Kannst du den Regler auch nicht nach links schieben (also auf die gewünschten 800x600, wenn der Regler ja jetzt auf 1024x768 steht) ? Könnte mir vorstellen, dass der Druckertreiber so programmiert ist, dass er nur bei exakt 800x600px funktioniert. Wäre zwar ein Armutszeugnis für den Hersteller, aber das würde ich mal probieren.

Wenn das nicht geht, gehe mal auf die Internetseite des Drucker-Herstellers und suche nach dem aktuellsten Treiber für dein Modell. Herunterladen und das Programm starten.

Wenn das nicht klappt und sich auch der Regler nicht verschieben lässt, würde ich die mit dem Netbook mitgelieferte Treiber-CD einlegen und den Grafikkarten-Treiber neu installieren (dem Menü der CD folgen; ist bei jeder CD anders leider) und wenn das auch nichts bringt, würde ich hier -> http://downloadcenter.intel.com/Detail_Desc.aspx?agr=Y&DwnldID=16835&lang=deu <- den neuesten Treiber herunterladen und installieren.

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Einen Tritt an alle, die dem Menschen hier irgendwas raten. Bei der Frage und den Spannungen, die an dem Zähler anliegen: LASS DIE FINGER DAVON.

Grundsätzlich ist L1 die Phase und in Deutschland braun und N der Nullleiter und in Deutschland blau, aber das kann bei jeder elektrischen Anlage anders sein. Wenn du nicht weißt, wie das auszumessen ist, lass es und frag den Elektriker. Ernst gemeinter Tip !

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Das ganze Haus liegt an der sogenannten 1kV-Leitung im Hausanschlusskasten (wahrscheinlich im Keller) an. Nach dem HAK verteilt sich der Strom - nach dem System der Phasentrennung - auf die einzelnen Leitungsschutzschalter ("Sicherungen") im Sicherungskasten. Nach aktuellen Ansichten (z.B. der Handwerkskammer) soll jede Etage mit z.B. 32 A und jeder Raum mit z.B. 16 A abgesichert werden. Elementar dabei ist, dass das System der Selektion angewandt wird, d.h. dass der abgesicherte Ampere-Wert vom Vebraucher zum HAK immer höher wird, damit immer die dem Fehlstrom oder Leitungs-/Kurzschluss nahe liegenste Sicherung ausgelöst wird.

Da alle Geräte am Nullleiter des Hauses angeschlossen sind, kann theoretisch auch eine kurzfristige Überspannung (durch Blitzeinschlag) in der Zuleitung zum Schlafzimmer ein TV-Gerät im Wohnzimmer zerstören, dies ist aber extrem unwahrscheinlich. Ein Kurzschluss ist keine kurzfristige Überspannung, d.h. der Leitungsschutzschalter löst aus und unterbricht die Stromversorgung. Es werden durch einen Kurzschluss folglich keine Geräte gefährdet. Gefährdet sind nur Menschen, die beispielsweise Kontakt zu einem Leitungs- oder Körperschluss erhalten, welcher nicht über einen FI-Schutzschalter zusätzlich abgesichert ist. Jedes Gerät, das in ein Stromsystem eingefügt wird, versucht zwingend Strom- und/oder Spannungsschwankungen. Diese sind für die anderen Geräte unbedenklich, weil viel zu gering.

Ich hoffe, ich konnte erstmal helfen. :)

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Ich würde einen DVD-Festplatten-Rekorder per HDMI oder hilfsweise SCART an den Fernseher anschließen und auf "Aufnahme" drücken. ;)

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1.) Mit der rechten Maustaste mitten auf den Desktop klicken

2.) Linke Maustaste: Eigenschaften

3.) Reiter "Einstellungen" anklicken

4.) Schieberegler auf 800x600 oder höher einstellen

5.) OK klicken

6.) Ggf. "Ja" anklicken, wenn gefragt wird, ob die Einstellungen so beibehalten werden sollen.

Ich bitte dabei zu beachten, dass ein Netbook (weil LCD-Display) eine sogenannte native Bildschirmauflösung hat, also ein Auflösung, für die das Display grundsätzlich konzipiert ist. Ich würde dir raten, in deinem Handbuch nachzuschauen, welches die native Auflösung ist (dürfte höher sein als die 800x600, eher so im Bereich 1200 oder 1900) und würde diese einstellen.

Hoffe ich konnte dir helfen. ;)

Viele Grüße

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Ja, also da hier nicht viel Wissen verbreitet ist, mache ich mich mal an eine Kurzantwort, denn ich bin Beamter beim Lebensmittelüberwachungsamt und kann dazu was sagen, was auch Gültigkeit hat.

1.) Fall- und Unfallwild ist dem Förster zu melden und der Tierkörperbeseitigung zuzuführen. Nur bei Unfallwild gibt es die Möglichkeit trotz unbekanntem Gesundheitsstatus des Tieres eine Trichinenuntersuchung durchführen zu lassen und das Fleisch dennoch als essbar zertifiziert zu bekommen. Aber mal ehrlich, wer möchte ein Wildschwein essen, was vorher über die Haube von nem Benz geflogen ist !?

2.) Hausschlachtungen sind immer im Beisein eines Tierarztes durchzuführen (sogenannte Fleischbeschau) und dafür ist auch eine entsprechende Sachkunde erforderlich. Praktisch heißt das, man kann vielleicht einmal unsachgemäß eine Schlachtung im Beisein eines Veterinärs durchführen, beim zweiten Versuch wird man keine Erlaubnis zur Fleischbeschau erhalten und die Schlachtung wäre damit illegal. Hausschlachtungen von Kaninchen werden in der Regel auch ohne Fleischbeschau geduldet, weil es sich hierbei um Kleintiere handelt. Kann sein, dass auch Enten oder anderes Geflügel unter diese Ausnahme fallen, dass kann ich aber so aus dem Kopf nicht mit Sicherheit sagen.

3.) Schächten (betäubungsloses Schlachten) ist in Deutschland verboten. Seit letztem Jahr müssen - aufgrund höchstrichterlicher Entscheidung - Schächtanträge durch die Behörde geprüft und können genehmigt werden. Genehmigungen werden praktisch aber nur erteilt, wenn erstens der zwingende Grund zur Schächtung glaubhaft gemacht wird und zweitens der Schächter eine spezielle Ausbildung genau für das rituelle Schlachten ohne Betäubung vorweisen kann. Eine Genehmigung ist in Deutschland aufgrund dieser Anforderungen noch nicht erteilt worden und ich kann mir nicht vorstellen, dass es einen Landkreis gibt, der sich davon überzeugen lassen würde. Beim islamischen Opferfest wird (außer natürlich bei Schwarzschlachtungen, die immer vorkommen) eine Fleischbeschau durchgeführt und im Rahmen dieser darauf geachtet, dass das zu "schächtende" Tier vorher betäubt wird. Dazu reicht nach der Nutztierschlachtverordnung grundsätzlich eine Elektro-Schock-Betäubung, die ca. 30 Sekunden anhält, aus. Zwingend ist, dass die zur Ausblutung führenden Schnitte durch die BEIDEN Haupthalsschlagadern während der Betäubung durchgeführt werden, damit dem Tier keine Leiden entstehen. Man kann hier also nicht von einem realen Schächten, wie der Islam das wünscht, sprechen. Daher ist die Zahl der Schwarzschlachtungen zum Opferfest extrem hoch. Ich kann in diesem Sinne auch nur jeden auffordern, der Zeuge von rituellen Schlachtungen zum Opferfest ohne Betäubung wird, die Polizei oder die Kreisordnungsbehörde zu informieren.

4.) Ergänzend: Ganz grundsätzlich müssen alles Schlachtbetriebe seit dem 01.01.2010 zertifiziert werden. Schlachtungen, die unsachgemäß durchgeführt werden, werden so so gut wie vollständig ausgeschlossen.

TIP: Es gehört schon was dazu, zum einen überhaupt ein größeres Tier (und dazu zähle ich schon Lämmer) zu schlachten, dies so durchzuführen, dass das Fleisch auch verwertbar ist und das dem Tier keine unnötigen Qualen entstehen. Ich kann daher nur jedem Abraten, diesen Gedanken in Erwägung zu ziehen. Es hat schon einen Grund, warum der Gesetzgeber bestimmte Voraussetzung an das Schlachten knüpft und der Schlachter, wie auch der Metzger, ein kompletter Ausbildungsberuf ist. Also, lasst es lieber. ;)

Für Nachfragen stehe ich gerne zu Verfügung. :)

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