Kriege ich keinen Realschulabschluss und den erweiterten?
Hey , ich habe einen Brief erhalten von meiner jetzigen Schule , auf die ich erst seit diesem Schuljahr gehe. Ich gehe auf eine Gesamtschule und bin in der 10. Klasse.
In dem Brief steht drinnen, dass ich am Ende des laufenden Schuljahres die neunjährige Vollzeitschulpflicht erfüllt habe. Ich würde die Schule am Ende des Schuljahres 24/45 mit einem Abgangszeugnis verlassen.
Dann steht da drinnen folgendes : Das Hessische schulgesetz erlaubt die Verlängerung der Vollzeitschulpflicht für Schülerinnen und schüler die das ziel der Hauptschule nicht erreicht haben, auf Antrag der Eltern, wenn begründete Aussicht besteht , dass durch den weiteren schulbesuch der Abschluss erreicht wird.
Um ein Ausbildungsverhältnis eingehen zu können, brauchen jugendliche in der Regel den Hauptschulabschluss. wenn sie wollen , dass …( der name ) dies erreicht, dann haben sie folgende möglichkeiten :
Laut GB 59 Abs. 2 auf Antrag die klasse 10 unserer schule besuchen oder sich für den besuch einer beruflichen schule anmelden.
Meine Frage: heißt das jetzt , ich muss eine Klasse wiederholen oder so ? Ich war davor auf einem Gymnasium , bin gerade so durchgekommen, habe mich aber bewusst entschieden, die schule auf die Gesamtschule zu wechseln.