Tauglichkeitsgrade bei der Bundeswehr?
Folgende zwei Fragen stelle ich an Menschen, die bereits bei der Bundeswehr waren, ODER die sich mit ihr generell auskennen:
Erstens: Stimmt es, dass die Bundeswehr zur Zeiten der Wehrpflicht, „[…] bei der Vergabe des Tauglichkeitsgrades „dienstuntauglich“ Kriterien der Beliebigkeit […] und nicht […] der Notwendigkeit […]“ angewandt hat (siehe: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Wehrgerechtigkeit#:~:text=Wehrgerechtigkeit%20ist%20in%20Deutschland%20ein,im%20Spannungs%2D%20und%20Verteidigungsfall%20Bedeutung. Absatz „Tauglichkeitsproblematik“)? D.h. kann es sein, dass eigentlich Taugliche ausgemustert wurden? Wie ist es heute?
Zweitens: Könnte es daher sein, dass man bei dem einen Musterungsarzt als bereits dienstuntauglich eingestuft würde und bei einem anderen als begrenzt tauglich?
Drittens: Worin unterscheidet sich die Grundausbildung und der soldatische Alltag eines volltauglichen und eines begrenzt tauglichen Soldaten?
Ich bedanke mich für Eure Antworten!