auf schwäbisch geht das so: Net gmeckert isch gnug globt.

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einfach nicht hingehen. Wird er weiterhin aufdringlich, Anzeige wegen Stalking !

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Wenn Dich der Hund gebissen hat, ohne, dass jemanden was dazu kann, ist es fahrl. KV. Hat der Halter den Hund auf Dich gehetzt, ist es gef. KV. Anzeige kannst Du auf jeden Fall erstatten. Hat Dich der Huindeführer vor dem Hund gewarnt und Du bist trotzdem zum Hund gegangen, bist Du der Leidtragende und kannst keine Ansprüche stellen.

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hallo Angel/Mel,

früher gab es dafür Baukästen in der Größe eines Aktenkoffers. Ob Dir aber so etwas heute noch dienlich sein kann, weiß ich nicht. Bei mir liegt gegebenenfalls noch so ein Stück rum.

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