Nimm dir einen Anwalt für Sozialrecht,der macht dann alles weitere.Wenn du dir keinen Leisten kannst,dann gehe zu deinem Amtsgericht und beantrage anwaltliche Beratungsbeihilfe,da zahlst nur 10,00€ für alles.Manche anwälte machen es auch in ihrer Kanzlei ohne das du zum Gericht vorher mußt.

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Die eine noch offene Rechnung hat mit der neuen nichts zu tun.Das Guthaben kann der Vermieter euch auszahlen oder ihr verrechnet es mit der Miete.Der Vermieter kann aber aus Sicherheit das Guthaben einbehalten bis die alte Rechnung bezahlt ist.

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Fibromyalgie, Lupus, Depression

**ICH BRAUCHE DRINGEND HILFEEEE !!!!!

Möchte so Kurz wie es geht Erzählen um was es geht, also seit gut 2 Jahren habe ich Starke schmerzen und meine Depression hat sich verschlechter . Ich habe Lupus, Fibromyalgie, Ganzkörperschmerz ( Stufe III nch Gerbershagen) , ganz viele OP;s schwere Depression, Panickattacken,u.s.w . Das Problem ist jetzt ich habe viele Kliniken besucht und zum schluss war ich in REHA. Ich darf zwar in meinem Job als Einzelhandelskauffrau nicht mehr Arbeiten aber leichte Tätigkeiten ausüben so haben sie mich entlassen mir wurde gesagt ich soll Berufliche Reha beantragen das ich auch gemacht habe, Es heißt jetzt es kann abgelehnt werden soo ich bin von der Krankenkasse Ausgesteuert seit 01. September bekomme ich vielleicht Arbeitslosengeld muss aber vom Arbeitsamt vom Gutachter Untersucht werden er entscheidet ob ich es bekomme oder nicht da der bescheid vom Reha nicht ausreichend wäre ansonsten wenn ARGE ablehnt muss ich sozialleistung beantragen und ich denke jetzt warum muss ich das alles mitmachen mit meinen schmerzen ständig hin und her Rennen glaubt Ihr wenn ich Erwerbsminderungsrente beantrage kommt es durch kennt sich da jemand aus achso Die Reha hat mich Arbeitsunfähig entlassen aber ich kann leichte tätigkeit ausüben mehr als 6 stunden aber in meinem Job als Einzelhandelskauffrau nicht mehr als 3 Stunden was mach ich jetzt kann mir jemand einen Rat geben bitteeee! Die Behörden Kliniken und und und Treiben mich zum Wahn hab einfach keinen Kraft mehr. Ich hoffe ihr habt meine Frage verstanden

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du hättest gegen den Bescheid der REHA Widerspruch einlegen sollen.Wenn du zur Arge mußt werden die von dir verlangen das du die Erwerbsminderungsrente beantragst.Du wirst dann dein Geld von der Arge beziehen bis ein Rentenbescheid erstellt wird.Lasse dich bei der Arge medizinisch Untersuchen und die stellen dein Arbeitsvermögen fest.Du mußt nach jeder ablehnung widersoruch einlegen wenn der abgelehnt wird dann nach ca. 6 Monaten wieder neu beantragen.

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Gebe doch die Firna da ein und du wirst sehen ob es sie gibt.Wenn nicht kannst du dich in dem entsprechenden Bundesland an die Gewerbeaufsicht wenden und die sagen dir ob diese Firma existiert.

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Wendet euch an den Vermieter,der soll dafür sorgen,das dieser Frau geholfen wird.Wir hatten einen ähnlichen Fall bei uns im Haus.Diese Frau ist Krank und braucht hilfe.Unsere wohnungsverwaltung hat einen sozialarbeiter hingeschickt und der hat sich die angelegenheit angehöhrt.Mit dem Ergebnis das diese Frau in ein Pflegeheim eingewiesen wurde.Versucht es doch auch mal auf diese weise,denn diese Frau macht euch Krank und braucht dringend Hilfe.Wenn die Hauseigentümer nichts machen soll die Schwester es machen.

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Bei mir im Rentenbescheid steht das ich 10 Monate 400,00€ dazuvewrdienen darf und 2 Monate das doppelte.So ergiebt sich das 14 Monate rauskommen.Aber ich würde sehr vorsichtig sein,denn ich habe sogar hier bei gutefrage.de gelesen das schon Leuten die Rente wieder weggenommen wurde weil sie die 400,00€ dazu verdient haben.Die Begründung war das sie wieder vollschichtig Arbeiten können.

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Schuhe gehören in die Wohnung und nicht im Hausflur abgestellt.Wenn jemand über deine Schuhe stolpert und sich was bricht mußt du füer die Kosten aufkommen denn es übernimmt keine Versicherung.

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Lasse dir doch einfach vom Vormundschaftsgericht eine Liste schicken wo drinn steht was ein Betreuer an finanziellen Leistungen von dir verlangen darf oder muß.Es muß ja so eine Liste geben wo es rechtlich verzeichnet ist.

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Mache das was dein Großvater wollte.Das mit dem Wohnrecht ist ok aber auf diese Frau überschreiben geht garnicht denn dann verliert ihr alles.Dein Vater muß das so einsehen.

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Schicke eine wichtige Nachricht lieber per Post mit Einschreiben.Das ist sicherer und kann auch später mal bei einer eventuellen Gerichtssache verwendet werden.E-Mails kann man ausversehen löschen und du hast nichts mehr als Beweis,falls du es mal brauchst.

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Die Warheit ist immer das beste.Dann kann man auch eine Lösung finden damit du nicht mehr verschläfst.Lügen kommen immer raus und machen alles schlimmer.

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Das liegt am Verbraucher.Viele wollen die Kosten für das entsorgen solches Elektromülls sparen.

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So lange wie du Mahnungen bekommst verjährt das nie.Wenn die sich nach 3 Jahren nicht melden dann verfällt es wegen verjährung.Innerhalb der 3 Jahre wenn sie sich melden beginnt die Verjährungszeit neu.Aber es wird immer teurer durch die Gebüren und eventuell anfallende Zinsen.Zahle es jetzt und du hast deine Ruhe.

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Wer kann dich den zwingen eine Liebe zu beenden die von beiden Seiten besteht.Falls du Volljährig bist höre auf dein Herz und nicht auf die Argumente irgendwelcher anderen.

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Eigentlich ist der Vermieter für den Schimmel im Treppenhaus zuständig und nicht der Mieter.Du wirst ja nicht den Schimmel verursacht haben.Wenn dein Anwalt im Urlaub ist,dann gehe zu einem Mieterschutzverein und die werden dir das selbe sagen.

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