischen ewig mit gedauert. Der Vileda Utramat kann ich nur empfehlen, einziges Manko ist der doch kleine Wischeimer, da muss man das Wasser öfters mal wechseln wenn man eine große Fläche zum Wischen hat.

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Durch längere Lagerung wird er automatisch milder. Man kann ihn schon mit Waser strecken, dabei geht aber auch der Nussgeschmack verloren. Ich würde es einfach ausprobieren, was Dir schmeckt.

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Leinen würde ich nicht kaufen, das knittert sehr schnell. Ansonsten würde ich Baumwolle bevorzugen, ist atmungsaktiv.

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Ich nehme für meine Haare gerne die Naturprodukte von DM, die finde ich klasse. Ansonsten würde ich einfach mal verschiedene Sprays, Spülungen usw. ausprobieren, die meisten halten was sie versprechen, ist aber auch immer vom eigenen Typ abhängig ;)

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Nimm auf jeden Fall ein hochwertiges Produkt, nicht so nen Billigkram aus nem Sonderpostenmarkt. Du kannst das auch vorher testen ob du die verträgst oder nicht. 

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Hahahahahahaha. THC werden Sie aber nicht finden, weil sie nicht danach "suchen". Bei der normalen Blutuntersuchung wird nach anderen Werten geschaut und nicht ob du noch andere Substanzen im Blut hast. 

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Erstmal würde ich zu einem Fachanwalt für Familienrecht gehen. Nach einer Scheidung gehört, sofern das Haus während der gemeinsamen Ehezeit voll bezahlt wurde, das Haus beiden zur Hälfte. Möchtest Du nun ausgezahlt werden und der Exmann weigert sich, so kann er das nicht ohne weiteres. Das würde aber bei einem Scheidungsurteil festgestellt werden. Oder seid ihr bereits geschieden? Was wurde denn im Scheidungsurteil fest gelegt?

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Vor der Ehe gekauft: Es gehört demjenigem der es gekauft, bzw. im Grundbuch als Besitzer eingetragen ist. 

Während der Ehe: Sollten die Raten für das Haus noch während der Ehezeit gelaufen sein, so gilt der sog. "Zugewinn", also z.B. 

Vor der Ehe wurde das Haus mit 30.000€ angezahlt und während der Ehe noch 200.000€ abbezahlt. Dann gelten diese 200.000€ als "Zugewinn" und dieser wird dann durch 2 geteilt. 

Alles verstanden?

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Frag doch mal hier http://www.123recht.net/forum_forum.asp?forum_id=8

Dort kann man dir sicherlich bessere Antworten geben ;)

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http://www.reisekostenabrechnung.org/verpflegungsmehraufwand-2014/ soweit ich informiert bin, kann man bei seiner einkommenssteuererklärung angeben wieviel gezahlt wurde, wenn der höchstsatz nicht erreicht wurde.

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meinst du nicht du bist zu panisch? totaler quatsch kann ich nur sagen. du hast ne erkältung ;)

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