Gib mal bitte ein paar mehr Informationen:

- In welchem Fach schreibst Du Deine Abschlussarbeit?

- Über welches Thema schreibst Du?

- Was für einen Abschluss gedenkst Du damit zu erwerben?

Üblicherweise bezeichnet eine Historisch-Kritische Ausgabe eine Ausgabe, in der alle vom Autor genehmigten Ausgaben enthalten sind, also sowohl der Text der ersten als auch der zweiten und evtl. weiterer Auflagen. In den Geisteswissenschaften ist das Standard, insbesondere bei älteren Texten. Relevant ist das, weil manche Texte nachträglich verändert wurden, dies ist z.B. bei sehr vielen Texten von Nietzsche der Fall, dessen Schwester überzeugte Nationalsozialistin war und und nach dem Tod Nietzsches viele Texte in ihrem Sinn verfälscht hat. (Verlage, die unter anderem Historisch-Kritische Ausgaben wichtiger philosophischer Werke verlegen sind zum Beispiel de Gruyter, Meiner oder Suhrkamp.)

Moderne wissenschaftliche Werke werden in der Regel ebenfalls von entsprechend einschlägigen Verlagen herausgegeben, allerdings häufig erst nach dem Tod des Autors in historisch-kritischer Ausgabe, vorher kann man ja auch den Autor notfalls noch fragen. Wissenschaftliche Artikel erscheinen ebenso in entsprechenden Zeitschriften.

Als sehr simple Hilfestellung zur Prüfung, ob ein Werk zitierfähig ist kann gelten: Kommt es aus der Unibibiothek oder der Online-Bibliothek der Uni, dann ist es zitierfähig. Findest Du es in einem Suchkatalog der Uni, oder einer wissenschaftlichen institution, dann ist es zitierfähig. Findest Du es bei Google-Scholar, dann ist es fast immer zitierfähig.

Ich nehme an, dass Deine Dozentin möchte, dass Du nur solche zitierfähigen Werke verwendest und nicht Populärwissenschaftliche Werke oder Sachbücher für Laien o. Ä.

Wenn Du NUR Historisch-Kritische Ausgaben von Büchern verwenden könntest, dann wäre ja die Verwendung jedweder neuer wissenschaftlicher Artikel oder Sekundärliteratur ausgeschlossen, das wäre dann aber eine sonderbare wissenschaftliche Arbeit, in der Du Dich überhaupt nicht auf den Forschungsstand und bisherige Ergebnisse beziehst.

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Nach 4 Dates dann sowas ...

Ich bin durcheinander und hoffe auf einen Rat von euch.Ich stupste vor 2 Monaten einen Kerl an bei Facebook , wir schrieben .wir sahen uns kurz am fischerfest .ich war besoffen und unbefangen .er wollte mich Daten.1.date lief perfekt .kein melden meinerseits .er Lud mich zum grillen ein das sein Bruder organisierte.er wich nicht von meiner Seite.ich fuhr nachhause und fragte ihn nach m dritten date nachdem er sagte wir könnten ja paintbowl spielen gehen .das dritte Date sollte dann aber der kletterwald sein was er zusagte ich mich aber nicht meldete um zu sehen ob was von ihm kommt .kam nichts .dann war er zu besoffen von der Hochzeit .ich ging statt zu klettern also schwimmen mit einer Freundin und schrieb ihm " meld dich wenn wieder Nüchtern bist ;-) " er meldete sich Tage später .sind dann was trinken gegangen .date war gut aber er musste zeitig weg.ich war distanzierter was er auffasste das ich ein wenig angepisst war.nach dem date umarmte er mich und sagte " hoffe wir Sehen uns vorm Urlaub noch " und wie ich es fände ..so ne weinwanderung im Wald ? Er erzählte mir das eine Bekannte von ihm sich freuen würde wenn er wieder eine Freundin hätte und fragte ihn ob sie sich mit mir verstehen würde.Am nachsten Tag fragte ich ihn ob am Vortag noch alles glatt gelaufen ist wo er mir dann sagte das er bei der Arbeit von der Polizei abgeholt und verhört wurde und von mir ein Alibi bräuchte da er ihnen sagte er wäre die ganze Nacht bei mir gewesen .wie sich rausstellte alles n " Witz " Ich meldete mich wieder ein paar Tage nicht worauf eine SMS kam " halloooooo Frau N. ?!!!!?!! " ich diese einfach mit einem " ja ?" beantwortet und er mich fragte ob ich eine woche bei ihm wohnen wolle .ich meinte "hmmm okay .passt " ich kam zu ihm .alles in Ordnung .wir schauten Ted er war an meiner Seite .eine bekannte fragte " seit ihr zusammen ?" ich sofort dementiert " neeeinn!!!" ein wenig später sind wir schlafen gegangen und er fragte mich " Couch oder Bett " ich sagte " wenn ich schon zu dir komm dann wohl Bett " als wir drin lagen umarmte ich ihn und gab ihn Küsschen .aber er war müde also ließ ich ihn schlafen .am nachsten Tag ( da er übers we weg ist ) hab ich mein kofferchen Wieder mitgenommen um das we zuhause zu sein.er trug meinen Koffer und war sehr Lieb .an meinem Auto wieder Umarmung , küsschen " ich meld mich wenn du wieder kommen darfst " schrieb ihm dann stinden später " viel spass meib lieber . .." worauf nix kam.montags dann nochmals"das ich mich freuen würde wenn ich ihn vorm urlaub noch seh" kam nix .doebstag morgens schrieb ich damn das ich aus ihm nicbt schlau werde worauf er gleich fragte was das heissen soll .ich sagte das ich es noch nie erlebt hab das mich n kerl nicht flachlegen will aber das ja für ihn spricht aber ich es so gut finde wie es im Moment ist .tja und dann kam seine Ausführung ich glaube das er nie wirklich Interesse an mir hatte wenn ich das so Revue passieren lasse oder sehe ich das falsch? Hilfe :(

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Ich werde aus Dir nicht schlau.

Sorry, aber Dein Text ist ausgesprochen erratisch geschrieben.

Ich fasse mal kurz zusammen, was ich verstanden habe:

Ihr habt Euch beim Fischerfest getroffen. Ihr hattet danach ein Date beim Grillen mit seinem Bruder. Dann wolltet Ihr euch zu einem Date im Kletterwald treffen, aber er war zu besoffen oder schrieb zumindest, er wäre zu besoffen und Du bist dann stattdessen mit einer Freundin schwimmen gegangen. Dann hattet Ihr doch noch ein gutes Date. Er wollte noch ein Date vor dem Urlaub.

Am nächsten Tag wollte er ein Alibi von Dir, weil er vorgab, von der Polizei verhört worden zu sein. Die ganze Geschichte mit der Polizei stellte sich jedoch als Scherz heraus. Daraufhin hattest Du einige Tage nicht mehr auf Seine Nachrichten geantwortet.

Sobald Du doch antwortetest, lud er Dich ein, eine Woche bei ihm zu wohnen. Du warst aber nur eine Nacht bei ihm. Der Abend war nett, aber ihr hattet keinen Sex. Einige Tage und mehrere Nachrichten von Dir an ihn später, schriebst Du ihm, dass Du nicht verstündest, was er wolle, weil er keinen Sex wolle, aber offenbar doch eine Art Beziehung, oder irgendwie eben doch auch nicht. Anschließend folgte eine - offenbar lange - Ausführung seinerseits, deren Inhalt Du uns nicht mitteilst, obwohl er offensichtlich äußerst relevant für die Beantwortung Deiner "Frage" wäre.


Aus den genannten Informationen schließe ich messerscharf: Der Herr hat ein Alkoholproblem oder ein Bindungsproblem oder ist asexuell oder bipolar oder kriminell oder einfach sonderbar oder hat eine andere Freundin, die er irgendwie schon und irgendwie nicht betrügen will. Oder eine beliebige Kombination der Möglichkeiten.

Sorry, aber ohne mehr Informationen, insbesondere den Inhalt seiner "Ausführung" kann Dir hier niemand wirklich helfen.

Bis zum Erhalt dieser Informationen lautet meine Empfehlung: Ich würde wahrscheinlich nichts mehr mit ihm machen, er scheint ausgesprochen unzuverlässig zu sein, vollkommen willkürlich Termine abzusagen und einen wenigstens eigentümlichen Sinn für Humor zu haben.


PS: Zur besseren Verständlichkeit wäre der gelegentliche Gebrauch von Großschreibung und Satzzeichen bzw. echten Sätzen zu empfehlen

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Hi Jessilein,

ich würde definitiv auf mehr hoffen.

Ich finde aber auch Massieren als derjenige, der massiert, ausgesprochen langweilig und würde es nur machen, wenn ich darum gebeten würde. Wenn ich der Frau damit eine Freude mache, würde ich es auch einigermaßen gerne tun, es aber trotzdem nicht mehrfach anbieten, außer wenn ich dann auch auf ein Happy Ending hoffen würde.

Ich habe aber schon einige Männer getroffen, die gerne massiert haben. Vielleicht ist er auch einer davon. Zumindest halte ich es für durchaus vorstellbar, dass man die haptisch-sensitive Erregung der Hände angenehm und ästhetisch interessant findet.

Warum genau hast Du vorgeschlagen das nächste Date bei Dir zu machen? Dir ist schon klar, dass es schwieriger wird, ihn 'rauszuschmeißen, wenn Du keinen Bock mehr hast, als wenn Du einfach gehen könntest. Zudem könntest Du dadurch falsche Erwartungen geweckt haben. Jedenfalls bei mir hättest Du dadurch falsche Erwartungen geweckt.

Warum willst Du denn nicht mit ihm schlafen? Um ehrlich zu sein, kann ich in der heutigen Zeit nicht mehr so richtig verstehen, warum man das nicht wollen sollte, denn meiner Meinung nach kommen nur zwei Gründe in Frage und beide wären Gründe diesen Mann dann besser gar nicht mehr zu daten: Entweder Du fühlst Dich nicht so sehr zu ihm hingezogen, dass Du tatsächlich diesen Grad an Intimität mit ihm haben willst, dann brauchst Du ihn aber auch nicht mehr zu daten, oder Du möchtest ausprobieren, ob sein Interesse an Dir groß genug ist, dass er Dich auch datet, wenn er keinen Sex dadurch erhält. Dann ist aber Dein Interesse an ihm offenbar nicht groß genug, um auf komische Spielchen zu verzichten, zumindest wenn Du eigentlich gerne mit ihm schlafen würdest und wenn nicht, gilt Option 1.

Nur um es klar zu stellen: Natürlich hast Du jedes Recht der Welt Sex zu wollen oder nicht zu wollen, wann immer, wo immer und mit wem immer Du willst. Das will ich in keiner Weise bezweifeln. Ich kann es nur persönlich nicht nachvollziehen. Es ist ja keine soziale Schande mehr mit außerehelichem Geschlechtsverkehr verbunden.

Sorry, aber ich finde, wenn es beim ersten Date nicht schon so sehr magisch funkt, dass beide sehr gerne Intimitäten austauschen wollen, war's wahrscheinlich eh nichts richtiges. But that's just my 0,02$. Und wahrscheinlich werde ich jetzt für diese Antwort jede Menge negativer Kommentare ernten.

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Was kann ich tun...meine Eltern Erlauben mir nichts mehr?

Hey. Also zuerst mal ...ich bin 14 und gehe noch ins Gymnasium Mein Problem ist dass ich einfach die schlimmsten Eltern auf der Welt habe. Es fing alles damit an dass mein dad mich immer noch behandelt wie eine 2 jährige...auch was das sprechen betrifft und meine mama mich auch beispielsweise nie etwas zu hause machen lässt (z.B. Staubsaugen) weil sie denkt ich könne das nicht.Dazu kommt dass ich nicht gerade die beste in der Schule bin (bin in der 8. KLasse).Meine Eltern stellen mich immer mehr uner Druck und bestrafen mich damit dass wenn ich schlechte noten ,ich eine zeit lang so etwas wie hausarrest bekomme.Das ist aber noch nicht das schlimmste ...denn ich habe kein Zimmer.Das belastet mich schon seit Jahren (ich schlafe in einem Klappbett in einer Art abstellkammer)...meine eltern haben bis jetzt einen kleiderschrank für mich gekauft in den ich aber nichts reinhängen darf.Meine Mama lässt mich jedochh auch nicht das zimmer selber machen ,weil sie denkt ich kann das nicht und nach ihrer meiung darf ja nicht mal mehr ein einziges staubkorn auf dem Boden sein. Ein schönes Haus in dem ich mich wohl fühle, haben wir auch nicht da meine Eltern auch nicht viel Geld investieren wollen es schön zu machen sondern alles in ihren HEILIGEN Garten stecken...dass heisst auch auf praktisch dass meine eltern der garten wichtiger ist als ich. Dazu kommt noch mein schlimmsten Problem nach dem Zimmer. Undswar habe ich genau eine beste freundin mit der ich am liebsten jeden tag machen würde was jedoch leider nicht geht da sie in einer anderen ortschaft, etwa 8km entfernt wohnt (im sommer fahre ich zu ihr mit dem fahrrad) und meine eltern mir es eh nur erlauben, 1mal in der woche etwas mit ihr zu machen. Intzwiachen darf ich jedoch nicht mal mehr dass weil sie denken dass es nicht gut für mich ist spass zu haben (das sagen sie halt indirekt). Ich habe auch gefragt ob ich mit meiner besten freundin über die pfingstferien zu ihrer oma fahren darf (mit den eltern meiner freundin) aber natürlich darf ich das auch nicht und ihnen ist es lieber wenn ich mich die ganzen ferien langweile. Ausserdem kommt noch dazu dass mich mein vater schon das ein oder andere mal geschlagen hat. Einmal hat er beispielsweise meine kopfhörer genommen und sie zerrissen.. Ich weis nicht mehr was ich tun soll und halte es zu Hause einfach nicht mehr aus. Könnt ihr mir einen Rat geben?

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Hallo SadGirlMe,

Deine Situation ist schwierig. Um ehrlich zu sein, kann Ich Dir keinen praktischen Rat geben, der auch sicher oder zumindest wahrscheinlich deine verschiedenen Probleme löst. Deine Frage ist jedenfalls wesentlich ernster, als die  Fragen von irgendwelchen anderen Jugendlichen, die nicht zum Konzert von wem auch immer gehen dürfen.

Das Beste, was ich Dir empfehlen kann, ist, Dich an eine Vertrauensperson, etwa einen Vertrauenslehrer an Deiner Schule, zu wenden und mit dieser Person Deine gesamte Situation zu besprechen. Wenn Du Geschwister hast, solltest Du unbedingt auch mit Ihnen sprechen. Aus Deiner Schilderung entnehme ich aber, dass Du wahrscheinlich keine hast.

Irgendwelche zufälligen Fremden, wie ich, können hier über das Internet Deine Situation ja gar nicht ganz erfassen. Ein Vertrauenslehrer kann hingegen im persönlichen Gespräch verstehen, was eigentlich los ist.


Von dem, was Du erzählst, wäre möglicherweise das Beste, eine Familientherapie anzustreben. Aber dafür müssten Deine Eltern bereit sein, daran teilzunehmen, nach Deiner Schilderung nehme ich an, dass Sie das nicht wären. Daher wird möglicherweise ein anderer Ansatz nötig sein.

Wenn ich Dich richtig verstehe, sind Deine fünf Hauptprobleme:

1. Du darfst Deine Freundin nicht, oder jedenfalls viel zu selten besuchen.

2. Du hast kein eigenes Zimmer und dadurch keinen Rückzugsort.

3. Du fühlst Dich dem Druck in der Schule und zu Hause nicht gewachsen.

4. Deine Eltern geben Dir das Gefühl nutzlos zu sein.

5. Dein Vater schlägt Dich zur Strafe.


Zur Lösung, oder wenigstens Besserung der Probleme würde ich folgende Sachen versuchen. Bedenke aber, dass der Erfolg keineswegs garantiert ist und dass Du trotzdem mit einer Vertrauensperson sprechen solltest.

1. a) Frage, ob Deine Freundin Dich auch mal besuchen darf. Vielleicht haben Deine Eltern den Eindruck sie hätte irgendwie einen schlechten Einfluss auf Dich, aber wenn sie sie kennen lernen, merken sie, dass sie eigetlich ganz in Ordnung ist. b) Frage, was Du tun kannst, damit Deine Eltern Dir wieder erlauben, sie zu besuchen. Erkläre Ihnen vorher, dass es Dir wirklich wichtig wäre, sie zu besuchen, da deine Freundin Dir wirklich am Herzen liegt. Wenn Sie Bedingungen daran knüpfen, die Du nicht erfüllen kannst (etwa in allen Fächern eine 1 auf dem zeugnis zu haben), werde nicht wütend, sondern weise sie darauf hin, dass Du das nicht schaffen kannst, und dass sie auch wissen, dass Du das nicht schaffen wirst. Mache dann einen Gegenvorschlag mit einem Inhalt, den Du auf jeden Fall erfüllen kannst, z.B. dass Du jeden Tag eine Stunde zusätzlich zu den Hausaufgaben lernen wirst.

2. Hier gilt die gleiche Strategie: Wenn es in eurem Haus ein freies Zimmer gibt, frage, was Du tun kannst, damit Du es als Dein Zimmer benutzen darfst. Schlage vor, dass Du es auch selber streichen kannst, o. Ä. Alternativ: Wenn Deine Eltern ihren Gartenn so gerne mögen, fänden Sie es vielleicht auch schön, wenn Du Ihnen bei der Gartenarbeit helfen würdest, oder selber einen teil des Gartens gestalten würdest. Vielleicht kannst Du das anbieten oder fragen, ob Du Dir ein Baumhaus im Garten bauen darfst, das Du dann als Rückzugsort benutzen kannst.

3. Mache Dir klar, in welchen Fächern Du einigermaßen gut bist und in welchen nicht. Gehe selber auf die Lehrer in diesen Fächern zu und frage sie, ob sie dir helfen können Dich zu verbessern oder Tipps geben können, wie Du besser lernen kannst. Vielleicht kannst Du mit Deinen Lehrern zusammen einen Lernplan erstellen und diesen dann immer regelmäßig abarbeiten. Wenn Deine Eltern erfahren, dass Du in dieser Weise komplett selber die Initiative ergriffen hast, trauen Sie Dir vielleicht auch mehr zu.

4. Biete Ihnen an zu helfen, aber wenn Sie es nicht wollen, dann hilf Ihnen eben nicht. Wenn Deine Eltern der Meinung sind, dass Du nicht im Haushalt helfen solltest, sondern lieber für die Schule lernen, dann gib Ihnen das Gefühl, dass Du genug für die Schule lernst. Du könntest auch, wenn Deine Eltern mal weg sind, selber die Spülmaschine ausräumen oder Ähnliches, sodass sie sehen, dass Du das kannst und dabei nichts kaputt geht. (Das sollte dann allerdings auch der Fall sein, sonst geht das ganze nach hinten los.)

5. Es fällt mir leider ausgesprochen schwer Dir hierfür einen Lösungsvorschlag anzubieten. Kinder haben ein recht auf gewaltfreie Erziehung. Du könntest das Jugendamt informieren, dieses wird dann wohl einen Sachbearbeiter schicken und die Situation untersuchen. Es ist fraglich, ob sich dadurch Deine sonstige Situation verbessert. Zwar würden Deine Eltern nicht vom Jugendamt erfahren, dass Du dort angerufen hast, könnten es sich aber möglicherweise erschließen oder an Deinem Verhalten merken. Du solltest auch dieses Problem unbedingt mit einer Vertrauensperson besprechen.


Tut mir Leid, dass Ich Dir nicht besser helfen kann.


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Um die Frage wirklich fundiert beantworten zu können, wären einige weitere Informationen hilfreich:

- Was heißt für Dich hübsch? Wie "hübsch" finden Dich Deine Freundinnen, und sag Ihnen, dass sie dieses Mal ehrlich antworten sollen. Vielleicht bist Du nicht so hübsch wie Du glaubst. Aber da Du selber glaubst, dass Du hübsch bist, was genügend Frauen, obwohl sie tatsächlich hübsch sind, nicht tun, gehe ich davon aus, dass Du wahrscheinlich auch tatsächlich hübsch, in jedem Fall aber nicht prohibitiv hässlich, bist.

- Wie groß bist Du? Viele Männer suchen eine Frau, die kleiner ist als sie selber. So wie viele Frauen einen Mann suchen, der größer ist. Vielleicht bist Du zwar hübsch, aber für viele Männer zu groß.

- Wo und wann spricht Dich kein Mann an? Vielleicht erwartest Du in unpassenden Situationen, etwa einfach so auf der Straße oder im Supermarkt, von Männern angesprochen zu werden.

- Wie begegnest Du Männern? In diversen Studien hat sich gezeigt, dass Frauen in Bars, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen praktisch ausschließlich dann angesprochen werden, wenn sie zuvor selber nonverbale Angebote in Form von langen Blicken oder Lächeln gemacht haben. Vielleicht unterlässt Du das und machst einfach so Dein Ding und deshalb nimmt Dich kein Mann als "verfügbar" wahr, ergo spricht Dich auch kein Mann an.

- Was für einen Kleidungsstil hast Du? Bestimmte Kleidungsstile werden bei Frauen von Männern (bewusst oder unbewusst) mit "Nicht-Verfügbarkeit" assoziiert. Zum Beispiel wenn Du ein Kopftuch trägst, dürfte dies der Fall sein, oder wenn Du aussiehst, wie klischeehaft angenommen wird, dass Lesben aussehen, also z.B. Kurzhaarschnitt oder deutlich asymmetrischer Haarschnitt und "zu großes" Holzfällerhemd.

- Wie alt siehst Du aus? Vielleicht siehst Du deutlich jünger aus als Du
bist. Aber die für Dich in Frage kommenden Männer Deiner Altersgruppe
haben keine Lust auf Jailbait.

Dass Männer sich nicht trauen, weil Du zu schön bist und dadurch einschüchternd wirkst, ist Unsinn. Kein Mann würde eine schöne Frau, bei der er glaubt, dass sie Interesse an ihm hat, nicht ansprechen.


Übrigens: Du kannst immernoch selber die Männer ansprechen. Du musst nicht darauf  warten, dass die das machen. Wir leben im 21. Jahrhundert.

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Hallo hishighness,

Hier zunächst mal einige Fakten:

- Etwa 2/3 der Deutschen über 25 Jahren sind in einer festen Beziehung. Das gilt für Männer wie für Frauen. Bei 2/3 der Frauen hast Du also wahrscheinlich ohnehin keine Chance.

- Die meisten unverheirateten Deutschen pflegen serielle Monogamie. Haben also für längere distinkte Zeitabschnitte nur einen Sexualpartner.

- Die meisten deutschen Paare lernen einander durch gemeinsame Freunde, gemeinsame Freizeitaktivitäten, oder in Beruf/Studium/Schule kennen.

Daher mein Rat:

Wenn Du eine langfristige Partnerin suchst, suche Dir Freizeitaktivitäten und Freunde und lerne darüber Frauen kennen. Dann ist es auch wesentlich einfacher mit Ihnen ins Gespräch zu kommen.

Wenn Du nur fuckbuddies suchst oder Deine Auswahl an möglichen Partnerinnen um vorher fremde Frauen erweitern möchtest, ist es etwas komplizierter:

Die Frage, wie man fremde deutsche Frauen ansprechen sollte, kann nämlich nicht leicht beantwortet werden, weil die entsprechenden Rituale kompliziert sind.

In erster Linie ist hier die Situation entscheidend:

Auf einer Party oder in einer Diskothek, senden "verfügbare" Frauen in der Regel ebenso klare Signale wie "verfügbare" Männer. Sie lächeln, schauen Dich an, werfen ihre Haare zurück o.Ä. und signalisieren Dir dadurch Ihr Interesse. Wenn Du mit einer Frau in einer solchen Situation mehrfach Blickkontakt hattest und ihr einander angelächelt habt, kannst Du sie ansprechen und musst auch nicht mit einem großartigen Spruch aufwarten. Im Gegenteil: Du solltest eher locker und offen sein, und zum Beispiel vorschlagen, dass Ihr gemeinsam ein Getränk einnehmen könntet, oder Dich einfach vorstellen und dann sehen was passiert. Es schadet nicht, wenn Du Dich nicht scheust auch ein bisschen zu tanzen. In den meisten Diskotheken ist es ohnehin so laut, dass alles andere auf Dauer anstrengend ist. Es kann eine erfolgreiche Flirt-Strategie sein, sanft bestimmte Körperareale zu berühren. Auf keinen Fall die Geschlechtsorgane, den Po, die Brüste, die Innenseite der Oberschenkel, irgendwas am Torso unterhalb der Schultern! Eher die Schulter, oder den Unterarm in Form einer kurzen fast zufälligen Bewegung, oder den Fuss mit dem eigenen wie versehentlich antippen. Wenn Ihr Spaß zusammen habt, führt von jetzt an eins zum anderen, und vielleicht hast Du Erfolg oder eben nicht. Du solltest nun vor allem den Eindruck erwecken, dass diese Frau für Dich sehr speziell ist und Du nicht nur daran interessiert bist, mit irgendeiner Frau, sondern genau mit dieser etwas anzufangen.

Wenn Du sehr lange mit einer Frau geredet oder getanzt hast und sie dann irgendwann doch ohne Dich und auch ohne Dir ihre Nummer zu geben, geht, solltest Du für den Abend vermutlich aufgeben und nun nicht zwanghaft versuchen, Dir noch eine andere Frau zu angeln. Niemand ist unattraktiver als ein Mann, für den Frauen vollkommen ausstauschbar sind. Für den Abend bist Du damit für alle Frauen, die Dich schon mit der anderen Frau gesehen haben ohnehin praktisch "verbrannt".

Tagsüber einfach so auf der Straße oder im Supermakrt ist es ungleich schwieriger in Kontakt mir Frauen zu kommen. In Deutschland ist es äußerst unüblich einfach auf der Straße eine Frau, die man attraktiv findet, anzusprechen und nach einem Date oder ihrer Telefonnummer zu fragen. Wenn überhaupt wäre dies nur nach einer freundlichen Konversation angemessen. Aber in Deutschland ist es eher unüblich freundliche Konversationen mit Fremden zu haben, wenn man nicht, wie etwa an der Kasse im Supermarkt mehr oder minder dazu gezwungen ist.

Eine Konversation erfolgreich zu initiieren, erfordert zudem etwas
Feingefühl, da es sonst eher als Belästigung wahrgenommen wird. Die -
meiner Ansicht nach - am ehesten Erfolg versprechende Strategie ist die
jeweils begehrte Dame entweder mit einem lustigen Kommentar über
irgendetwas, was zu der Situation passt, oder einem Kompliment anzusprechen. Zudem ist es sehr wichtig, dass die Dame gerade keine anderen Absichten verfolgt und deshalb Zeit hat, sich mit mehr oder weniger bedeutungslosem Smalltalk zu beschäftigen. In der Regel ist das z.B. der Fall, wenn Ihr beide auf den Bus oder Zug oder in einer Behörde wartet, oder zufälligerweise gerade den selben Weg zu gehen habt. Allerdings sollte Dir bewusst sein, dass die meisten Frauen einen Fremden, der Sie auf der Straße einfach von der Seite her anspricht, insbesondere, wenn sonst nicht viele Menschen unterwegs sind, oder es dunkel ist, in erster Linie als Bedrohung wahrnehmen. Dies ist umso mehr der Fall, wenn Du eine Frau versuchst einzuholen.

Wenn Du einer Frau ein Kompliment machen willst, beziehe Dich - zumindest am Anfang - niemals auf eine körperliche Eigenschaft von Ihr. Selbst Komplimente wie: "Du hast sehr schöne Augen." werden meistens als entwürdigend und zudringlich wahrgenommen, da Du die Frau damit für etwas lobst, woran sie selbst keinen Anteil hatte, und somit implizit mitteilst, dass Du Frauen im Wesentlichen nicht als handlungsfähige Subjekte, sondern zuerst als Objekte Deiner (sexuellen) Begierde wahrnimmst. Stattdessen könntest Du Dinge sagen wie: "Der Schal sieht voll cool aus." (Ihre Kleidung hat sie schließlich immerhin selber ausgewählt.)

Einer Frau Hilfe beim Tragen von Sachen oder z.B. im Zug beim Hochheben des Koffers auf die Gepäckablage anzubieten ist nur dann angemessen, wenn sie tatsächlich Probleme hat, die Aufgabe allein zu bewältigen. Sonst teilst Du sehr deutlich mit, dass Du einerseits die Frau allein aufgrund ihres Geschlechts für zu schwach hältst, die Sachen selber zu tragen, obwohl Sie dies eigentlich durchaus könnte, und implizierst damit ebenfalls, dass sie schwach und untätig zu bleiben habe, und dass Du andererseits nur eine Entschuldigung gesucht hast, sie anzusprechen.

Wenn es Dir gelungen ist eine Konversation zu beginnen, sollte es nicht allzu schwer sein, diese eine Weile am Laufen zu Halten, sofern Ihr beide
gerade nichts anderes vorhabt. Wenn ihr Euch nett unterhalten habt, vielleicht ein paar Mal gemeinsam gelacht habt und ihr am natürlichen Ende der Konversation angekommen seid, z.B. weil Du aus dem Bus aussteigen musst, dann kannst Du die Dame nach ihrer Telefonnummer oder einem Date fragen.

Wenn Du nach einem Date fragst, kannst auch gleich etwas vorschlagen, was Dir Spaß macht (z.B. ein Hobby) oder vorschlagen, dass sie etwas vorschlagen soll, was Ihr Spaß macht. Natürlich kannst Du auch einfach ganz klassisch ein Abendessen vereinbaren. Aber laut etlicher Studien und der persönlichen Erfahrung praktisch aller Menschen, mit denen ich darüber gesprochen habe, ist die Wahrscheinlichkeit eine emotionae Verbundenheit zu erreichen am größten, wenn man gemeinsam Abenteuer durchsteht*. Du solltest also am Besten irgendein zumindest gefährlich klingendes Hobby (wie Fallschirmspringen oder Klettern) beginnen, dass Du mit einer Frau zusammen ausüben könntest. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich eine Frau, die mit Dir einen Tandemsprung gemacht hat, in Dich verliebt, ist wesentlich höher, als dass die gleiche Frau das bei einem gemütlichen Abendessen tut. Alternativ kannst Du auch irgendwelche harmlosen Dummheiten anstellen, die Euch zu einer gemeinsamen "Flucht" zwingen.

Wenn Du noch Fragen hast, oder etwas nicht verstehst, schreib einfach nochmal einen Kommentar.

* Das ist auch der Grund warum Soldaten, die zusammen gekämpft haben, häufig sehr lange, stabile und positive Freundschaften haben.

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1. Die Eltern haben zu jeder Tages- und Nachtzeit das Aufenthaltsbestimmungsrecht für Ihr minderjähriges Kind. Das heißt, wenn
Deine Mutter Dir nicht erlaubt zu fahren, darfst Du auch nicht fahren.

2. Das Jugendschutzgesetz stellt nur Verbote für den Aufenthalt von
Jugendlichen an bestimmten Orten (Diskotheken, Kinos, etc.) zu
bestimmten Zeiten (abends, nachts) auf (übrigens unabhängig davon, ob
sie in Begleitung eines Elternteils sind oder nicht). Allgemein
verbietet es auch den Aufenthalt an jugendgefährdenden Orten, darunter
können abhängig vom Alter des Jugendlichen/Kindes auch öffentlich
zugängliche Bereiche (zu bestimmten Zeiten) zählen.

Als Jugendlicher im Alter von 14 Jahren gibt es aber keine Rechtsvorschrift,
die Dir verbieten würde tagsüber Deinen Freund zu besuchen oder auch
bei Ihm zu übernachten, sofern Deine Eltern es Dir erlauben.

Wenn Du Tipps willst, wie Du Deine Mutter überzeigen kannst, Dich fahren zu lassen:

- Versprich Ihr anzurufen, sobald Du dort bist.

- Falls Deine Mutter den Freund gar nicht kennt, lass ihn erstmal Dich besuchen, damit Deine Mutter ihn kennen lernen und sehen kann, dass er "in Ordnung" ist.

- Vermittle sonst durch braves Verhalten den Eindruck, dass Du keinen Unsinn anstellst, dann vertraut Sie Dir vielleicht auch eher.

- Erkläre Ihr, dass es Dir wirklich wichtig wäre, diesen Freund zu treffen, und erkläre Ihr warum Du ihn gerne treffen würdest. Dann frage Sie, ob Sie irgendeine Möglichkeit sieht, wie das gehen könnte.

Ich nehme mal an, dass Deine Mutter Dich liebt und sich Sorgen um Dich macht, aber wahrscheinlich nicht Deine sozialen Kontakte mutwillig zerstören will, daher wird Sie dann sehr wahrscheinlich auch einen Lösungsvorschlag unterbreiten, der hoffentlich für Euch beide akzeptabel ist.

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Hallo futurenshummels,

möglicherweise hast Du eine Fehlfunktion einer Niere, z.B. eine sog. Wassersackniere. Das entsteht durch einen zu engen Übergang zwischen Niere und Blase, die Niere pumpt sich selbst immer mehr mit Urin voll und das Gewebe stirbt langsam ab, davon merkst Du unter Umständen erstmal nichts, aber sobald Du einmal eine Entzündung im Harntrakt hattest kommt es immer wieder, weil dieser Entzündungsherd ständig bleibt.

Die Symptome, die Du beschreibst legen diesen Befund nahe, aber durch das Internet kann niemand eine zuverlässige Diagnose erstellen.

Geh' zum Urologen und lass Dich eingehend untersuchen. Eine Wassersackniere kann man in der Regel bereits auf dem Ultraschallbild erkennen. Falls es eine Wassersackniere ist, wird dann ein Funktionstest gemacht in dem geprüft wird, ob die Niere überhaup noch funktionstüchtig ist, oder ob sie ihre Funktion bereits eingebüßt hat. Je nachdem was da heraus kommt, wird entweder operativ der Harnleiter bzw. das nierenbecken begradigt/erweitert oder die funktionslose Niere entfernt.

In jedem Fall solltest Du einen Spezialisten, also einen Urologen aufsuchen und Dir nicht nur von Deinem hausarzt Antibiotika aufschreiben lassen. Die Nebenhöhlenentzündung war wahrscheinlich lediglich eine nebenbei zufällig aufgetretene Erkrankung die mit den ständig wiederkehrenden Entzündungen des Harntraktes nichts zu tun hat.

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Es handelt sich sehr wahrscheinlich um die abgeschossene Hülse einer Platz- oder Gaspatrone im Kaliber 8x20.

Es ist definitv keine Hülse einer "echten" Patrone, da diese an der Vorderkante keine Umbiegung aufweisen. Und es ist definitv eine Zentralfeuerpatrone, wie man unschwer am Zündhütchen erkennen kann. Außerdem hat die Hülse erkennbar keinen Rand sondern eine Rille. Deshalb denke ich, es handelt sich um das Kaliber 8x20.

Schau mal hier, da sind verschiedene Platzpatronen bzw. Gaspatronen im Bild aufgeführt:

http://www.muzzle.de/N4/Schreckschuss/Munitionssorten/munitionssorten.html

Dort kannst Du es mit den verschiedenen Hülsen vergleichen.

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Ja, das Mitnehmen eines Kindes ist ohne Altersbeschränkung erlaubt, wenngleich die meisten Schießstände in ihren Regeln gewisse Mindestalteragrenzen festlegen.

Jedoch ist das Schießen mit Schusswaffen auf Schießständen an gewisse Altersgrenzen gebunden:

Ab 12 Jahren darf mit Luftgewehren und Luftpistolen, die ab dem 18. Lebensjahr frei erwerblich sind, geschossen werden. (Fun-Fact: Mit diesen Waffen darf im befriedeten Besitztum, also haus und umzäunter Garten völlig ohne Altersbegrenzung geschossen werden, sofern die Geschosse das Gelände nicht verlassen können.)

Ab 14 Jahren darf mit Kleinkaliberschusswaffen bis zum Kaliber .22 lfb geschossen werden, sofern die Mündungsenergie nicht mehr als 200 Joule beträgt, also mit den meisten Patronen und Waffen dieses Kalibers.

Ab 18 Jahren dürfen dann Schusswaffen jedes Kalibers Verwendung finden.

Eine Ausnahme gibt es allerdings: Wer in der Jagdscheinausbildung (min. 14 Jahre) ist oder Inhaber eines Jugendjagdscheines (min. 16 jahre) ist, darf auch mit großkalibrigen Schusswaffen auf Schießständen trainieren.

In jedem Fall ist sowohl die Zustimmung der Aufsichtsperson als auch die schriftliche Zustimmung des Erziehungsberechtigten erforderlich. Mit fast der gleichen Ausnahme: Inhaber eines Jugendjagdscheines brauchen keine Zustimmung des Erziehungsberechtigten, da der ohnehin schon beim Antrag zum Jugendjagdschein zustimmen musste und somit der Jugendjagdschein die Zustimmung bereits enthält.

Er konnte also durchaus und auch rechtmäßigerweise mit seinem Vater auf einen Schießstand gehen, durfte da aber nur mit Kleinkaliberwaffen schießen, außer wenn er in der Jagdausbildung ist.

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Hallo Cartien,

falls das Problem auch weiterhin besteht, hilft Dir meine Antwort vielleicht etwas weiter:

  1. Ich vermute die Erklärung, dass sich die Geräusche anhören "wie die einer Schreckschusswaffe aus der mit der Fiocchi 9mm Munition geschossen wird" hast Du gegeben, da dies die einzige Schreckschusswaffe ist die Du bisher live gehört hast und nicht, weil Du Dir tatsächlich einbildest aus dem Klang einer Schusswaffe sowas herauszuhören. Daraus schließe ich: Das Geräusch ist SEHR laut. Frage: Kannst Du tatsächlich hören, dass es eine Schreckschußpistole ist und nicht etwas anderes? Bzw. hast Du den Nachbarn dabei beobachtet und erkennen können, dass er mit einer Schreckschusswaffe schießt? Eine Schreckschusspistole ist meines Wissens nach sogar lauter als eine echte Pistole, aber ich würde sie glaube ich nicht eindeutig unterscheiden können, da ich noch nie eine Schreckschusspistole gehört habe und echte Schusswaffen auch immer nur mit Gehörschutz mitbekomme. Persönlich kann ich mir keinen Grund denken, warum man regelmäßig mit einer Schreckschusswaffe herumballern sollte. Was mir viel mehr einleuchten würde, wäre, wenn der Typ in seinem Keller einen kleinen Schießstand eingerichtet hätte und da mit einer echten Pistole zielschießen machen würde. Das wäre zumindest ein irgendwie nachvollziehbarer Grund so oft zu schießen.

  2. Der Besitz, das Führen und auch das Abfeuern von Schusswaffen die nur Kartuschenmunition verwenden (z.B. Schreckschusspistole) ist im eigenen befriedeten Besitzum (also Haus und umzäunter Garten) ab 18 Jahren erlaubnisfrei. (§ 12 (4) WaffG) Das ergibt auch Sinn, da von Schreckschusswaffen keine unmittelbare Gefahr ausgeht und der Käufer eines solchen Gerätes sich ja auch von der Funktionsfähigkeit überzeugen können muss, wozu er selbstverständlich auch mal ein paar Probeschüsse in seinem Garten abgeben darf. (Wenn er ein verantwortungsvoller Mensch ist, kündigt er das seinen Nachbarn sogar am Besten vorher an, damit die nicht vor Schreck aus der Hängematte fallen oder die Polizei rufen.) Sollte er jedoch in seinem Haus mit einer echten Waffe trainieren, ist das verboten, sofern es keine zugelassene Schießstätte ist. Es ist zwar nicht völlig unmöglich, aber doch sehr, sehr unwahrscheinlich, dass sowas ohne entsprechende Lärmschutzeinrichtungen in einem Wohngebiet genehmigt würde.

  3. ABER: Dein Nachbar gibt ja offenbar nicht einmal in einem eng begrenzten Zeitraum eine begrenzte Zahl an Testschüssen ab, sondern ballert ständig herum. Das ist zwar nach dem Waffengesetz nicht verboten aber schlicht und einfach Lärmbelästigung, weshalb Du Dich ruhig beschweren kannst oder notfalls auch die Polizei rufen.

  4. Meine Empfehlung in solchen Fällen ist immer: Mit einander reden! Wenn der Nachbar ansonsten einen vernünftigen Eindruck macht, geh einfach zu ihm hin und sage ihm, Deine Kinder hätten Angst wegen der Knallgeräusche die immer aus seiner Richtung kämen, es sei außerdem ohrenbetäubend laut und nervig. Und dann bitte ihn das zu unterlassen, was auch immer es sei. Gleich die Polizei zu rufen schafft nur böses Blut und Ärger. Und falls er tatsächlich mit echten Waffen in seiner Wohnung schießt, wird er es danach sicher unterlassen, wenn er sie behalten will.

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Anscheinend ist die Klinge des Messers ja unter 8,5 cm lang und sie springt seitlich aus dem Griff, damit ist das Messer zumindest keine verbotene Waffe und sein Besitz somit keine Straftat.

(Sonst hättest Du es wahrscheinlich auch gar nicht in einem öffentlichen Online-Shop kaufen können.)

Allerdings hast Du nach gängiger (meiner Meinung nach zwar falscher, aber das ist wohl egal) Rechtsauffassung mit dem Führen dieses Messers in Deinem unverschlossenen Rucksack gegen § 42 a des Waffengesetzes verstoßen.

Er besagt:

"Es ist verboten [...] Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen."

und weiter:

"gilt nicht [...] sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt."

Das wird wohl meistens so ausgelegt, dass es verboten ist, Einhandmesser zu führen, egal wie lang die Klinge ist und bei feststehenden Messern erst ab 12 cm Klingenlänge. Und als berechtigtes Interesse werden nur spezielle Tätigkeiten angesehen für die ein Messer zwingend erforderlich ist, also nicht, dass man es so für den Fall der Fälle, z.B. Brot schneiden, Speer schnitzen oder chirurgische Eingriffe mal so mit sich herumträgt.

Damit hast Du also eine Ordnungswidrigkeit begangen und wirst höchstwahrscheinlich Dein Messer nicht widersehen. Zusätzlich bekommst Du ziemlich sicher eine Geldstrafe aufgebrummt die "bis zu Zehntausend Euro" betragen kann. Allerdings wird es in Deinem Fall wohl kaum mehr als 100 EUR sein, alles andere wäre völlig unverhältnismäßig.

Du kannst natürlich auch gegen einen entsprechenden Strafbescheid Einspruch einlegen, dann kommt es zur Verhandlung. Die wahrscheinlich mit Deiner Verurteilung enden würde.

Deshalb mein pragmatischer Rat: Zahl das Geld und nimm in Zukunft einfach ein feststehendes Messer mit 11,9 cm Klingenlänge mit.

Kommentar/Persönliche Meinung: Dieser Paragraph ist leider symptomatisch für das ganze Waffengesetz. Niemand blickt durch und im Zweifel wird gegen den Angeklagten entschieden. Wie kann man auch so bescheuert sein überhaupt so ein Messer bei sich haben zu wollen, also bestrafen wir die Leute für etwas, was so gar nicht im Gesetz steht. Denn wenn man genau liest steht da: "mit einer Klingenlänge über 12 cm". Es ist nicht erkennbar ob sich diese Spezifizierung nur auf feststehende Messer oder auch auf die Einhandmesser bezieht. Und was ist überhaupt genau ein berechtigtes Interesse? habe ich kein berechtigtes Interesse daran mein Baguette schneiden und beschmieren zu können? Und zwar auch, wenn ich mit der einen Hand festhalte und das Messer mit der anderen erst aus meiner tasche kramen und ausklappen muss? Möglicherweise kann aus den Besprechungsprotokollen des Bundestages oder dem Entwurf des Innenministeriums entnommen werden, dass sich die Parlamentarier das aber so und so oder irgendwie anders gedacht haben, z.B. dass Einhandmesser generell nicht geführt werden sollen, weil sie ja so viel gefährlicher sind als feststehende - warum auch immer sie das gedacht haben sollten???. Aber was die sich gedacht haben ist für die Strafbarkeit völlig egal. Wenn sie sich das so gedacht haben, dann hätten sie es ja auch so in das Gesetz schreiben können. Deutsch sollten sie ja wohl gut genug können um klar und deutlich das da hinein zu schreiben, was sie meinen. (Es sei denn es geht gar nicht darum klare und deutliche Gesetze zu erlassen, damit man ein bisschen Behördenwillkür walten lassen kann.) Wenn ein Gesetz zweideutig geschrieben ist, muss es im Zweifel für den Angeklagten ausgelegt werden und nicht gegen ihn. (Außer wenn der gesunde Menschenverstand nur eine Interpretation zulässt, was hier aber nicht der Fall ist.) Niemand darf um sich an Gesetze halten zu können, gezwungen sein zusätzlich zu den betreffenden Gesetzen auch noch alle Besprechungsprotokolle des Parlaments und alle Entwürfe von irgendwelchen Ministerien zu lesen, sonst können wir ja gleich ein verpflichtendes Jura-Studium für jeden einführen; dann fehlen uns noch mehr Ingenieure. Was können wir dafür, dass der Gesetzgeber schwammig formulierte Gesetze erlässt. In dubio pro reo!

Deshalb mein politischer Rat: Falls Du einen Strafbescheid deshalb bekommst, klage Dich bis zum Verfassungsgericht durch, dann kommt dieser Unsinn wenigstens an die Öffentlichkeit, selbst wenn Karlsruhe -glaube ich- noch nie ein Gesetz/Urteil wegen Art. 103 GG (Bestimmtheitsgebot) gekippt hat. Vielleicht wäre das ja das erste Mal. Ich bin mir sicher Du fändest im Netz sogar genug Unterstützer, die sich auch über diesen ungenauen Paragraphen ärgern.

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Hallo Simon,

deine Frage bezieht sich auf das sogenannte "ballistic fingerprinting". Die Bezeichnung Fingerabruck suggeriert, dass es möglich sei ein abgefeuertes Geschoss bzw. eine leergeschossene Hülse einer bestimmten einzelnen Waffe zuzuordnen. Jedoch ist das sogar bei Büchsen- und Kurzwaffengeschossen schwierig:

Es gibt viele Einflussfaktoren und verhältnismäßig wenig bzw. ungenaue Messdaten. Und diejenigen, die davon auch nach einem Schuss noch hinreichend genau bestimmt werden können geben vor allem Aufschluss über den Typ der Schusswaffe, bzw. über das Kaliber. Diese sind: Geschossmasse, Masse der Geschosssplitter, Durchmesser, metallurgische Zusammensetzung, Form, Schwere der Verletzungen/Hämatome beim Opfer

Diejenigen Merkmale die Aufschluss über das Fabrikat der Schusswaffe, bzw. die individuelle Schusswaffe geben, sind die folgenden: Zahl der Züge, Tiefe der Züge, Form der Züge, charakteristische Kratzer im vorderen Geschossbereich, (Patronenzuführung aus dem Magazin), Kratzer an der Seite (mikroskopische Eigenarten des Laufes)

Auf der anderen Seite stehen etliche Einflussfaktoren, die zusammen die Messergebnisse kaum vorhersehbar beeinflussen: - Auftreffgeschwindigkeit im Ziel - Knochentreffer oder nicht? - Hindernisse in der Flugbahn? - automatische Feuerwaffe, Repetiergewehr, Einzellader - Lauflänge - Geschosstyp: Zerlegungsgeschoss, Deformationsgeschoss oder Voll(mantel)geschoss - Geschossdurchmesser - Ladung der Patrone (welches Pulver?) - Alter des Laufes - Lauf sauber oder schmutzig - Mechanismus der Schusswaffe

Insbesondere bei Deformations- und Zerlegungsgeschossen (z.B. Hohlspitzgeschosse) wird das Geschoss im Ziel so verformt, dass mikroskopische Kratzer und häufig sogar die Züge und Felder auf dem dem Geschoss nicht mehr oder jedenfalls nicht mehr deutlich erkennbar sind. Aber auch Vollmantelgeschosse erleiden beim Auftreffen Abrieb und in der Regel wenigstens eine gewisse Verformung, sodass auch hier die Messung der verschiedenen Parameter erschwert ist. Anhand der Masse der Geschosssplitter und des Durchmessers des (häufig erhaltenen) Geschossbodens lässt sich der ursprüngliche Geschossdurchmesser, damit der Geschosstyp und damit der Typ der Waffe in der Regel zumindest eingrenzen. Zusammen mit der Schussdistanz lassen sich Rückschlüsse auf das verwendete Kaliber ziehen, denn es gibt häufig einen Geschosstyp gleichen, der in viele verschiedene Hülsen verladen wird und damit aus jeweils unterschiedlichen Distanzen die gleiche Geschwindigkeit hat und die gleichen Verletzungen hervorruft. Pulverrückstände können weiteren Aufschluss über die verwendete Munition geben. Wird zusätzlich noch eine Hülse gefunden ist sogar die Bestimmung des Fabrikats der Schusswaffe durchaus möglich, wenngleich es auch Schusswaffen verschiedener Hersteller gibt, die sehr ähnliche Kratzer auf den Hülsen zurück lassen, aber beispielsweise der Schlagbolzenabdruck im Zündhütchen ist vielfach recht charakteristisch. Jedoch ist auch hier die Bestimmung der einzelnen Schusswaffe kaum möglich. Höchstens im Nachhinein, also, wenn man schon eine bestimmte Waffe als Tatwaffe im Verdacht hat, lässt sich prüfen, ob die jeweilige Waffe derartige Kratzer auf der Hülse und dem Geschoss hinterlassen kann, freilich aber auch nur, wenn zumindest Munition des gleichen Fabrikats und möglichst auch des gleichen Fertigungsloses verwendet wird.

Fazit bis hier:

Das Geschoss allein reicht in der Regel um den Geschossdurchmesser und evtl. den Hersteller der Munition, unter günstigen Umständen das Fabrikat der Schusswaffe und das genaue Kaliber zu bestimmen. Mit der Hülse wird die Bestimmung des Kalibers und des Herstellers zum Kinderspiel (Prägung auf dem Hülsenboden). Auch das Fabrikat der Schusswaffe lässt sich häufig bestimmen oder zumindest eingrenzen. Die Bestimmung der genauen Schusswaffe ist jedoch nur im Nachhinein (man hat schon eine vermutliche Tatwaffe) und vor allem im Ausschlussverfahren ("die kann's nicht gewesen sein") möglich.

Bei Flinten kommt hinzu, dass der Lauf (in der Regel) keine Züge aufweist, dass die Geschosse üblicherweise aus sehr weichem Material bestehen (Blei) und dass das Verhalten der Schrotkörner praktisch nicht reproduzierbar ist. Welche Kugel gerade am Rand war und welche im Zentrum, ist kaum nachzuvollziehen. Aus dem Zwischenmittel (egal ob Filzpfropfen oder Schrotbecher) lassen sich aber zumindest der Durchmesser des Laufes und das verwendete Pulver (dank enormer Rückstände auf dem Zwischenmittel) bestimmen. Zusammen mit der Anzahl und dem Durchmesser der Schrotkörner kann evtl. festgestellt werden um welche Munition es sich handelte. Mit der Hülse verhält es sich ungefähr so wie auch bei den anderen Schusswaffen.

Fazit: Der intelligente Mörder, nimmt zur Tat (wenn er denn überhaupt eine Schusswaffe benutzen will) Hohlspitzgeschosse oder Schrot und lässt keine Hülsen herumliegen.

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http://lmgtfy.com/?q=Luftlinie

Dann gibst Du die beiden Ortsnamen ein und heraus kommt:

6808,363 km

Das hättest Du mit etwas Mühe aber bestimmt auch selber herausgefunden.

Nichts für ungut! Ich war gerne behilflich.

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Wende Dich an einen Psychologen.

Oder trainiere:

Die Therapie mit der größten Erfolgsquote bei Angststörungen und der kürzesten Therapiedauer ist in der Regel eine Expositionstherapie.

Wenn Deine Höhenangst noch nicht so ausgeprägt ist, dass Du Dich gar nicht mehr traust, hohe Plätze aufzusuchen, dann solltest Du möglichst häufig möglichst hohe Plätze aufsuchen an denen du idealerweise direkt in den Abgrund blicken kannst.

Steigere Dich hierbei langsam, und gehe immer weiter, als Du Dich wohl fühlst, aber immer nur so weit, dass Du nicht völlig in Panik ausbrichst.

Nimm zur Sicherheit eine Vertrauensperson mit, die Dir helfen kann, wenn Du doch mal zusammen brichst, und die Dir ein wenig Sicherheit/Selbstvertrauen gibt.

Ideal wäre es, wenn Du Klettern gehen könntest. Mit korrekter Sicherung ist das äußerst sicher und wird auch ziemlich wahrscheinlich Deine Höhenangst bekämpfen. Außerdem macht es großen Spass, in der Kletterhalle, im Klettergarten und natürlich am echten Fels.

Das alles unter Vorbehalt: Wenn Deine Höhenangst schon so ausgeprägt ist, dass Du Dich das alles nicht traust, solltest Du definitv einen Psychologen ausuchen.

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Wenn ich Dich richtig verstehe, geht es Dir um Argumente, warum eine bestimmte Person eine Schusswaffe besitzen sollte und nicht darum, warum ein Staat das Recht auf Schusswaffenbesitz nicht einschränken sollte.

Nun, mir fallen verschiedene mögliche Gründe ein:

  • Schießsport: Hier wird häufg eingewendet, dass auch eine Luftpistole verwendet werden könnte, aber die Anforderungen mit einer "richtigen" Waffe sind deutlich höher. Wer also diese Herausforderung sucht, könnte zu diesem Zweck eine Schusswaffe besitzen wollen/sollen.

  • Jagd: Ist ohne Schusswaffen (in diesem Fall allerdings eher Gewehre als Pistolen) zwar prinzipiell möglich und in Deutschland in Form der Fallenjagd (hier wäre dann allerdings rechtlich gesehen auch wieder eine Pistole oder ein Revolver erforderlich) oder Beizjagd (mit Falke) auch erlaubt. Aber am meisten wird eben doch mit der Schusswaffe gejagt. (Bogenjagd ist de facto verboten.) Wenn jemand also als Jäger tätig sein will braucht er praktisch auch eine Schusswaffe.

  • Waffensammeln: Viele Menschen finden die technische Entwicklung von Schusswaffen interessant und sammeln daher Waffen. Wem das gefällt, der hat auch einen Grund Schusswaffen zu kaufen.

  • Beruf: Etwa könnte eine Wachfirma oder eine Geldtransportfirma, bzw. der Betreiber dieser Firma Waffen besitzen wollen. Wobei das wohl auch unter Selbstverteidgung fällt.

  • Erbe: Jemand könnte das Gewehr seines Opas, die Pistole seines Uropas genauso wie andere Nicht-Waffen-Gegenstände einfach wegen des persönlichen Wertes besitzen/behalten wollen.

  • Und schließlich: Selbstverteidigung: Joa, wenn man sich mit einer Waffe sicherer fühlt, dann kann das auch ein Grund sein eine zu besitzen. Wird aber schwierig dafür in Deutschland (legal) eine zu bekommen. Du könntest auch ein wirklich überzeugter Demokrat sein und nur deshalb Schusswaffen besitzen wollen um im Falle eines Falles vom Widerstandsrecht des Volkes (Art. 20 Abs. 4 GG) auch irgendwie Gebrauch machen zu können.

  • Schwanzverlängerung: Wenn Du Dich mit einer Waffe geiler fühlst, könnte das auch ein Grund sein eine haben zu wollen. Wird aber jedenfalls in D noch schwieriger als bei Selbstverteidigung dafür (legal) eine Schusswaffe zu kaufen. (Es sei denn Du kannst noch eines der berechtigten Bedürfnisse, die oben beschrieben sind, nachweisen und Dir deshalb die Waffe kaufen, die Dein Ego aufpoliert.) Bestimmt gibt es auch ein paar Leute, die deshalb Waffen kaufen.

Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.

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Du wolltest es also nur mal so ausprobieren??? Das ist ja mal eine Idee? Vielleicht hättest Du es besser nicht ausprobiert, ne? Wenn Du danach Narben hast, bist Du ja irgendwie auch selber schuld, aber gut:

War die Rasierklinge denn sauber und frisch, oder schon benutzt und schmutzig?

Falls sauber und frisch: Immerhin ist die Gefahr einer Infektion gering.

Als erstes solltest Du trotzdem in jedem Fall die Wunden desinfizieren (das ist dann nochmal viel schmerzhafter als das Ritzen selber, super oder?). Falls Ihr kein Wunddesinfektionsmittel zuhause habt, solltest Du Dir welches in einer Apotheke besorgen. (Für den Weg zur Apotheke, wäscht Du die Wunden mit Wasser aus und klebst erstmal Pflaster drauf.) Für die Wunddesinfektion hältst Du dich an die Anweisungen, die auf dem Desinfektionsmittel oder dem Beipackzettel stehen. Danach cremest Du Deine Wunden mit irgendeiner Pflegecreme oder einer Wundsalbe ein und klebst Pflaster darauf oder machst einen Verband. (Nimm saubere Pflaster oder Mullbinden!)

Normalerweise entstehen bei oberflächlichen Schnitten mit wirklich gut geschliffenen Gegenständen keine oder nur kleine Narben. Also kein Grund zur Sorge!

Sollten die Wunden nicht gut heilen oder sich entzünden (Eiter, stärkere Rötung nach einiger Zeit) musst Du einen Arzt aufsuchen. (Auch kein großes Problem -> Ärztliche Schweigepficht!)

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Wenn Avast schon reagiert hat, braucht Ihr nicht viel zu machen. Löscht einfach die Mail inkl. Anhang. Und reagiert nicht weiter darauf! Möglicherweise wollen diese Verbrecher nur eure Adresse oder Kontodaten ausspionieren.

Natürlich sind es Betrüger, wenn ihr sowas nicht bestellt habt. Und wenn das Antivirenprogramm es als Schadsoftware erkennt erst recht. Da gibt es überhaupt keinen Zweifel. Falls ihr irgendeinen Hinweis auf die tatsächliche Identität des Urhebers dieser Mail habt, könnt Ihr Anzeige wegen gewerbsmäßigen Betruges erstatten. (Sonst natürlich auch, aber dann wird vermutlich ohnehin niemand gefunden.)

Grundsätzlich solltet ihr niemals Anhänge von Absender öffnen, die Ihr nicht kennt. Anhänge mit Datei-Endungen wie .exe .jar und allen, die Euch komisch vorkommen, besonders vorsichtig behandeln und nur öfnnen, wenn Ihr sie erwartet habt, oder sicher seid, dass es keine Schaddatei ist.

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Meine Tipps sind die folgenden:

  1. Entspann Dich! Was würde passieren, wenn alle Beteiligten Deinen Ständer sähen. Sie würden nicht mal eine Bemerkung machen. Vielleicht würde sie danach darüber lachen. Na und? Aber wahrscheinlich wäre es ihnen einfach egal, weil so ein Kram ständig passiert. Und sowohl Ärzte als auch Krankenschwestern haben schon viel krasseres, lustigeres Zeug gesehen und erlebt.

  2. Ich hatte mal die selbe Sorge und als ich dann da war, war der Raum so steril, die Situation so langweilig und die Luft so kalt, dass am Ende gar nichts passiert ist.

  3. Wenn Du wirklich nach einer Möglichkeit suchst es sicher zu verhindern, dann kannst Du ja möglichst kurz davor möglichst oft onanieren. Ich schätze, dass auch Du trotz ausgeprägter Erektionsneigung und pubertärem Hormonspiegel nach - na sein wir mal großzügig - fünf Ejakulationen innerhalb von drei Stunden kurzfristig nicht mehr zu einer Erektion fähig bist.

  4. Mach Dir nicht zu viele Gedanken, wenn es Dir peinlich ist und wenn Du erwartest, dass es passiert, dann wird es auch passieren. Wenn Du nicht so arg viel nachdenkst, dann kannst Du auch viel besser ruhig bleiben.

  5. Falls Du dann Doch einen Ständer bekommst, denk auf keinen Fall an Angela Merkel, denn dann hättest Du auf jeden Fall verloren. ;-)

Frage: Hast Du vielleicht eine etwas exhibitionistische Neigung? Achte auf Dich!

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Wenn es tatsächlich so war, wie Du beschrieben hast, dann war Dein erster Schlag möglicherweise nicht strafbar. Hier die dazu relevanten Paragraphen des Strafgesetzbuches:

§ 32 Notwehr

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

§ 33 Überschreitung der Notwehr Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

Ob der erste Schlag im Sinne der Notwehr gerechtfertigt war, hängt von mehreren Bedingungen ab:

  1. lag ein rechtswidriger Angriff vor? Jein, selbst, wenn der Angriff nur vorgetäuscht war, konntest Du nicht davon ausgehen, dass er erstens nur vorgetäuscht sein würde und dass es zweitens bei der nur angetäuschten Kopfnuss bleiben würde. Allerdings war er eben doch nur angetäuscht. Allerdings hat diese Antäuschung mit Sicherheit bei Dir zu einiger Verwirrung geführt, sodass Du die Grenzen der Notwehr, falls Du sie überschritten hast, zumindest mit dem ersten Schlag schuldlos überschritten hast, sodass Du dafür meiner Meinung nach nicht bestraft werden solltest. Allerdings, falls der "Angreifer" Euch oder die Schwester Deines Freundes oder jemanden anderen Anwesenden wiederholt beleidigt hat, lag ohnehin ein rechtswidriger Angriff vor, sofern die Beleidigungen auch weiterhin noch andauerten.

  2. War der Schlag das mildeste zur Verfügung stehende Mittel, das den Angriff zuverlässig beenden konnte? Wahrscheinlich nicht, da der Kampf ja damit offensichtlich nicht zu Ende war. Allerdings war er insofern wohl allenfalls zu mild, sogesehen nicht strafbar.

  3. Hast Du, bzw. Dein Freund den Angreifer provoziert? Vielleicht schon!? Dann könnt Ihr Euch in der Regel nicht auf Notwehr berufen. Selbst wenn er "angefangen" hat.

  4. Mit welcher Intention seid Ihr der Schwester Deines Freundes zu Hilfe geeilt? Wolltet Ihr den "Rumänen" eine Lektion verpassen, oder wolltet Ihr wirklich nur die Schwester Deines Freundes beschützen? Sollte das erste Zutreffen war es aller Wahrscheinlichkeit nach ebenfalls rechtswidrig.

Für etwas fragwürdiger halte ich, was dann kommt:

Die zwei Rumänen haben um es auf deutsch zu sagen richtig aufs Maul bekommen.<<

Ich weiß zwar nicht genau, was damit gemeint ist, aber möglich wäre zumindest, dass Ihr auch noch auf sie eingeschlagen habt, als ihr "Angriff" bereits durch eure Verteidigungshandlungen wirksam beendet war. Auch hier könntet Ihr Euch möglicherweise auf § 33 berufen. Aber das dürfte schon schwieriger sein

Aber wenn Du ohnehin nichts mehr davon gehört hast, dann hast Du wahrscheinlich keine Anzeige zu befürchten.

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