Hallo,
mich beschäftigt schon den ganzen Tag die Frage, warum zieht die Bundesregierung eine deutschlandweite Ausgangssperre in Erwägung?
Man rechtfertigt dies immer wieder mit dem Schutz der Allgemeinheit. Die Kanzlerin appellierte mit Ihrer Rede an die Vernunft der Deutschen, den Auflagen nachzukommen. Ich gehe davon aus, dass sich eine große Mehrheit auch daran hält. Dennoch scheint es Menschen zu geben, die nicht gewillt sind, sich entsprechend den Auflagen zu verhalten. Aus diesem Grund sieht die Bundesregierung eine Ausgangssperre als einzigen Ausweg, diesem Treiben ein Ende zu bereiten.
Meine Frage ist nun, warum greift man nicht auf Rechtsmittel aus dem Straf-oder Zivilrecht zurück? Warum werden nicht die Menschen, die sich nicht den Auflagen konform verhalten, zur Einsicht bewogen, indem man sie beispielsweise in Beugehaft nimmt oder sie in den Arrest schickt, bis sie Besserung geloben und an Eides statt versichern, dass sie den Auflagen künftig Folge leisten werden. Ist das rechtlich möglich? Wieso macht man von diesen Möglichkeiten nicht Gebrauch? Ist das bürokratisch und rechtlich nicht viel einfach umzusetzen?
Würde mich über interessante Antworten freuen.