Ja, also da hier nicht viel Wissen verbreitet ist, mache ich mich mal an eine Kurzantwort, denn ich bin Beamter beim Lebensmittelüberwachungsamt und kann dazu was sagen, was auch Gültigkeit hat.
1.) Fall- und Unfallwild ist dem Förster zu melden und der Tierkörperbeseitigung zuzuführen. Nur bei Unfallwild gibt es die Möglichkeit trotz unbekanntem Gesundheitsstatus des Tieres eine Trichinenuntersuchung durchführen zu lassen und das Fleisch dennoch als essbar zertifiziert zu bekommen. Aber mal ehrlich, wer möchte ein Wildschwein essen, was vorher über die Haube von nem Benz geflogen ist !?
2.) Hausschlachtungen sind immer im Beisein eines Tierarztes durchzuführen (sogenannte Fleischbeschau) und dafür ist auch eine entsprechende Sachkunde erforderlich. Praktisch heißt das, man kann vielleicht einmal unsachgemäß eine Schlachtung im Beisein eines Veterinärs durchführen, beim zweiten Versuch wird man keine Erlaubnis zur Fleischbeschau erhalten und die Schlachtung wäre damit illegal. Hausschlachtungen von Kaninchen werden in der Regel auch ohne Fleischbeschau geduldet, weil es sich hierbei um Kleintiere handelt. Kann sein, dass auch Enten oder anderes Geflügel unter diese Ausnahme fallen, dass kann ich aber so aus dem Kopf nicht mit Sicherheit sagen.
3.) Schächten (betäubungsloses Schlachten) ist in Deutschland verboten. Seit letztem Jahr müssen - aufgrund höchstrichterlicher Entscheidung - Schächtanträge durch die Behörde geprüft und können genehmigt werden. Genehmigungen werden praktisch aber nur erteilt, wenn erstens der zwingende Grund zur Schächtung glaubhaft gemacht wird und zweitens der Schächter eine spezielle Ausbildung genau für das rituelle Schlachten ohne Betäubung vorweisen kann. Eine Genehmigung ist in Deutschland aufgrund dieser Anforderungen noch nicht erteilt worden und ich kann mir nicht vorstellen, dass es einen Landkreis gibt, der sich davon überzeugen lassen würde. Beim islamischen Opferfest wird (außer natürlich bei Schwarzschlachtungen, die immer vorkommen) eine Fleischbeschau durchgeführt und im Rahmen dieser darauf geachtet, dass das zu "schächtende" Tier vorher betäubt wird. Dazu reicht nach der Nutztierschlachtverordnung grundsätzlich eine Elektro-Schock-Betäubung, die ca. 30 Sekunden anhält, aus. Zwingend ist, dass die zur Ausblutung führenden Schnitte durch die BEIDEN Haupthalsschlagadern während der Betäubung durchgeführt werden, damit dem Tier keine Leiden entstehen. Man kann hier also nicht von einem realen Schächten, wie der Islam das wünscht, sprechen. Daher ist die Zahl der Schwarzschlachtungen zum Opferfest extrem hoch. Ich kann in diesem Sinne auch nur jeden auffordern, der Zeuge von rituellen Schlachtungen zum Opferfest ohne Betäubung wird, die Polizei oder die Kreisordnungsbehörde zu informieren.
4.) Ergänzend: Ganz grundsätzlich müssen alles Schlachtbetriebe seit dem 01.01.2010 zertifiziert werden. Schlachtungen, die unsachgemäß durchgeführt werden, werden so so gut wie vollständig ausgeschlossen.
TIP: Es gehört schon was dazu, zum einen überhaupt ein größeres Tier (und dazu zähle ich schon Lämmer) zu schlachten, dies so durchzuführen, dass das Fleisch auch verwertbar ist und das dem Tier keine unnötigen Qualen entstehen. Ich kann daher nur jedem Abraten, diesen Gedanken in Erwägung zu ziehen. Es hat schon einen Grund, warum der Gesetzgeber bestimmte Voraussetzung an das Schlachten knüpft und der Schlachter, wie auch der Metzger, ein kompletter Ausbildungsberuf ist. Also, lasst es lieber. ;)
Für Nachfragen stehe ich gerne zu Verfügung. :)