Wenn Dein Fahrzeug auf Deinem Grundstück steht,dann dürften die Kinder schonmal gar nicht einfach so auf Dein Grundstück um sich Ihren Ball wiederzuholen.Wenn Du das Ihnen so sagst und Sie tun es dennoch,kannst Du schonmal Schritte dagegen unternehmen.Das Dein Fahrzeug als Zielobjekt dient musst Du auch nicht hinnehmen,würde ich auch nicht.Du solltest Dich nochmal mit dem Vater der Kinder unterhalten und Ihn darauf ansprechen,das es Dir um Dein Eigentum geht und er dies auch seinen Kindern verständlich macht.Wenn der Ball weiterhin auf das Blech Deines Wagens knallt,dann solltest Du vielleicht den Ball,wenn er auf Deinem Grundstück liegt einfach mal einkassieren...Ist zwar Kindergarten,aber es geht Dir um Dein Eigentum und Deine Nachbarn sind ja auch nicht gerade so auf Frieden mit den Nachbarn aus,so wie sich das lesen lässt...ander Idee habe ich auch nicht,denn das ist kein Fall für den die Polizei zuständig wird...

...zur Antwort

Wie kann kann man Dich zur Rechenschaft ziehen,wenn Dein Sohn in der Schule eine Scheibe einwirft?Du warst in dieser Zeit schliesslich nicht in der Beaufsichtigung Deines Sohnes...Aber selbst das ist nebensächlich.Mach Dich kundig,die Schule hat eine Haftpflicht,vielleicht heisst sie anders,aber der Schaden darf nicht auf Dich abgewälzt werden,wär ja noch schöner!

...zur Antwort

Da musst Du an etwas denken,was Dir Spass macht!Ich weiss ja nicht was das ist,aber Du musst das Lernen irgendwie mit diesem Gefühl in Verbindung bringen.Entspanne Dich dabei und lerne befasse Dich mit dem Stoff aus Interresse und sieh es nicht als Zwang an,das Du das jetzt unbedingt lernen musst!Sieh es als Herausforderung und setz Dich unter positiven Druck,das Du Dir beweissen willst,das Du es schaffen wirst.Dann solltest Du in die richtige Stimmung kommen,morgen einen Einser zu kassieren ;))

...zur Antwort

auch wenn Du der Meinung bist,das es nicht stinkt riechen Fliegen im Gegensatz zu uns wenn irgendwo irgendwas essbares oder trinkbares herumsteht,die riechen einfach viel besser als wir Menschen.Kann auch sein,das die Körpergeruch wahrnehmen,was nicht heissen muss,das Du Dich nicht waschen tust.Wenn ich eine Fliege wäre,könnte ich Dir diese Frage aber besser beantworten ;)))

...zur Antwort

Du könntest Stalking mit in Deine Anzeige unterbringen und wenn Du beweissen kannst,das Sie alles bloss erfunden hat,weil Sie Dir VORSÄTZLICH Schaden wollte,kannst Du Verleumdungsklage und ich weiss nicht ob man da nicht sogar auch noch auf Rufschädigung klagen kann!Auf jeden Fall Vortäuschung von falschen "Tatsachen",da bekommt Sie schon einen von der Polizei auf den Deckel und Du könntest wenn Du es geschickt drehst auf diese paar Punkte,die mir grade einfielen Ansprüche auf Entschädigung stellen.Ob das aber natürlich im Verhältnis zum Nutzen steht ist dei andere Frage.Bedeutet ja auch für Dich ganz schön Stress mit Anwälten und so sich mit denen rumzuschlagen etc.

...zur Antwort

Aus welchem Lebewesen soll sich der Mensch denn entwickelt haben?Ich kann aus Deiner Fragestellung heraushören,das Du überzeugter Fan der Affentheorie bist...kann ich das so stehen lassen?

...zur Antwort

hahaha ich guck immer die Gummibärenbande,weil ich die immer als Kind gekuckt habe...und noch die Duck Tales,wahrscheinlich weil glücklicherweisse nochmal vorgeführt wird ;))

...zur Antwort

Hat er Dir einen Festpreis gemacht oder pauschal plus minus ....??

...zur Antwort

Ich hab mir das mal kurz durchgelesen.Das mit dem Würgen,das gibst Du ja zu,ist auch besser so,da man die eindeutige Rötung erkennen konnte/kann.Ich denke mir das Du Dein Verhalten rückblickend bereust.Die Frage die ich mir stelle ist:behauptet Sie,das Du versucht hast Ihr ins Gesicht zu treten oder gibt Sie an ins Gesicht getreten worden zu sein?Es wird nämlich aus Deinen Angaben nicht ersichtlich,was nun Gegenstand ist.Ich meine das das Gericht in Deinem Fall nicht gerade zögerlich mit Dir umgehen wird,muss Dir klar sein.Du hast ein Mädchen gewürgt und das Mädchen ist dadurch zu Fall gekommen,das ist schonmal eine harte Anklage,der Du Dich verantworten wirst müssen.Ob Du nun das Mädchen evtl. noch getreten hast,wird sich vor Gericht herausstellen,es gibt Mittel und Wege das herauszufinden.Sag einfach die Wahrheit,denn Du wirst Dir keinen Gefallen tun,wenn man Dir eine Falschaussage nachweissen kann.Falschaussagen vor Gericht unter Eid,nächstes Vergehen...

...zur Antwort

Mein Rat kommt vielleicht etwas verspätet. Wenn das Amt den Schaden nicht übernemen will oder es nicht möglich ist,dann hast Du auf jeden Fall die Option auf ein Darlehen,also Du musst den Betrag wieder zurückzahlen,jedoch müssen die Kosten für den Schaden aber erstmal übernommen werden.Das Darlehen kannst Du dann in Raten zurückzahlen.

...zur Antwort

Ist zwar nichts dagegen einzuwenden,aber ich würde Deinem Chef nicht unbedingt auf die Nase binden,das Du dort sogar schon Probearbeiten warst,wäre nicht gerade taktvoll Deinem Chef gegenüber.Behalte das am besten für Dich und trennt Euch im guten voneinander!

...zur Antwort